Datenstandort Schweiz
Pflege, Spitex und Heime: Gesundheitsdaten in der Organisation und im Projekt
Für: Leitungen und Qualitätsverantwortliche in Spitex-Organisationen, Alters- und Pflegeheimen sowie freiberufliche Pflegefachpersonen.
Kurz erklärt
Gesundheitsdaten sind besonders schützenswerte Personendaten (Art. 5 lit. c revDSG), und Pflegefachpersonen unterstehen seit 2020 ausdrücklich dem Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB). Für Pflegeorganisationen heisst das: Pflegedaten gehören in die dafür vorgesehene Pflegedokumentation. In Projekt-, Organisations- und Planungswerkzeuge gehören Aufgaben, Termine und Abläufe — ohne Diagnosen, Pflegeberichte oder identifizierbare Bewohnerinformationen.
Pflegeorganisationen haben zwei Welten: die Pflege selbst, mit Dokumentation, Medikation und Leistungserfassung — und die Organisation dahinter, mit Projekten, Dienstplanungsfragen, Qualitätsmassnahmen, Umbauten und Einführungen. Beide brauchen Werkzeuge, aber nicht dieselben. Die wichtigste Datenschutzmassnahme ist, die Grenze zwischen den beiden bewusst zu ziehen.
Welche Daten wohin gehören
Eine einfache Trennung, die in den meisten Organisationen funktioniert:
- Pflegedokumentation (Fachsoftware): Diagnosen, Pflegeplanung, Verlaufsberichte, Medikation, Vitalwerte, Leistungserfassung für die Abrechnung
- Organisations- und Projektwerkzeug: Qualitätsprojekte, Schulungen, Einführungen, Beschaffung, Unterhalt, Termine und Zuständigkeiten
- Graubereich: Aufgaben mit Bezug zu einzelnen Bewohnenden oder Klientinnen — wenn nötig mit internem Kürzel statt Name, ohne Gesundheitsangaben
- Nie im Projektwerkzeug: Diagnosen, Pflegeberichte, Fotos von Wunden, Medikationspläne
Mehrere Standorte, getrennte Bereiche
Organisationen mit mehreren Häusern oder Spitex-Regionen sollten Zugriffe nach Standort und Funktion trennen: Das Team in Haus A sieht die Projekte von Haus A, die Leitung sieht beide. Das ist keine Formalität, sondern das Prinzip der Verhältnismässigkeit — jede Person sieht, was sie für ihre Aufgabe braucht. Ein Projektwerkzeug mit getrennten Bereichen oder Workspaces und Rollen setzt das um, ohne dass man für jedes Haus ein eigenes System betreiben muss.
Was Flenio abdeckt — und was nicht
Flenio ist ein Werkzeug für Projekte, Aufgaben, Termine, Zeiterfassung und Organisation, keine Pflegedokumentation und keine Leistungsabrechnung nach KVG. Für die Organisationsarbeit liegen Datenbank und Dateien bei Supabase in Zürich; Rollen und getrennte Bereiche pro Standort begrenzen die Sichtbarkeit; KI-Funktionen lassen sich pro Workspace ausschalten, sodass keine Inhalte an den KI-Anbieter gehen. Gesundheitsdaten von Bewohnenden gehören auch mit diesen Massnahmen in die dafür vorgesehene Fachsoftware.
Häufige Fragen
Gilt das Berufsgeheimnis auch für Pflegehilfen?
Art. 321 StGB erfasst auch Hilfspersonen der genannten Berufsgruppen. Zusätzlich gelten Anstellungsverträge, kantonale Gesundheitsgesetze und bei Organisationen mit öffentlichem Auftrag oft das kantonale Datenschutzrecht.
Dürfen wir Dienstpläne in einem Cloud-Werkzeug führen?
In der Regel ja, wenn sie keine Gesundheitsangaben enthalten. Abwesenheitsgründe wie «krank» sind heikel — besser neutral «abwesend» erfassen und Details in der Personaladministration führen.
Welches Recht gilt für öffentliche Spitex-Organisationen?
Bei öffentlich-rechtlichen Trägern oder Leistungsaufträgen gilt häufig kantonales Datenschutzrecht statt des revDSG. Die Anforderungen an Auslagerung und Cloud können dort strenger sein — vor der Einführung mit der kantonalen Aufsichtsstelle klären.
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