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Audit-Log: Wer hat wann was geändert — und warum das zählt

Für: Compliance-Verantwortliche, Kanzleiadministratoren, IT-Leiter.

Kurz erklärt

Ein Audit-Log ist die unveränderbare Aufzeichnung, wer wann welche Änderung an welchem Objekt vorgenommen hat. Es braucht: Zeitstempel, Akteur, Aktion, Objekt, alter und neuer Wert. Berufsgeheimnisträger, revisionspflichtige Prozesse und ISO-Zertifizierungen setzen es voraus — und es muss selbst vor Änderung geschützt sein.

«Wer hat die Frist verschoben?» ist die Frage, die man sich nie stellen will — und die ohne Audit-Log unbeantwortbar bleibt. Das Log ist kein Misstrauenswerkzeug, sondern Gedächtnis: Es macht Verantwortung sichtbar, ermöglicht Korrekturen und ist der Nachweis, den Aufsicht, Revisor oder Gegenpartei verlangen.

Was protokolliert werden sollte

Mindestens: Anlegen, Ändern und Löschen von Projekten, Aufgaben, Terminen, Zeiteinträgen und Rechnungen; Änderungen an Rollen und Berechtigungen; Einladungen und Entfernungen von Mitgliedern; Exporte; Anmeldungen und fehlgeschlagene Anmeldeversuche. Jeweils mit Zeitstempel, Akteur, altem und neuem Wert.

Wofür man es braucht

Vier Anlässe, bei denen das Log gefragt wird:

  • Berufsgeheimnis: Nachweis, wer Zugriff auf ein Mandat hatte
  • Revisionssicherheit: Rechnungen und Buchungsbelege dürfen sich nicht spurlos ändern (GeBüV, GoBD)
  • ISO 27001 / interne Audits: Nachweis der Zugriffskontrolle
  • Streitfälle mit Kunden: Wann wurde eine Anforderung geändert, wer hat abgenommen?

Grenze: Überwachung

Ein Audit-Log dokumentiert Handlungen an Daten, nicht die Leistung von Menschen. Es darf nicht zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle verwendet werden (Art. 26 ArGV 3). Zugriff auf das Log sollte deshalb Administratoren vorbehalten sein, mit klarem Zweck. In Flenio protokolliert das Audit-Log Änderungen an Projektobjekten und Berechtigungen und ist für Workspace-Administratoren einsehbar; ausgestellte Rechnungen sind zusätzlich durch Datenbankregeln unveränderbar.

Häufige Fragen

Wie lange aufbewahren?

Für buchhaltungsrelevante Vorgänge zehn Jahre (OR 958f). Für allgemeine Projektänderungen genügen ein bis zwei Jahre; länger nur mit Begründung.

Darf ich Mitarbeiter mit dem Log kontrollieren?

Nur zur Aufklärung konkreter Vorfälle, nicht systematisch. Informiere das Team, dass ein Log existiert und wozu — das ist datenschutzrechtlich nötig und nimmt dem Thema die Schärfe.

Muss das Log exportierbar sein?

Ja — für Audits und beim Anbieterwechsel. Ein Log, das nur im Tool sichtbar ist, verschwindet mit der Kündigung.

Vom Werkzeug zur Praxis

Flenio bringt Projekte, Zeit, Auslastung und Rechnungen in ein Werkzeug — Hosting in Zürich, CHF und EUR, revDSG und DSGVO.

Audit-Log im Projekttool — Nachvollziehbarkeit für Kanzlei, Treuhand, ISO | Flenio · Flenio