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Pensum-Rechner: Prozent, Wochenstunden, Tage, Lohn
Für: HR, Teamleads und Mitarbeitende bei Pensumsänderungen und Anstellungen.
Kurz erklärt
Pensum in Stunden = Vollzeit-Wochenstunden × Pensum. Bei 42 Stunden Vollzeit sind 60 % 25.2 Stunden oder drei Tage pro Woche; der Lohn ist anteilig. Die Zahl ist die Basis für Kapazitätsplanung, Ferienanspruch und Sozialversicherungen.
Eingaben
Ergebnis
Wochenstunden
25.2 Std.
- Tage pro Woche
- 3
- Jahresstunden (47 Wochen)
- 1'184 Std.
- Monatslohn
- CHF 5'100.00
- Jahreslohn (13 Monatslöhne)
- CHF 66'300.00
Rechenweg: Wochenstunden = Vollzeit × Pensum. Tage = Wochenstunden ÷ (Vollzeit ÷ 5). Jahresstunden ≈ Wochenstunden × 47 (52 Wochen minus Ferien und Feiertage).
Rechnet im Browser. Nichts wird gespeichert oder übertragen.
«Sie arbeitet 70 %» sagt wenig, solange nicht klar ist, was 100 % sind: 40, 41, 42 oder 43.5 Stunden. Für die Ressourcenplanung zählen Stunden, für den Vertrag Prozent, für den Lohn beides. Der Rechner übersetzt in alle Richtungen.
Pensum in der Kapazitätsplanung
Ein 60-%-Pensum sind 25 Stunden — davon sind nach Abzug von Meetings und Administration vielleicht 20 für Projekte verfügbar. Wer Teilzeitkräfte mit dem Vollzeit-Raster plant, überlastet sie schleichend. In Flenio wird die Kapazität je Person in Wochenstunden hinterlegt; der Rechner liefert den Wert, den man dort einträgt.
Teilzeit und Sozialversicherungen
Zwei Schwellen, die beim Pensum zählen: Die BVG-Eintrittsschwelle (Jahreslohn über CHF 22'680, Stand 2025/26) — darunter keine obligatorische Pensionskasse — und der Koordinationsabzug, der bei Teilzeit den versicherten Lohn überproportional senkt, wenn die Kasse ihn nicht ans Pensum anpasst. Beides gehört in die Beratung bei einer Pensumsreduktion.
Verteilung auf Tage
60 % können drei volle Tage oder fünf kurze sein. Für Projektarbeit sind volle Tage besser (weniger Kontextwechsel, verlässliche Erreichbarkeit); für Betriebsaufgaben mit täglicher Präsenz kurze Tage. Die Vereinbarung gehört in den Vertrag oder ein Zusatzblatt — nicht nur die Prozentzahl.
Häufige Fragen
Warum 47 Wochen für die Jahresstunden?
52 Wochen minus rund 5 Wochen Ferien und Feiertage. Für exakte Jahresarbeitszeit-Berechnungen die betriebliche Sollstundenzahl verwenden.
Wie rechne ich Stunden in Prozent um?
Stunden ÷ Vollzeitstunden × 100. 30 Stunden bei 42 Vollzeit sind 71.4 %.
Ändert sich der Ferienanspruch mit dem Pensum?
Ja, proportional — in Tagen. In Stunden gerechnet bleibt das Verhältnis gleich. Siehe Ferienanspruch-Rechner.
Weiterführend
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