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Kapitel im Leitfaden Öffentliche Beschaffung Schweiz

Angebot für eine öffentliche Ausschreibung erstellen: Schritt für Schritt

Von Leutrim MiftarajPMP · HERMES 5.1 FoundationStand: 23. Oktober 20266 Minuten Lesezeit

Kurz erklärt

Ein Angebot für eine öffentliche Ausschreibung muss zwei Hürden nehmen: formell vollständig sein, sonst droht der Ausschluss, und inhaltlich auf die publizierten Zuschlagskriterien antworten, sonst fehlen die Punkte. Bewährt hat sich ein fester Ablauf: Unterlagen vollständig lesen, Fragen fristgerecht stellen, Eignung belegen, jedes Kriterium gezielt beantworten, Preis plausibel kalkulieren und rechtzeitig einreichen.[1][2]

Das Wichtigste in Kürze

  • Formfehler kosten mehr Zuschläge als schwache Konzepte: Vollständigkeit zuerst prüfen.
  • Die Struktur des Angebots folgt der Struktur der Zuschlagskriterien.
  • Fragen über die Plattform stellen; die Antworten gelten für alle und gehören ins Angebot.
  • Ein plausibler Preis überzeugt; die Plausibilität kann selbst ein Zuschlagskriterium sein.

Was ein Angebot leisten muss

Ein Angebot im öffentlichen Verfahren richtet sich an ein Evaluationsteam, das mehrere Angebote nach einem festen Raster bewertet. Es liest nicht wie ein Kunde, der sich von einer Präsentation überzeugen lässt, sondern sucht in jedem Angebot die Antworten auf die publizierten Kriterien. Ein Angebot gewinnt deshalb, wenn es die Bewertung leicht macht: vollständig, gut gegliedert, konkret auf die Aufgabe bezogen.

Seit der Revision des Beschaffungsrechts erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag; Qualität und weitere Kriterien sollen mehr Gewicht erhalten.[1] Für Anbieter ist das eine Chance: Wer die Aufgabe besser versteht und eine überzeugende Lösung beschreibt, kann auch mit einem nicht ganz tiefsten Preis gewinnen.

Was steht in den Ausschreibungsunterlagen?

Der häufigste Fehler beginnt vor dem ersten geschriebenen Satz: Unterlagen werden überflogen statt gelesen. Wichtige Vorgaben stehen oft nicht in der Leistungsbeschreibung, sondern in den administrativen Bestimmungen, im Vertragsentwurf oder in Beilagen.

Was in den Ausschreibungsunterlagen zu suchen ist
ElementWorauf achten
Gegenstand und UmfangWas genau soll geliefert werden, was nicht?
EignungskriterienWelche Nachweise sind verlangt, in welcher Form?
Zuschlagskriterien und GewichtungWo liegen die Punkte, wie wird der Preis bewertet?
FormvorgabenAufbau, Umfang, Sprache, Unterschriften, Signatur, Anzahl Exemplare
FristenFragefrist, Eingabefrist, Gültigkeit des Angebots
VertragsbedingungenHaftung, Gewährleistung, Konventionalstrafen, Rechte an Ergebnissen
Varianten und TeilangeboteSind sie zugelassen?

Eine einfache Methode hilft: Alle Muss-Anforderungen und Formvorgaben in eine Liste übertragen und im Verlauf abhaken. Diese Liste wird am Ende zur Abgabekontrolle.

Wann und wie stellt man Fragen?

Fragen zur Ausschreibung werden auf simap.ch über das Frage-Antwort-Forum gestellt.[2] Die Antworten gehen an alle Anbieter. Das hat zwei Folgen: Erstens lohnt sich eine präzise Frage, weil die Antwort verbindlich wird. Zweitens müssen auch die Antworten auf Fragen anderer Anbieter gelesen und eingearbeitet werden — sie können Anforderungen präzisieren oder ändern.

  • Unklare Anforderungen, widersprüchliche Angaben und fehlende Mengen erfragen.
  • Fragen sachlich und ohne Hinweise auf die eigene Lösung formulieren.
  • Die Fragefrist ernst nehmen; nach Ablauf gibt es keine Klärung mehr.
  • Antworten dokumentieren und im Angebot berücksichtigen.

Schritt 3: Die Eignung lückenlos belegen

Besonders heikel sind Referenzen: Sie müssen den in der Ausschreibung verlangten Kriterien entsprechen, etwa in Umfang, Zeitraum und Art der Leistung, und die angegebenen Kontaktpersonen sollten vorab informiert sein, dass sie angefragt werden könnten.

Eignungskriterien sind ein Filter: Wer eines nicht erfüllt oder nicht belegt, wird ausgeschlossen, egal wie gut das Angebot sonst ist. Typische Nachweise sind Referenzen vergleichbarer Projekte, Qualifikationen der Schlüsselpersonen, Angaben zur Kapazität sowie Bestätigungen über bezahlte Steuern und Sozialabgaben. Die Ausschreibung legt fest, welche Nachweise in welcher Form verlangt sind.

