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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Stand: 7. Mai 2026 · Version 2.0 · gemäss Art. 28 DSGVO

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Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (im Folgenden „AVV") regelt die Verarbeitung personen­bezogener Daten durch Innopulse Consulting GmbH, Gotthardstrasse 30, 6300 Zug, Schweiz (UID CHE-219.727.921, im Folgenden „Auftragsverarbeiter" oder „Flenio") im Auftrag des Flenio-Kunden („Verantwortlicher"). Er bildet einen integralen Bestandteil der Nutzungsbedingungen und tritt mit Vertragsschluss automatisch in Kraft.

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Gegenstand der Verarbeitung sind alle personenbezogenen Daten, die der Verantwortliche im Rahmen der Nutzung von Flenio (Software-as-a-Service-Projektmanagement) eingibt, hochlädt oder durch Mitarbeitende eingeben lässt – insbesondere Namen, E-Mail-Adressen, Aufgaben­inhalte, Kommentare, Anhänge, Custom-Field-Werte, Zeiteinträge.

(2) Dauer: Der AVV gilt für die Laufzeit des Hauptvertrags zwischen den Parteien. Endet der Hauptvertrag, gelten die Pflichten dieses AVV für die in § 8 geregelte Rückgabe- und Löschphase fort.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung

Bereitstellung von Projektmanagement-Funktionen: Speichern, Anzeigen, Filtern, Suchen, Sortieren, Bearbeiten und Löschen der vom Verantwortlichen eingegebenen Inhalte. Versand von In-App- und E-Mail-Benachrichtigungen über Resend. Optional: Verarbeitung von KI-Prompts über Anthropic gemäss Art. 28 DSGVO.

§ 3 Art der personenbezogenen Daten

  • Stammdaten (Vor-/Nachname, E-Mail, optional Profilbild und Telefon)
  • Authentifizierungs- und Verbindungsdaten
  • Inhaltsdaten (vom Verantwortlichen eingestellte Aufgaben, Kommentare, Anhänge)
  • Kommunikations- und Logdaten
  • Zeit- und Aufwands-Tracking-Daten

§ 4 Kategorien betroffener Personen

  • Mitarbeitende des Verantwortlichen, die Flenio nutzen
  • Externe Mitarbeitende und Gäste, die in einen Workspace eingeladen werden
  • Kunden, Lieferanten oder weitere Dritte, deren Daten in Aufgaben oder Kommentaren erfasst werden

§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personen­bezogene Daten ausschliesslich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Die Hauptweisungen ergeben sich aus dem Hauptvertrag und der Nutzung der Anwendung; weiter­gehende Weisungen können per E-Mail an datenschutz@flenio.ch erteilt werden.

(2) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen geltendes Datenschutzrecht verstösst.

(3) Alle eingesetzten Personen, die Zugang zu personen­bezogenen Daten erhalten, sind nach Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO zur Vertraulichkeit verpflichtet.

(4) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Anfragen Betroffener (Art. 12–22 DSGVO) sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35) und der Meldung von Datenschutz­verletzungen (Art. 33, 34).

§ 6 Technische und organisatorische Massnahmen (TOM)

Flenio implementiert die folgenden Mass­nahmen nach Art. 32 DSGVO:

6.1 Vertraulichkeit

  • Zutrittskontrolle: Rechen­zentren von Supabase / AWS Zürich (eu-central-2); mehrstufige Zutrittskontrolle inkl. biometrischer Verfahren.
  • Zugangskontrolle: 2-Faktor-Authentifizierung für alle Mitarbeitenden, Single-Sign-On für interne Tools, Passwort-Hashes mit bcrypt.
  • Zugriffskontrolle: Row-Level Security auf Datenbank-Ebene, Workspace-Isolation, rollenbasierte Berechtigungen.
  • Trennungs­kontrolle: getrennte Test-, Staging- und Produktiv­umgebungen.
  • Pseudonymisierung wo praktikabel; KI-Prompts ohne Klarnamen.

6.2 Integrität

  • Weiter­gabekontrolle: TLS 1.3 für sämtliche Übertragungen, Verschlüsselung at rest (AES-256).
  • Eingabe­kontrolle: Audit-Log aller sicherheits­relevanten Aktionen (Anmeldung, Mitglieder­änderungen, Daten­exporte).

