Warum bestimmen Schwellenwerte das Verfahren?
Das Beschaffungsrecht will Wettbewerb und Transparenz, aber nicht jede kleine Beschaffung mit einem aufwendigen Verfahren belasten. Deshalb staffelt es die Verfahren nach dem Auftragswert: Kleine Aufträge dürfen freihändig vergeben werden, mittlere im Einladungsverfahren, grosse müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Die Wahl des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellenwert erreicht; der Bundesrat passt die Schwellenwerte periodisch den internationalen Verpflichtungen an.[1]
Für Anbieter hat die Staffelung eine praktische Folge: Je nach Auftragsgrösse erfahren sie auf unterschiedlichem Weg von einem Auftrag. Öffentliche Ausschreibungen erscheinen auf simap.ch, Einladungsverfahren dagegen nicht — dort entscheidet die Vergabestelle, wen sie einlädt. Wer im Einladungsbereich mitbieten will, muss bei den Vergabestellen bekannt sein.
Die vier Verfahrensarten im Detail
| Verfahren | Wer kann anbieten | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Offen | Alle interessierten Anbieter | Öffentliche Ausschreibung; alle Angebote werden geprüft |
| Selektiv | Nach Präqualifikation ausgewählte Anbieter | Zweistufig: zuerst Eignung, dann Angebot; die Zahl der Eingeladenen kann begrenzt werden |
| Einladung | Von der Vergabestelle eingeladene Anbieter | Keine öffentliche Ausschreibung; weniger formell geregelt |
| Freihändig | Ein direkt angefragter Anbieter oder mehrere Offerten | Unterhalb der Schwellenwerte oder in gesetzlich abschliessend genannten Ausnahmefällen |
Das Einladungsverfahren ist weniger formell geregelt als die öffentlichen Verfahren. Auch hier besteht beim Bund seit dem 1. Januar 2021 aber ein sekundärer Rechtsschutz bei Lieferungen und Dienstleistungen.[4] Freihändige Vergaben oberhalb der Schwellenwerte sind nur in Ausnahmefällen zulässig; mit einer Beschwerde kann dann nur gerügt werden, das freihändige Verfahren sei zu Unrecht angewandt oder der Zuschlag aufgrund von Korruption erteilt worden.[5]
Schwellenwerte für Kantone und Gemeinden
Die Schwellenwerte der IVöB 2001 und der IVöB 2019 bleiben für 2026 und 2027 gegenüber 2025 unverändert.[2] Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs gelten nach Anhang 2 IVöB 2019 folgende Werte:[3]
| Auftragsart | Freihändig bis unter | Einladung bis unter | Offen oder selektiv ab |
|---|---|---|---|
| Lieferungen | CHF 150'000 | CHF 250'000 | CHF 250'000 |
| Dienstleistungen | CHF 150'000 | CHF 250'000 | CHF 250'000 |
| Baunebengewerbe | CHF 150'000 | CHF 250'000 | CHF 250'000 |
| Bauhauptgewerbe | CHF 300'000 | CHF 500'000 | CHF 500'000 |
Einzelne Kantone hatten unter der alten IVöB 2001 abweichende Werte, etwa tiefere Grenzen für freihändige Vergaben von Lieferungen. Massgebend ist immer der Erlass, dem die Vergabestelle untersteht, und die Angabe in den Ausschreibungsunterlagen.
Der Staatsvertragsbereich
Oberhalb bestimmter Werte fallen Beschaffungen unter internationale Abkommen, vor allem das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und das bilaterale Abkommen mit der EU. Dann gelten zusätzliche Pflichten, insbesondere die öffentliche Ausschreibung und der volle Rechtsschutz. Für Kantone und Gemeinden gelten 2026 und 2027 diese Werte:[2]
| Auftraggeberin | Bauarbeiten (Gesamtwert) | Lieferungen | Dienstleistungen |
|---|---|---|---|
| Kantone, Gemeinden und Bezirke | CHF 8'700'000 | CHF 350'000 | CHF 350'000 |
| Behörden und öffentliche Unternehmen in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr, Telekommunikation | CHF 8'700'000 | CHF 700'000 | CHF 700'000 |
| Private Unternehmen mit besonderen Rechten in Wasser, Energie, Verkehr | CHF 8'700'000 | CHF 700'000 | CHF 700'000 |
| Unternehmen im Schienenverkehr sowie in der Gas- und Wärmeversorgung | CHF 8'000'000 | CHF 640'000 | CHF 640'000 |
| Unternehmen im Bereich Telekommunikation | CHF 8'000'000 | CHF 960'000 | CHF 960'000 |
Die Beträge leiten sich aus Sonderziehungsrechten und Euro ab. Für Kantone entspricht der Wert von CHF 350'000 dem Betrag von 200'000 Sonderziehungsrechten im WTO-Übereinkommen.