Schritt 4: Jedes Zuschlagskriterium gezielt beantworten

Die Gliederung des Angebots sollte der Gliederung der Zuschlagskriterien folgen. Jedes Kriterium und Unterkriterium erhält einen eigenen Abschnitt mit eindeutiger Überschrift. So findet das Evaluationsteam jede Antwort, und nichts geht verloren.

Häufige Qualitätskriterien und wie man sie beantwortet
KriteriumSchwache AntwortStarke Antwort
Verständnis der AufgabeWiederholung der AusschreibungEigene Analyse der Ziele, Risiken und Abhängigkeiten
VorgehenAllgemeine MethodikKonkreter Ablauf mit Phasen, Ergebnissen und Mitwirkung der Vergabestelle
SchlüsselpersonenLebenslauf ohne BezugErfahrung, die zur Rolle im Projekt passt, mit vergleichbaren Projekten
RisikenKeine oder allgemeine RisikenProjektspezifische Risiken mit Massnahmen
TermineEndtermin ohne HerleitungRealistischer Plan mit Meilensteinen und Annahmen

Ein bewährter Test: Lässt sich ein Abschnitt unverändert in ein Angebot für eine andere Vergabestelle kopieren, ist er zu allgemein. Wie Zuschlagskriterien gewichtet und bewertet werden, beschreibt das Kapitel Zuschlagskriterien.

Schritt 5: Den Preis plausibel kalkulieren

Ein häufiger Fehler ist ein Preis, der Leistungen enthält, die nicht verlangt sind, oder verlangte Leistungen ausklammert. Beides verzerrt den Vergleich und kann zu Rückfragen oder zum Ausschluss führen. Im Zweifel hilft eine Frage in der Fragerunde.

Der Preis sollte nachvollziehbar aus Aufwand, Ansätzen und Annahmen hergeleitet sein. Die Plausibilität des Angebots ist nach Art. 29 BöB selbst ein mögliches Zuschlagskriterium.[3] Ein ungewöhnlich tiefer Preis kann Fragen auslösen; ein Preis ohne Herleitung lässt sich schlecht verteidigen.

  • Aufwand nach Arbeitspaketen und Rollen schätzen.
  • Annahmen zum Leistungsumfang ausdrücklich festhalten.
  • Optionen und wiederkehrende Leistungen getrennt ausweisen, wenn die Ausschreibung es verlangt.
  • Preisblatt exakt nach Vorgabe ausfüllen, ohne eigene Zusatzbedingungen.
  • Die Preisbewertung der Ausschreibung nachrechnen und den Preis bewusst positionieren.

Für die Kalkulation von Festpreisen hilft der Rechner Festpreis-Kalkulation.

Wie lässt sich ein Ausschluss vermeiden?

Viele Angebote scheitern nicht an der Qualität, sondern an Formalitäten. Typische Ausschlussgründe sind verspätete Eingaben, fehlende Unterschriften oder Nachweise, Abweichungen von zwingenden Vorgaben und eigene Vertragsbedingungen, die den Vorgaben widersprechen.

Häufige Ausschlussrisiken und Gegenmassnahmen
RisikoGegenmassnahme
Verspätete EingabeInterne Abgabefrist mindestens einen Arbeitstag vor der Eingabefrist
Fehlende NachweiseAbgabekontrolle anhand der Muss-Liste
Fehlende Unterschrift oder SignaturZeichnungsberechtigte frühzeitig einplanen, Signatur vorab testen
Abweichende VertragsbedingungenKeine eigenen AGB beilegen; Fragen vorab stellen
Unzulässige VariantenVarianten nur einreichen, wenn ausdrücklich zugelassen

Schritt 6: Prüfen und einreichen

Nach der Eingabe empfiehlt sich, eine vollständige Kopie des eingereichten Angebots mit Eingabebestätigung abzulegen; sie wird für Rückfragen, Verhandlungen und eine allfällige Beschwerde gebraucht.

Vor der Eingabe lohnt sich ein Review durch eine Person, die nicht am Angebot geschrieben hat. Sie prüft zuerst die Vollständigkeit anhand der Muss-Liste, dann die inhaltliche Antwort auf jedes Kriterium aus Sicht eines Bewertenden. Danach folgen Unterschriften, gegebenenfalls Signaturen und die fristgerechte Eingabe. Publikationen und Fristen auf simap sind genau zu beachten.[2]

Für die Prüfung vor dem Versand hilft die Checkliste Angebot auf öffentliche Ausschreibung.

Ein realistischer Zeitplan für das Angebot

Zwischen Publikation und Eingabefrist liegen oft nur wenige Wochen. Wer den Zeitplan rückwärts von der Eingabefrist plant, vermeidet die typische Hektik am letzten Tag:

Rückwärtsplanung eines Angebots (Beispiel bei fünf Wochen Frist)
ZeitpunktAufgabe
Woche 1Unterlagen lesen, Bid/No-Bid, Team bestimmen, Muss-Liste erstellen, Fragen sammeln
Woche 2Fragen einreichen, Eignungsnachweise zusammenstellen, Lösungskonzept skizzieren
Woche 3Antworten der Vergabestelle einarbeiten, Konzept ausarbeiten, Aufwand schätzen
Woche 4Preis kalkulieren, Angebot fertigstellen, internes Review
Woche 5Korrekturen, Unterschriften, Abgabekontrolle, Eingabe spätestens einen Arbeitstag vor Frist

Der Plan ist ein Beispiel; die Fragefrist der Ausschreibung bestimmt, wann Fragen spätestens gestellt werden müssen. Für die Steuerung eignet sich ein kleines Projekt mit Aufgaben, Verantwortlichen und Fälligkeiten — genau wie bei jedem anderen Vorhaben.

