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Reisezeit-Rechner: Reisezeit und Wegkosten fair verrechnen
Für: Freelancer, Berater, Architekten und Agenturen mit Einsätzen beim Kunden.
Kurz erklärt
Reisezeit darf verrechnet werden, wenn es vereinbart ist. Üblich sind drei Modelle: voller Stundensatz, reduzierter Satz (meist 50 %) oder eine Pauschale; dazu Kilometer (oft CHF 0.70/km) oder ÖV-Billett und Spesen. Wichtig ist, das Modell vor dem Auftrag in Offerte oder AGB festzuhalten — nachträglich verrechnete Reisezeit führt fast immer zu Diskussionen.
Eingaben
Ergebnis
Reisekosten total für diesen Einsatz
CHF 334.00
- Reisezeit verrechnet
- CHF 225.00
- Kilometerentschädigung
- CHF 84.00
- Verrechnete Reisestunden
- 1.5 Std.
Rechenweg: Reisezeit = Stunden × Anteil × Stundensatz. Kilometer = km × Satz. Total = Reisezeit + Kilometer + Spesen.
Die Kilometerentschädigung von CHF 0.70 ist ein verbreiteter Richtwert, keine Vorschrift. Für die Steuer gelten eigene Pauschalen.
Rechnet im Browser. Nichts wird gespeichert oder übertragen.
Drei Stunden Fahrt für zwei Stunden Workshop: Wer die Reisezeit verschenkt, halbiert seinen effektiven Stundensatz an diesem Tag. Wer sie ohne Absprache voll verrechnet, verliert das Vertrauen des Kunden. Der Rechner zeigt, was ein Einsatz inklusive Weg wirklich kostet — und macht aus dem Bauchgefühl eine Regel, die man offerieren kann.
Die drei üblichen Modelle
Keines ist richtig oder falsch — falsch ist nur, keines zu vereinbaren:
- Voller Satz: fair, wenn die Reisezeit produktiv nicht nutzbar ist (Auto) oder der Kunde weit entfernt ist. Üblich bei Spezialisten, die man wegen ihres Wissens holt
- Reduzierter Satz (50 %): der häufigste Kompromiss. Anerkennt, dass Reisezeit Arbeitszeit ist, ohne sie gleich teuer zu machen wie Beratung
- Pauschale je Einsatz oder Zone: planbar für beide Seiten, gut für wiederkehrende Einsätze (z. B. «Region Bern CHF 80, übrige Schweiz CHF 180»)
- Nicht verrechnet: vertretbar bei kurzen Wegen oder als bewusstes Verkaufsargument — dann aber im Stundensatz einkalkuliert
In Offerte und AGB festhalten
Ein Satz genügt: «Reisezeit wird zu 50 % des Stundensatzes verrechnet, Wegkosten mit CHF 0.70 pro Kilometer oder zum ÖV-Tarif 2. Klasse.» Steht das in der Offerte, ist die Position auf der Rechnung keine Überraschung. Wer mit Reisezeit arbeitet, erfasst sie separat — als eigene Tätigkeit mit eigenem Satz. So bleibt in der Nachkalkulation sichtbar, wie viel Marge die Wege kosten.
Reisezeit reduzieren statt verrechnen
Die günstigste Reisestunde ist die, die nicht stattfindet. Workshops mit Präsenz bündeln, Statusbesprechungen online, Vorbereitung im Zug: Wer ÖV nutzt und unterwegs arbeitet, kann produktive Zeit normal verrechnen und nur die tatsächlich verlorene Zeit als Reisezeit. Das ist transparent und für Kunden meist leichter nachvollziehbar als eine Pauschale.
Häufige Fragen
Darf ich Reisezeit ohne Vereinbarung verrechnen?
Rechtlich hängt es vom Vertrag ab; ohne Regelung ist es umstritten und praktisch schwer durchzusetzen. Deshalb vorher vereinbaren — dann ist die Frage erledigt.
Zählt Reisezeit bei Angestellten als Arbeitszeit?
Für Angestellte gilt Reisezeit zu einem auswärtigen Arbeitsort, die über den normalen Arbeitsweg hinausgeht, in der Regel als Arbeitszeit (ArGV 1 Art. 13). Das beeinflusst die interne Kalkulation, auch wenn der Kunde weniger bezahlt.
MWST auf Reisekosten?
Weiterverrechnete Reisekosten sind Teil des Entgelts und unterliegen der MWST zum gleichen Satz wie die Hauptleistung.
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