Schwellenwerte für den Bund
Für die Bundesverwaltung gelten die Werte nach Anhang 4 BöB. Das Einladungsverfahren kommt ausserhalb des Staatsvertragsbereichs ab CHF 150'000 bei Lieferungen und Dienstleistungen sowie ab CHF 300'000 bei Bauleistungen zur Anwendung; darunter ist die freihändige Vergabe zulässig.[4] Der Staatsvertragsschwellenwert des Bundes für Lieferungen und Dienstleistungen beträgt 130'000 Sonderziehungsrechte, umgerechnet CHF 230'000; für Bauleistungen CHF 8'700'000.[1][6]
| Bereich | Lieferungen | Dienstleistungen | Bauleistungen |
|---|---|---|---|
| Freihändig ausserhalb Staatsvertragsbereich | unter CHF 150'000 | unter CHF 150'000 | unter CHF 300'000 |
| Einladung ausserhalb Staatsvertragsbereich | ab CHF 150'000 | ab CHF 150'000 | ab CHF 300'000 |
| Staatsvertragsbereich (WTO) | ab CHF 230'000 | ab CHF 230'000 | ab CHF 8'700'000 |
Der Bund ist damit für Lieferungen und Dienstleistungen schon ab tieferen Beträgen zur öffentlichen Ausschreibung verpflichtet als Kantone und Gemeinden. Die verbindliche Fassung steht im Anhang 4 BöB auf fedlex.admin.ch.
Wie wird der Auftragswert berechnet?
Der Auftragswert ist die Summe aller Entgelte, die für den Auftrag zu erwarten sind, ohne Mehrwertsteuer.[2] Dazu gehören auch Optionen, Verlängerungen und wiederkehrende Leistungen über die gesamte Vertragsdauer. Ein Wartungsvertrag über vier Jahre mit CHF 60'000 pro Jahr hat also einen Auftragswert von CHF 240'000 — und liegt damit bei einem Kanton im Einladungsbereich, beim Bund bereits im Staatsvertragsbereich.
- Optionen und Verlängerungen einrechnen, auch wenn sie nicht sicher ausgelöst werden.
- Bei wiederkehrenden Leistungen die gesamte Laufzeit berücksichtigen.
- Mehrere Lose desselben Vorhabens zusammenzählen.
- Bei Bauvorhaben den Gesamtwert aller Bauleistungen für das Bauwerk betrachten.
- Den Auftrag nicht aufteilen, um einen Schwellenwert zu unterschreiten.
Schwellenwerte und Rechtsschutz
Die Schwellenwerte bestimmen auch, ob und wie ein Anbieter Beschwerde führen kann. Beim Bund sind Zuschläge ab einem Auftragswert von CHF 150'000 bei Lieferungen und Dienstleistungen und ab CHF 2 Millionen bei Bauleistungen innert 20 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht anfechtbar; im Staatsvertragsbereich besteht voller, ausserhalb nur sekundärer Rechtsschutz.[7] Bei Kantonen und Gemeinden ist der Zuschlag ab dem Schwellenwert des Einladungsverfahrens beim kantonalen Verwaltungsgericht anfechtbar.[8] Details beschreibt das Kapitel Beschwerde und Rechtsschutz.