6.3 Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Redundante Architektur, automatische Backups. Verbindliche RPO-/RTO-Werte werden erst nach etablierter externer Verfügbarkeitsmessung und dokumentiertem Recovery-Test individuell im Enterprise-Vertrag zugesichert.
  • Angestrebte Verfügbarkeit (Zielwert, keine vertragliche Garantie ohne separate Vereinbarung): 99.9 % im Business-Plan.

6.4 Verfahren zur regelmässigen Überprüfung

  • Vierteljährliche interne Reviews der TOMs.
  • Jährliche externe Penetration-Tests (geplant ab 2027 mit ISO 27001).
  • Logging und Monitoring rund um die Uhr.

§ 7 Unter­auftrags­verarbeiter

(1) Der Verantwortliche erteilt seine allgemeine Einwilligung zur Beauftragung der unter Datenschutzerklärung Ziffer 7 aufgeführten Unter­auftrags­verarbeiter (Sub-Processors).

(2) Bei Wechsel oder Hinzunahme weiterer Sub-Processors informiert Flenio den Verantwortlichen mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail. Der Verantwortliche kann dem Wechsel innert 14 Tagen aus wichtigem Grund widersprechen; in diesem Fall steht beiden Seiten ein ausser­ordent­liches Kündigungs­recht zu.

(3) Mit jedem Sub-Processor besteht ein eigener AVV mit mindestens gleich­wertigen Schutz­massnahmen.

(4) Eigener KI-Anbieter (Bring Your Own Key). Hinterlegt der Verantwortliche in seinem Workspace einen eigenen KI-Anbieter samt API-Schlüssel, so ist der betreffende Anbieter kein Unter­auftrags­verarbeiter von Flenio. Die Eingaben werden auf Weisung und unter Verantwortung des Verantwortlichen an dessen gewählten Anbieter übermittelt. Der Verantwortliche ist selbst dafür zuständig, mit diesem Anbieter die erforderliche Rechtsgrundlage (insbesondere einen eigenen Auftrags­verarbeitungs­vertrag sowie etwaige Übermittlungs­garantien für Drittländer) zu schaffen. Flenio speichert den Schlüssel verschlüsselt (AES-256-GCM), leitet die Anfragen technisch weiter und übernimmt keine Verantwortung für die Verarbeitung durch den fremden Anbieter.

§ 8 Rückgabe und Löschung

(1) Nach Vertrags­ende kann der Verantwortliche während 30 Tagen sämtliche Daten als JSON/CSV exportieren. Während dieser Phase bleibt der Workspace im „Soft-Delete"-Status.

(2) Spätestens 60 Tage nach Vertrags­ende werden alle personen­bezogenen Daten in den Produktiv­systemen gelöscht; Backups werden im Rahmen der nächsten Rotation (≤ 90 Tage) überschrieben.

(3) Eine Aufbewahrung über die genannten Fristen hinaus erfolgt ausschliesslich, soweit gesetzlich vorgeschrieben (z. B. Buchhaltungs­belege nach Art. 958f OR / § 257 HGB).

§ 9 Audit-Rechte

(1) Der Verantwortliche kann sich von der Einhaltung der TOMs überzeugen. Flenio stellt hierzu auf Anfrage einen aktuellen TOM-Bericht sowie verfügbare Zertifikate (z. B. Supabase SOC 2 Type 2) zur Verfügung.

(2) Vor-Ort-Prüfungen sind nach mindestens 30-tägiger Vorankündigung während üblicher Geschäfts­zeiten möglich; Kosten trägt der Verantwortliche, ausser eine wesentliche Pflichtverletzung wird festgestellt.

§ 10 Datenschutz­verletzungen

Flenio meldet Verletzungen des Schutzes personen­bezogener Daten unverzüglich, spätestens innert 24 Stunden nach Bekanntwerden, an datenschutz@flenio.ch bzw. an die hinterlegte Admin-E-Mail des Workspaces. Die Meldung enthält die nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO geforderten Informationen.

