Checklisten
Checkliste Angebot auf öffentliche Ausschreibung (BöB/IVöB)
Für: Agenturen, Beratungen und IT-Dienstleister, die sich um Aufträge von Bund, Kantonen und Gemeinden bewerben.
Kurz erklärt
Ein erfolgreiches Angebot auf eine öffentliche Ausschreibung trennt drei Arten von Anforderungen: Eignungskriterien (müssen erfüllt sein), technische Spezifikationen (Mindestanforderungen) und Zuschlagskriterien (bestimmen die Rangfolge). Das Angebot folgt der Struktur der Zuschlagskriterien, alle Nachweise liegen bei, und die Eingabe erfolgt fristgerecht – verspätete Angebote werden nicht berücksichtigt.
Unterlagen verstehen
Angebot erarbeiten
Formalien und Eingabe
Haken bleiben nur in diesem Tab. Kein Konto, kein Tracking.
Öffentliche Aufträge werden nach formellen Verfahren vergeben. Viele Angebote scheitern nicht an der Qualität, sondern an einem falsch gelesenen Kriterium, einer fehlenden Unterschrift oder einem verspäteten Eingang. Diese Checkliste führt vom ersten Lesen der Unterlagen bis zur Eingabe.
Der Rechtsrahmen in einem Satz
Für den Bund gelten das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und die Verordnung (VöB), seit 1. Januar 2021 in revidierter Fassung; für Kantone und Gemeinden die Interkantonale Vereinbarung (IVöB 2019) bzw. bis zum Beitritt das bisherige kantonale Recht. Den Zuschlag erhält das vorteilhafteste Angebot (Art. 41 BöB) – nicht zwingend das billigste.
Wo Angebote gewonnen werden
Eignungskriterien und Spezifikationen sind Hürden, die man nehmen muss. Gewonnen wird bei den Zuschlagskriterien. Bewertungsgremien arbeiten mit einem Raster; ein Angebot, das dieses Raster in Struktur und Begriffen spiegelt, ist leichter zu bewerten und erzielt eher die volle Punktzahl. Konkrete Nachweise schlagen allgemeine Firmenbeschreibungen.
Nach dem Zuschlag
Unterlegene Anbieter können in der Regel ein Debriefing verlangen – die beste Quelle, um das nächste Angebot zu verbessern. Gegen Verfügungen von Bundesvergabestellen kann innert 20 Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden (Art. 56 BöB); ausserhalb des Staatsvertragsbereichs ist der Rechtsschutz eingeschränkt. Eine Beschwerde will juristisch begleitet sein.
Häufige Fragen
Wo finde ich öffentliche Ausschreibungen in der Schweiz?
Auf simap.ch, der gemeinsamen Publikationsplattform von Bund, Kantonen und vielen Gemeinden. Suchabos nach Kategorien und Stichworten helfen, keine Ausschreibung zu verpassen.
Was passiert, wenn ich ein Eignungskriterium nicht erfülle?
Dann wird das Angebot in der Regel ausgeschlossen. Fehlt eine Kompetenz, kann eine Bietergemeinschaft oder ein Subunternehmer helfen, sofern die Ausschreibung das zulässt.
Kann ich nach der Eingabe noch Preise verhandeln?
Eigentliche Preisverhandlungen sind im Beschaffungsrecht stark eingeschränkt. Die Vergabestelle kann Angebote bereinigen und Rückfragen stellen; das Angebot sollte deshalb von Anfang an vollständig und kalkuliert sein.
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