Was bedeuten die Schwellenwerte für Anbieter?
| Verfahren | Wie Anbieter davon erfahren | Was hilft |
|---|---|---|
| Offen und selektiv | Publikation auf simap.ch | Suchaufträge, schnelle Prüfung, vorbereitete Nachweise |
| Einladung | Direkte Einladung der Vergabestelle | Bekanntheit bei Vergabestellen, Referenzen in der Region |
| Freihändig | Direkte Anfrage | Bestehende Beziehungen, Rahmenverträge |
Gerade für kleinere Unternehmen ist der Einladungsbereich attraktiv: weniger Konkurrenz, weniger Formalitäten. Er erfordert aber aktive Kontaktpflege — etwa durch Präsenz bei Anlässen, Referenzprojekte in der Region und die Registrierung mit aussagekräftigem Profil auf simap. Wie das funktioniert, zeigt das Kapitel Ausschreibungen auf simap.ch.
Wann ist eine freihändige Vergabe trotz Schwellenwert zulässig?
Oberhalb der Schwellenwerte ist das freihändige Verfahren nur in Ausnahmefällen zulässig, die das Gesetz abschliessend aufzählt. Typische Konstellationen sind etwa fehlende geeignete Angebote in einem vorangegangenen Verfahren, Leistungen, die aus technischen Gründen oder wegen Schutzrechten nur ein Anbieter erbringen kann, oder unvorhersehbare Dringlichkeit. Wer als Vergabestelle eine solche Ausnahme nutzt, muss sie begründen und dokumentieren; freihändige Vergaben im Staatsvertragsbereich werden zudem publiziert.
Für Mitbewerber ist die Publikation wichtig: Gegen eine freihändige Vergabe kann gerügt werden, das Verfahren sei zu Unrecht angewandt worden.[5] Die genaue Liste der Ausnahmen steht im BöB beziehungsweise in der IVöB; im Zweifel ist sie im Erlass nachzulesen, nicht aus der Praxis abzuleiten.
Beispiele: welches Verfahren gilt?
| Beschaffung | Auftragswert ohne MWST | Verfahren |
|---|---|---|
| Beratungsmandat für eine Organisationsanalyse | CHF 90'000 | Freihändig zulässig |
| Entwicklung einer Fachanwendung | CHF 220'000 | Mindestens Einladungsverfahren |
| Rahmenvertrag IT-Support über vier Jahre zu CHF 80'000 pro Jahr | CHF 320'000 | Offenes oder selektives Verfahren |
| Neubau Schulhaus, Baumeisterarbeiten | CHF 1'200'000 | Offenes oder selektives Verfahren |
| Malerarbeiten (Baunebengewerbe) | CHF 180'000 | Mindestens Einladungsverfahren |
Die Beispiele zeigen, wie stark die Laufzeit wirkt: Der IT-Support liegt pro Jahr im freihändigen Bereich, über vier Jahre aber deutlich über der Schwelle für das offene Verfahren. Beim Bund läge derselbe Rahmenvertrag sogar im Staatsvertragsbereich.
Wann wählt eine Vergabestelle das selektive Verfahren?
Das selektive Verfahren lohnt sich, wenn viele Interessenten zu erwarten sind und die Ausarbeitung eines Angebots aufwendig ist — etwa bei grossen IT-Vorhaben oder anspruchsvollen Planerleistungen. In der ersten Stufe prüft die Vergabestelle nur die Eignung und wählt die geeignetsten Anbieter aus; erst diese erarbeiten ein vollständiges Angebot. Für Anbieter verringert das den Aufwand für chancenlose Angebote, verlangt aber eine überzeugende Präqualifikation mit starken Referenzen. Wie Eignung und Zuschlag zusammenhängen, beschreibt das Kapitel Zuschlagskriterien.
Checkliste für die Verfahrenswahl
- 1Auftraggeberin bestimmen: Bund, Kanton, Gemeinde oder Sektorenunternehmen?
- 2Auftragsart bestimmen: Lieferung, Dienstleistung, Baunebengewerbe oder Bauhauptgewerbe?
- 3Auftragswert ohne Mehrwertsteuer über die gesamte Laufzeit inklusive Optionen schätzen.
- 4Prüfen, ob der Staatsvertragsbereich erreicht ist.
- 5Verfahren nach der Tabelle des massgebenden Erlasses bestimmen.
- 6Ausnahmen für freihändige Vergaben nur bei klarer gesetzlicher Grundlage nutzen und dokumentieren.
Den Gesamtüberblick über das Beschaffungsrecht bietet der Beschaffungs-Leitfaden; die Grundlagen vermittelt auch der Kurs Öffentliche Beschaffung.