Transparenz
Redaktionelle Grundsätze
Wer die Fachleitfäden auf flenio.ch schreibt, wie sie entstehen, welche Quellen gelten und wie wir mit Fehlern umgehen.
Stand: 23. Oktober 2026 · Verantwortlich: Leutrim Miftaraj
Warum es diese Leitfäden gibt
Flenio ist eine Projektmanagement-Software der Innopulse Consulting GmbH in Zug. Die Fachleitfäden unter /wissen erklären Methoden, Normen und Rechtsfragen, mit denen Projektteams in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich arbeiten — von HERMES über SIA und HOAI bis zu Arbeitszeit- und Datenschutzpflichten. Sie sollen auch dann nützlich sein, wenn jemand Flenio nie verwendet.
Wir sind ein Softwareanbieter und haben ein kommerzielles Interesse. Deshalb trennen wir Fachinhalt und Produkthinweis sichtbar: Wo Flenio eine passende Funktion bietet, steht das in einem eigens gekennzeichneten Abschnitt «In Flenio» oder am Ende eines Kapitels. Vergleiche mit anderen Werkzeugen veröffentlichen wir nur mit offengelegter Methodik.
Wer die Inhalte verantwortet
Autor und inhaltlich verantwortlich ist Leutrim Miftaraj, IT-Projektleiter und Business Analyst mit über zehn Jahren Projekterfahrung in der Schweiz und Gründer der Innopulse Consulting GmbH. Seine Nachweise — darunter PMP, Professional Scrum Master und Product Owner, IREB CPRE Foundation Level, HERMES 5.1 Foundation und BPMN 2.0 — stehen auf der Autorenseite. In jedem Artikel zeigt die Byline die für das Thema einschlägigen Nachweise.
Wird ein Artikel zusätzlich von einer externen Fachperson geprüft, etwa einer Juristin bei Rechtsthemen, nennen wir sie namentlich mit Funktion. Fehlt dieser Hinweis, hat keine externe Prüfung stattgefunden. Wir behaupten keine Prüfung, die es nicht gab.
Wie ein Leitfaden entsteht
Jeder Leitfaden beginnt bei der Primärquelle: dem Gesetzestext auf fedlex.admin.ch, gesetze-im-internet.de oder im RIS, der offiziellen Methodendokumentation wie dem HERMES-Referenzhandbuch der Bundeskanzlei oder der Publikation der zuständigen Behörde. Sekundärquellen wie Leitfäden von Kantonen oder Bildungsanbietern ergänzen, ersetzen die Primärquelle aber nicht.
Entwürfe entstehen mit Unterstützung von KI-Werkzeugen. Recherche, Gliederung und Formulierung werden dabei gegen die Primärquellen geprüft; der Autor verantwortet den veröffentlichten Inhalt und gibt ihn frei. Für jeden Sprint führen wir ein Fakten-Log mit den geprüften Aussagen.
- Jede Seite beginnt mit einer kurzen Direktantwort und den wichtigsten Punkten, damit die Kernaussage ohne Umweg erkennbar ist.
- Prozentangaben und wesentliche Fakten verweisen auf eine nummerierte Quelle mit Herausgeber und Abrufdatum.
- Normtexte und Tabellen aus kostenpflichtigen Normen, etwa SIA oder ÖNORM, werden beschrieben und zitiert, nicht reproduziert.
- Beispiele sind als Beispiele gekennzeichnet. Wir erfinden keine Kundenstimmen, Fallstudien oder persönlichen Erlebnisse.
Maschinelle Qualitätsprüfung vor jeder Veröffentlichung
Bevor eine Seite live geht, prüft ein automatischer Qualitätsfilter im Build-Prozess unter anderem: Mindestumfang, vorhandene Primärquelle, aufgelöste Quellenverweise, funktionierende interne Links, eindeutige Titel und Beschreibungen, korrekte Datumsangaben und dass jede genannte Qualifikation des Autors belegt ist. Eine Seite, die eine dieser Regeln verletzt, wird nicht veröffentlicht.
Was eine Maschine nicht prüfen kann — die fachliche Richtigkeit einer Aussage, die Auslegung einer Norm, den Nutzen eines Beispiels — prüft der Autor. Dafür gibt es keine Automatik, sondern Zeit.
Aktualität und Änderungsprotokoll
Jede Seite zeigt, wann sie zuletzt inhaltlich geändert wurde, und führt ein sichtbares Änderungsprotokoll. Methodische Inhalte prüfen wir mindestens jährlich, Rechtsthemen mindestens halbjährlich; ist eine Prüfung überfällig, meldet der Qualitätsfilter das. Das Änderungsdatum heben wir nur bei inhaltlichen Änderungen an, nicht bei Korrekturen von Tippfehlern.
Was die Leitfäden nicht sind
Die Leitfäden ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Bei Rechtsthemen geben sie den Stand der genannten Quellen zum angegebenen Datum wieder; im Einzelfall entscheiden die konkreten Umstände und die zuständige Fachperson. Verbindlich sind immer die Originaltexte von Gesetzgeber, Behörde oder Normenorganisation.
Fehler melden und Korrekturen
Wer einen Fehler findet, schreibt uns an hallo@flenio.ch, am besten mit Link auf die Seite und die Quelle. Wir prüfen jede Meldung. Inhaltliche Korrekturen vermerken wir im Änderungsprotokoll des betroffenen Artikels.
Änderungen an dieser Seite
23. Oktober 2026: Erstveröffentlichung mit den Fachleitfäden (Release 6.53.0).
Zum ersten Leitfaden: HERMES 2022 · zur Wissens-Übersicht