Datenstandort Schweiz
Webanalyse in der Schweiz: Analytics datenschutzkonform einsetzen
Für: KMU, Marketingverantwortliche und Webagenturen, die Besucherzahlen und Nutzung messen wollen.
Kurz erklärt
Webanalyse ist in der Schweiz zulässig, wenn Besucher darüber informiert werden und die Möglichkeit haben, die Bearbeitung abzulehnen (Art. 45c FMG), und wenn die Grundsätze des DSG eingehalten werden: nur nötige Daten, gekürzte IP-Adressen, geklärte Auslandtransfers. Richtet sich die Website auch an Personen in der EU, ist für nicht notwendiges Tracking eine Einwilligung nötig.
Ohne Messung bleibt unklar, was auf der Website funktioniert. Gleichzeitig ist Webanalyse eine Bearbeitung von Personendaten, oft bei Anbietern im Ausland. Diese Seite zeigt, wie man misst, was nötig ist – und dabei datenschutzkonform bleibt.
Rechtlicher Rahmen
Für Cookies und ähnliche Techniken gilt Art. 45c FMG: Information über Bearbeitung und Zweck sowie Hinweis auf die Ablehnungsmöglichkeit. Dazu kommen die Grundsätze des DSG und die Regeln zur Bekanntgabe ins Ausland. Bei EU-Bezug gelten zusätzlich die DSGVO und die EU-Regeln zur elektronischen Kommunikation mit Einwilligungspflicht für nicht notwendige Cookies.
Datensparsam messen
Weniger Daten bedeuten weniger Risiko und Aufwand:
- IP-Adressen kürzen oder gar nicht speichern
- Auf geräteübergreifendes Tracking und Werbefunktionen verzichten
- Aufbewahrungsdauer der Rohdaten kurz halten
- Cookielose oder datensparsame Analyse-Werkzeuge prüfen
- Nur Kennzahlen messen, die tatsächlich Entscheide beeinflussen
Werkzeugwahl
Bei der Wahl des Analyse-Werkzeugs zählen Standort der Verarbeitung, Unterauftragsbearbeiter, Möglichkeiten zur Datensparsamkeit und die Frage, ob der Anbieter Daten für eigene Zwecke nutzt. Eine datensparsame Lösung mit Verarbeitung in der Schweiz oder EU vereinfacht Datenschutzerklärung und Einwilligungsverwaltung erheblich.
Häufige Fragen
Brauche ich für Google Analytics in der Schweiz eine Einwilligung?
Nach Schweizer Recht ist grundsätzlich Information mit Ablehnungsmöglichkeit vorgeschrieben. Bei EU-Bezug ist eine Einwilligung nötig. Die Übermittlung in die USA ist in der Datenschutzerklärung offenzulegen.
Was ist cookielose Webanalyse?
Analyse-Werkzeuge, die ohne Cookies und oft ohne dauerhafte Kennungen messen. Sie vereinfachen den Datenschutz, liefern aber weniger detaillierte Daten über wiederkehrende Besucher.
Muss ich IP-Adressen kürzen?
Es ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben, entspricht aber dem Grundsatz der Datensparsamkeit und ist für Analysezwecke meist ausreichend.
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