§ 11 Haftung und Schluss­bestimmungen

(1) Die Haftung richtet sich nach den Nutzungs­bedingungen sowie ergänzend nach Art. 82 DSGVO.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein, bleibt der übrige AVV davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt jene, die dem wirtschaft­lichen Zweck am nächsten kommt.

(3) Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit zwingende Bestimmungen der DSGVO Anwendung finden, gehen diese vor. Gerichtsstand ist Zug, Schweiz.

Anlage 1 — Verzeichnis der Empfänger

Diese Anlage ist Bestandteil des AVV. Sie wird aus einer einzigen technischen Quelle erzeugt, die zugleich Ziffer 7 der Datenschutzerklärung speist — Abweichungen zwischen beiden Dokumenten sind dadurch ausgeschlossen.

A · Unterauftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO)

Von Flenio beauftragte Auftragsverarbeiter. Für jeden liegt ein Auftragsverarbeitungsvertrag vor.

EmpfängerZweck & übermittelte DatenVerarbeitungsortGarantien / Grundlage
Supabase Inc. / Supabase EUDatenbank, Authentifizierung, Datei-Speicher (PostgreSQL, Auth, Storage). Standard-Region: Zürich (Schweiz, eu-central-2) für alle Pläne.Schweiz (Zürich, eu-central-2)AVV nach Art. 28 DSGVO, EU-Standardvertragsklauseln (SCCs), SOC 2 Type 2.
Vercel Inc.Hosting der Frontend-Anwendung und API-Routen. Edge-Auslieferung statischer Assets via globales CDN; rechenintensive Funktionen werden in EU-Region (Frankfurt, fra1) ausgeführt.USA / EU-Region (fra1) für Compute, kein Daten-PersistAVV (Data Processing Addendum) nach Art. 28 DSGVO, EU-SCCs, EU-Compute-Region erzwungen via vercel.json.
Stripe Payments Europe Ltd.Zahlungsabwicklung (Kreditkarten, SEPA), Rechnungen, Abonnements, Steuerberechnung.Irland (Stripe Payments Europe), USA (Stripe Inc. als Konzernmutter)AVV nach Art. 28 DSGVO, EU-SCCs, PCI-DSS Level 1.
ResendVersand transaktionaler E-Mails inkl. Auth-Mails (Registrierung, Einladungen, Benachrichtigungen, Passwort-Resets, Rechnungsnachweise).EU eu-west-1 (Irland); Anbieter Resend Inc. (USA)AVV nach Art. 28 DSGVO, EU-SCCs, Versand ausschliesslich über EU-Region.
Anthropic PBCStandard-Anbieter für die Verarbeitung von KI-Prompts (FlenioAI) — ausschliesslich bei aktiver Nutzung der KI-Funktionen; pro Workspace vollständig deaktivierbar. Eingaben werden nicht zum Modelltraining verwendet. Hinterlegt ein Workspace einen eigenen KI-Anbieter, gilt dieser Eintrag für den betreffenden Workspace nicht.USAAVV nach Art. 28 DSGVO inkl. EU-SCCs, kein Training auf Kundendaten, Löschung der API-Daten standardmässig innert 30 Tagen.
PostHog (EU Cluster)Produkt-Analytics. Derzeit nicht aktiv — es werden keine Analytics-Daten erhoben. Bei künftiger Aktivierung würde PostHog nur nach ausdrücklicher Cookie-Einwilligung geladen.EU (Frankfurt)AVV, ausschliesslich EU-Datenhaltung im EU-Cluster.

B · Vom Verantwortlichen aktivierte Empfänger

Diese Empfänger werden ausschliesslich durch eine Handlung des Verantwortlichen einbezogen (Verbinden einer Integration, Hinterlegen eines eigenen KI-Schlüssels). Sie sind keine Unterauftragsverarbeiter von Flenio: Die Aktivierung stellt eine Weisung des Verantwortlichen dar; das Vertragsverhältnis und die erforderliche Rechtsgrundlage liegen bei ihm (entsprechend der Regelung in § 7 Abs. 4). Ohne Aktivierung findet keine Übermittlung statt.

