Datenstandort Schweiz
KI-Chatbot auf der Website: Datenschutz, Transparenz und Haftung
Für: KMU, Marketingverantwortliche und Webagenturen, die einen KI-Chatbot einführen wollen.
Kurz erklärt
Wer einen KI-Chatbot auf der Website einsetzt, muss Nutzende darüber informieren, dass sie mit einer KI kommunizieren und welche Daten wohin übermittelt werden. Es braucht einen Auftragsbearbeitungsvertrag mit dem Anbieter, klare Regeln zur Speicherung von Chatverläufen und Schutz vor der Eingabe sensibler Daten. Nach Auffassung des EDÖB gilt das DSG direkt auch für KI-Anwendungen.
KI-Chatbots beantworten Fragen rund um die Uhr und entlasten Support und Vertrieb. Gleichzeitig verarbeiten sie Eingaben von Besuchern bei einem KI-Anbieter, oft im Ausland, und können falsche Antworten geben. Diese Seite zeigt, was vor dem Einsatz zu klären ist.
Transparenz
Der EDÖB hat festgehalten, dass das Datenschutzgesetz direkt auf KI-gestützte Bearbeitungen anwendbar ist, und erwartet Transparenz: Nutzende sollen erkennen, dass sie mit einer Maschine kommunizieren, und wissen, wozu ihre Eingaben verwendet werden. Für Angebote, die sich auch an Personen in der EU richten, sieht der EU AI Act ebenfalls Transparenzpflichten für Chatbots vor.
Was vor dem Einsatz zu klären ist
Die wichtigsten Punkte:
- Anbieter, Standort der Verarbeitung und Unterauftragsbearbeiter
- Auftragsbearbeitungsvertrag; Nutzung der Eingaben zum Training ausgeschlossen
- Speicherdauer von Chatverläufen und Zugriff darauf
- Hinweis im Chat, keine sensiblen Daten einzugeben
- Information in der Datenschutzerklärung
- Übergabe an Menschen bei komplexen oder heiklen Anliegen
Falsche Antworten
Sprachmodelle können plausibel klingende, aber falsche Antworten geben. Ein Chatbot, der Preise, Fristen oder Rechtsauskünfte erfindet, kann Kunden schaden und das Unternehmen in Erklärungsnot bringen. Sinnvoll sind eine Beschränkung auf geprüfte Inhalte, deutliche Hinweise auf die Grenzen und eine einfache Möglichkeit, mit einem Menschen Kontakt aufzunehmen.
Häufige Fragen
Muss ich kennzeichnen, dass ein Chatbot eine KI ist?
Ja, Transparenz ist nach Auffassung des EDÖB geboten, und für Angebote mit EU-Bezug sieht der EU AI Act entsprechende Pflichten vor.
Dürfen Chatverläufe gespeichert werden?
Ja, wenn Zweck und Dauer festgelegt und in der Datenschutzerklärung beschrieben sind. Sie sollten nicht länger aufbewahrt werden als nötig.
Haftet ein Unternehmen für falsche Chatbot-Antworten?
Das Unternehmen bleibt für seine Kommunikation verantwortlich. Deshalb sind eine Beschränkung auf geprüfte Inhalte und klare Hinweise auf die Grenzen wichtig.
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