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Fotos von Mitarbeitenden auf Website und Social Media: Was erlaubt ist
Für: KMU, HR, Marketing und Agenturen, die Team- und Mitarbeiterfotos veröffentlichen.
Kurz erklärt
Fotos von Mitarbeitenden dürfen auf Website oder Social Media nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden – das Recht am eigenen Bild ist Teil des Persönlichkeitsschutzes (Art. 28 ZGB) und das Foto ein Personendatum. Die Einwilligung sollte schriftlich, freiwillig und konkret sein. Bei Austritt oder Widerruf werden die Bilder entfernt, soweit zumutbar.
Teamseiten mit Fotos schaffen Vertrauen, Bilder von Veranstaltungen wirken nahbar. Rechtlich ist ein Foto aber ein Personendatum, und das Recht am eigenen Bild gilt auch im Arbeitsverhältnis. Diese Seite zeigt, wie man Fotos sauber einsetzt.
Einwilligung als Grundlage
Arbeitsverträge verpflichten in der Regel nicht dazu, sich auf der Website zeigen zu lassen. Deshalb braucht es eine Einwilligung, die freiwillig, informiert und konkret ist: welche Bilder, wo veröffentlicht, wie lange. Eine Ablehnung darf keine Nachteile haben. Eine schriftliche Bestätigung schafft Klarheit für beide Seiten.
Praxisregeln
Bewährte Vorgehensweisen:
- Einwilligung pro Verwendungszweck: Website, Social Media, Werbung, Referenzen
- Ausdrücklich auf das Widerrufsrecht hinweisen
- Bei Austritt Bilder zeitnah entfernen bzw. ersetzen
- Bei Veranstaltungen vorab informieren und Personen ermöglichen, nicht fotografiert zu werden
- Fotografen und Bildrechte vertraglich klären
Widerruf und Austritt
Eine Einwilligung kann widerrufen werden. Bereits gedruckte Broschüren müssen nicht vernichtet werden, digitale Veröffentlichungen sind aber zeitnah anzupassen. Beim Austritt ist es gute Praxis, Fotos von der Teamseite zu entfernen, auch ohne ausdrücklichen Widerruf – ein ehemaliger Mitarbeiter auf der Website wirkt ohnehin unprofessionell.
Häufige Fragen
Brauche ich für Teamfotos eine schriftliche Einwilligung?
Gesetzlich ist keine Form vorgeschrieben, eine schriftliche Einwilligung ist aber dringend zu empfehlen – sie dient als Nachweis und regelt Zweck und Dauer.
Dürfen Fotos nach dem Austritt online bleiben?
Ohne ausdrückliche Vereinbarung sollten Fotos nach dem Austritt zeitnah entfernt werden. Bei Widerruf der Einwilligung müssen digitale Veröffentlichungen angepasst werden.
Was gilt für Fotos von Firmenanlässen?
Gruppenbilder, auf denen Personen nur Beiwerk sind, sind weniger heikel als Porträts. Trotzdem sollte vorab informiert und eine Möglichkeit geboten werden, nicht fotografiert zu werden.
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