EmpfängerZweck & übermittelte DatenVerarbeitungsortGarantien / Grundlage
Google Ireland Ltd. (Google Calendar)Zwei-Wege-Kalendersynchronisation. Übermittelt werden Aufgabentitel, Termine und Fälligkeiten der synchronisierten Projekte.Irland / USAVertragsverhältnis besteht zwischen dem Verantwortlichen und Google.
Microsoft Ireland Operations Ltd. (Microsoft 365, Graph)Zwei-Wege-Kalendersynchronisation. Übermittelt werden Aufgabentitel, Termine und Fälligkeiten der synchronisierten Projekte.Irland / USAVertragsverhältnis besteht zwischen dem Verantwortlichen und Microsoft.
Slack Technologies Ltd.Benachrichtigungen in Slack-Kanäle. Übermittelt werden Aufgabentitel, Status und Verlinkungen.Irland / USAVertragsverhältnis besteht zwischen dem Verantwortlichen und Slack.
bexio AGÜbertragung von Rechnungs- und Kontaktdaten in die Buchhaltung des Verantwortlichen.SchweizVertragsverhältnis besteht zwischen dem Verantwortlichen und bexio.
DATEV eGExport von Buchungsdaten in das Rechnungswesen des Verantwortlichen.DeutschlandVertragsverhältnis besteht zwischen dem Verantwortlichen und DATEV.
MOCO (Hundertzehn GmbH)Übernahme von Projekten, Kunden und Leistungsdaten aus MOCO in Flenio (PSA-Import). Übermittelt werden Projekt- und Kundennamen sowie Zeiterfassungsdaten.DeutschlandVertragsverhältnis besteht zwischen dem Verantwortlichen und MOCO.
Eigener KI-Anbieter (BYOK)Verarbeitung von KI-Prompts über einen vom Verantwortlichen hinterlegten Anbieter (z. B. OpenAI, Azure OpenAI, Google Gemini, Mistral oder ein selbst betriebener, OpenAI-kompatibler Endpunkt). Ersetzt für diesen Workspace den Standard-Anbieter.abhängig vom gewählten Anbieter (EU-Anbieter wie Mistral oder Azure EU verfügbar)Gemäss § 7 Abs. 4 AVV: Auswahl und Vertragsverhältnis liegen beim Verantwortlichen.

Hinweis für Berufsgeheimnisträger: Vor der Aktivierung ist zu prüfen, ob übermittelte Aufgabentitel Rückschlüsse auf Mandats- oder Patientenverhältnisse zulassen. Flenio zeigt beim Verbinden einen entsprechenden Hinweis und protokolliert die Bestätigung im Audit-Log.

C · Anbieter eingebetteter Inhalte

Keine Auftragsverarbeitung. Bettet ein Nutzer einen externen Inhalt per Link ein, baut der Browser beim Betrachten eine Verbindung zum Anbieter auf.

EmpfängerZweck & übermittelte DatenVerarbeitungsortGarantien / Grundlage
Loom, Figma, Miro, Notion, GitHub, Linear, Vimeo, YouTube (nocookie), Google DocsEinbettung externer Inhalte, die ein Nutzer per Link in eine Aufgabe oder ein Dokument einfügt. Beim Betrachten baut der Browser eine Verbindung zum jeweiligen Anbieter auf; dabei werden IP-Adresse und technische Browserdaten übermittelt. Flenio übermittelt keine Inhalte an diese Anbieter.je nach Anbieter, überwiegend USAKeine Auftragsverarbeitung. Die Einbettung erfolgt auf Veranlassung des Verantwortlichen; YouTube wird ausschliesslich im No-Cookie-Modus eingebunden.

Änderungen dieser Anlage werden hier bekanntgegeben. Business-Kunden erhalten zusätzlich 30 Tage vor Wechsel oder Hinzunahme eines Unterauftragsverarbeiters eine schriftliche Vorabinformation (§ 7 Abs. 2).

§ 12 Unterzeichnung

Mit Annahme der Nutzungsbedingungen und der Buchung eines kosten­pflichtigen Plans gilt dieser AVV als verbindlich abgeschlossen. Eine schriftliche Ausfertigung mit Unter­schriften kann bei Bedarf von Business-Kunden über hallo@flenio.ch angefordert werden.

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