Wer schreibt am Angebot mit?

Rollen im Angebotsteam
RolleAufgabe
Angebotsverantwortliche PersonSteuert Zeitplan, Muss-Liste und Abgabe
FachverantwortlicheSchreiben Lösungskonzept und Vorgehen
Vorgesehene ProjektleitungBringt Planung, Risiken und Teamaufstellung ein
KalkulationLeitet den Preis aus dem Aufwand her
ReviewPrüft Vollständigkeit und Wirkung aus Sicht der Bewertenden
ZeichnungsberechtigteUnterzeichnen fristgerecht

In kleinen Unternehmen übernimmt eine Person mehrere Rollen. Wichtig ist nur, dass das Review nicht von derselben Person kommt, die das Angebot geschrieben hat.

Bietergemeinschaften und Subunternehmer

Erfüllt ein Unternehmen allein nicht alle Eignungskriterien, kann eine Bietergemeinschaft oder der Beizug von Subunternehmern helfen — sofern die Ausschreibung das zulässt. Die Unterlagen regeln, ob Bietergemeinschaften erlaubt sind, wie viele Partner sie haben dürfen und welche Angaben zu Subunternehmern verlangt werden. Wichtig ist eine klare Regelung unter den Partnern: Wer führt, wer haftet, wer stellt welche Schlüsselpersonen, wie wird abgerechnet? Diese Fragen gehören vor die Eingabe geklärt, nicht erst nach dem Zuschlag. Im Angebot sollte die Aufgabenteilung so dargestellt sein, dass das Evaluationsteam sie ohne Rückfrage versteht.

Nach dem Zuschlag: lernen und nachfassen

Unabhängig vom Ergebnis lohnt sich eine Auswertung. Der publizierte Zuschlag zeigt den Gewinner und oft den Preis. Viele Vergabestellen erläutern auf Anfrage die Bewertung des eigenen Angebots. Diese Rückmeldung ist wertvoller als jede allgemeine Schulung, weil sie zeigt, wo Punkte verloren gingen. Erscheint der Zuschlag rechtswidrig, läuft ab Eröffnung die Beschwerdefrist; Details beschreibt das Kapitel Beschwerde und Rechtsschutz.

Den Überblick über das Beschaffungsrecht bietet der Beschaffungs-Leitfaden; wie Auftraggeber in Projekten nach HERMES Angebote auswerten, zeigt das Kapitel HERMES und Beschaffung.

Häufige Fragen

Was gehört in ein Angebot für eine öffentliche Ausschreibung?

Alles, was die Ausschreibungsunterlagen verlangen: Nachweise zur Eignung, Antworten auf jedes Zuschlagskriterium in der vorgegebenen Struktur, das ausgefüllte Preisblatt sowie die verlangten Unterschriften und Bestätigungen. Eigene allgemeine Geschäftsbedingungen gehören in der Regel nicht dazu.

Warum werden Angebote ausgeschlossen?

Häufig aus formellen Gründen: verspätete Eingabe, fehlende Nachweise oder Unterschriften, Abweichungen von zwingenden Vorgaben oder widersprechende eigene Vertragsbedingungen. Eine Abgabekontrolle anhand einer Liste aller Muss-Anforderungen verhindert die meisten dieser Fehler.

Darf ich während der Ausschreibung Fragen stellen?

Ja, innerhalb der Fragefrist über die vorgesehene Funktion, auf simap.ch über das Frage-Antwort-Forum. Die Antworten gehen an alle Anbieter und werden Teil der Ausschreibungsunterlagen. Deshalb müssen auch Antworten auf Fragen anderer Anbieter berücksichtigt werden.

Wie wichtig ist der Preis im Angebot?

Er ist immer ein Zuschlagskriterium, entscheidet aber nicht allein. Seit der Revision erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Wie stark der Preis zählt, zeigt die publizierte Gewichtung; ein nachvollziehbar hergeleiteter Preis überzeugt mehr als ein unbegründet tiefer.

Quellen

  1. [1]KBOB/BKB-Faktenblatt «Neue Vergabekultur» (V2.0, Januar 2022) — KBOB und BKB. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  2. [2]Beschaffungswesen: simap.ch — Kanton Schwyz. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  3. [3]BöB Art. 29–32 (Zuschlagskriterien) — droit-bilingue.ch (Bundesrecht SR 172.056.1). Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle

Änderungen an diesem Artikel

  • 23. Oktober 2026: Erstveröffentlichung. Rechtslage Stand Oktober 2026, belegt mit Erlassen, Behördenpublikationen und Entscheiden.

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