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Abschreibungsrechner: Lineare Abschreibung für Geräte, Software und Projekte
Für: KMU-Inhaber, Projektleiter und Treuhandkunden, die Investitionen budgetieren oder in Business Cases abbilden.
Kurz erklärt
Bei der linearen Abschreibung werden Anschaffungskosten minus Restwert gleichmässig auf die Nutzungsdauer verteilt. Beispiel: Ein Notebook-Paket für CHF 12'000 ohne Restwert und vier Jahre Nutzungsdauer ergibt CHF 3'000 pro Jahr oder CHF 250 pro Monat, also 25 % jährlich. Im Anschaffungsjahr wird oft nur anteilig abgeschrieben.
Eingaben
Ergebnis
Abschreibung pro Jahr
CHF 3'000.00
- Abschreibung pro Monat
- CHF 250.00
- Abschreibungssatz (linear)
- 25 %
- Abschreibung im Anschaffungsjahr
- CHF 3'000.00
Rechenweg: Jährliche Abschreibung = (Anschaffungskosten − Restwert) ÷ Nutzungsdauer. Monatlich = jährlich ÷ 12. Satz = 1 ÷ Nutzungsdauer. Anschaffungsjahr = jährlich × Nutzungsmonate ÷ 12.
Für die Steuern gelten die Abschreibungssätze der Eidgenössischen Steuerverwaltung (Merkblatt für Geschäftsbetriebe): Sie sind als degressive Sätze angegeben und bei linearer Abschreibung zu halbieren. Treuhand oder Steuerberatung bestätigen die Anwendung im Einzelfall.
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Eine Investition belastet das Ergebnis nicht auf einmal, sondern über ihre Nutzungsdauer. Die lineare Abschreibung ist die einfachste und verständlichste Methode dafür. Der Rechner liefert Jahres- und Monatsbetrag, den Satz in Prozent und den Betrag im Anschaffungsjahr, wenn das Gerät unterjährig gekauft wurde.
Linear oder degressiv?
Die lineare Methode verteilt den Wertverlust gleichmässig – ideal für Planung und Business Cases. Die degressive Methode schreibt jedes Jahr einen festen Prozentsatz vom Restbuchwert ab und belastet die ersten Jahre stärker. In der Schweiz sind beide Methoden verbreitet; steuerlich sind die Sätze der ESTV massgebend, die für die lineare Methode halbiert werden.
Typische Nutzungsdauern
Als Orientierung für die Planung, nicht als steuerliche Vorgabe:
- Notebooks, Smartphones, IT-Hardware: drei bis vier Jahre
- Büromöbel und Einrichtung: acht bis zehn Jahre
- Software-Lizenzen mit einmaligem Kauf: drei bis fünf Jahre
- Fahrzeuge: vier bis sechs Jahre
- Selbst entwickelte Software und Projekte: nach erwarteter Nutzung, oft drei bis fünf Jahre
Abschreibung im Business Case
In einer Investitionsrechnung gehört die Abschreibung zur Ergebnissicht, die Zahlungen zur Liquiditätssicht. Wer ein Projekt begründet, zeigt beides: die jährliche Belastung der Erfolgsrechnung und den Zeitpunkt der Zahlungen. Für die Frage, ob sich die Investition lohnt, sind Amortisation und Kapitalwert die besseren Kennzahlen – die Abschreibung zeigt, wie sie sich in der Buchhaltung niederschlägt.
Häufige Fragen
Wie berechnet man den linearen Abschreibungssatz?
Satz = 100 % ÷ Nutzungsdauer in Jahren. Bei vier Jahren sind es 25 % pro Jahr, bei zehn Jahren 10 %.
Muss im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden?
Betriebswirtschaftlich ist die anteilige Abschreibung ab Nutzungsbeginn üblich. Steuerlich wird in der Praxis teilweise auch eine volle Jahresabschreibung akzeptiert; massgebend ist die Praxis der kantonalen Steuerverwaltung.
Was ist eine Sofortabschreibung?
Geringwertige Anschaffungen oder Einlagen können je nach kantonaler Praxis im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden. Die Grenzen und Bedingungen bestätigt die Treuhand.
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