Datenstandort Schweiz
Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), erklärt
Für: Geschäftsführer, Einkauf und Datenschutzverantwortliche, die SaaS-Verträge prüfen.
Kurz erklärt
Ein AVV regelt, was ein Dienstleister mit den Personendaten seines Kunden tun darf: nur auf Weisung, mit Geheimhaltung, dokumentierten Sicherheitsmassnahmen, offengelegten Subprozessoren, Unterstützung bei Betroffenenanfragen und Löschung bei Vertragsende. Ohne AVV ist Cloud-Nutzung mit Personendaten nicht zulässig.
Der AVV ist das eine Dokument, das niemand liest und jeder braucht. Er verwandelt den Anbieter vom fremden Dritten in einen weisungsgebundenen Gehilfen — rechtlich der Unterschied zwischen einer Datenweitergabe und einer Auftragsbearbeitung. Er muss nicht lang sein. Er muss die richtigen Dinge sagen.
Was ein AVV enthalten muss
Nach Art. 9 revDSG und Art. 28 DSGVO im Kern:
- Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Bearbeitung, Datenkategorien, betroffene Personen
- Bearbeitung nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen
- Geheimhaltungspflicht des Personals
- Technische und organisatorische Massnahmen (TOMs), mindestens als Anhang
- Subprozessoren: Liste, Genehmigung, Informationspflicht bei Änderungen
- Unterstützung bei Betroffenenrechten und Datenpannen
- Löschung oder Rückgabe nach Vertragsende
- Kontroll- und Auditrechte des Verantwortlichen
Die Fünf-Minuten-Prüfung
Bevor man einen Anbieter-AVV unterschreibt: Sind die Subprozessoren namentlich mit Land aufgeführt? Steht drin, wie man über neue Subprozessoren informiert wird? Gibt es einen TOM-Anhang, der mehr sagt als «angemessene Massnahmen»? Ist die Löschfrist nach Kündigung genannt? Und: Gilt der Vertrag nach Schweizer Recht oder verweist er auf einen Gerichtsstand in Übersee? Vier von fünf Antworten sollten positiv sein.
Flenios AVV
Flenio stellt einen AVV nach Art. 28 DSGVO und Art. 9 revDSG zur Verfügung — mit Subprozessorliste inkl. Ländern und Aktivierungsstatus, TOM-Anhang, Ankündigung von Änderungen und Schweizer Recht. Er kann direkt aus dem Trust Center bezogen werden; für Kanzleien gibt es eine Ergänzung zum Berufsgeheimnis.
Häufige Fragen
Brauche ich einen AVV mit jedem SaaS-Tool?
Mit jedem, das Personendaten für dich verarbeitet — also praktisch jedem: E-Mail, CRM, Projekttool, Zeiterfassung. Ausnahme: Tools ohne Personendaten (reine Rechner ohne Login).
Was, wenn der Anbieter keinen AVV anbietet?
Dann verarbeitet er Daten ohne Rechtsgrundlage für dich. Bei US-Anbietern ist ein «Data Processing Addendum» meist in den AGB verlinkt — suchen, herunterladen, ablegen.
Muss ich den AVV unterschreiben?
Viele SaaS-AVVs gelten durch Akzeptieren der AGB. Trotzdem: eine Kopie mit Datum ablegen. Bei einer Prüfung durch den EDÖB oder einen Mandanten ist das der Nachweis.
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