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Festpreis-Rechner: Fixpreis oder Aufwand – was lohnt sich?

Für: Agenturen, Beratungen, IT-Dienstleister und Freelancer, die Fixpreisangebote erstellen.

Kurz erklärt

Ein Festpreis sollte die geschätzten Stunden zum Stundensatz plus einen Risikozuschlag enthalten. Beispiel: 200 Stunden à CHF 150 mit 15 % Zuschlag ergeben CHF 34'500. Werden es erwartungsgemäss 10 % mehr Stunden, bleibt ein effektiver Satz von CHF 156.82 – der Zuschlag trägt die Überschreitung. Ohne Zuschlag wäre die Marge weg.

Eingaben

Ergebnis

Festpreis

CHF 34'500.00

Erwarteter Betrag nach Aufwand
CHF 33'000.00
Festpreis minus Aufwand
CHF 1'500.00
Effektiver Stundensatz im Festpreis
CHF 156.82

Rechenweg: Festpreis = Stunden × Satz × (1 + Risikozuschlag). Erwartete Stunden = Stunden × (1 + Überschreitung). Aufwand = erwartete Stunden × Satz. Effektiver Satz = Festpreis ÷ erwartete Stunden.

Der Risikozuschlag deckt bekannte Unsicherheiten. Für unbekannte Ereignisse braucht es zusätzlich eine Managementreserve und einen sauberen Change-Prozess.

Rechnet im Browser. Nichts wird gespeichert oder übertragen.

Kunden lieben Fixpreise, weil sie Kostensicherheit bringen. Für Dienstleister sind sie eine Wette auf die eigene Schätzung. Der Rechner zeigt, wie viel Risikozuschlag nötig ist, damit eine realistische Überschreitung nicht die ganze Marge auffrisst, und vergleicht das Ergebnis mit einer Abrechnung nach Aufwand.

Wie hoch soll der Risikozuschlag sein?

Der richtige Zuschlag ergibt sich aus der Erfahrung: Wie stark lagen vergleichbare Projekte über der Schätzung? Wer das aus der Nachkalkulation weiss, setzt den Zuschlag knapp über die übliche Überschreitung. Ohne Daten sind 10 bis 20 % für gut beschriebene Vorhaben üblich, bei neuen Technologien oder vagen Anforderungen deutlich mehr – oder gar kein Fixpreis.

Voraussetzungen für einen fairen Festpreis

Ein Fixpreis ohne Leitplanken ist für beide Seiten riskant:

  • Leistungsumfang mit Ausschlüssen und Annahmen schriftlich festhalten
  • Anzahl Feedbackrunden und Abnahmekriterien vereinbaren
  • Mitwirkungspflichten des Kunden mit Terminen definieren
  • Einen Change-Prozess für Zusatzwünsche vereinbaren
  • Bei unklarem Umfang zuerst eine bezahlte Konzeptphase anbieten

Festpreis und Werkvertrag

Im Werkvertrag nach Schweizer Obligationenrecht muss der Unternehmer bei einem verabredeten Festpreis das Werk um diese Summe fertigstellen, auch wenn er mehr Arbeit hatte als vorgesehen (Art. 373 OR). Nur bei ausserordentlichen, unvorhersehbaren Umständen kann das Gericht eingreifen. Mehrumfang lässt sich deshalb nur über vereinbarte Nachträge vergüten – der Nachtrags-Rechner hilft beim Beziffern.

Häufige Fragen

Wann ist ein Festpreis sinnvoll?

Wenn der Umfang gut beschreibbar ist und Erfahrung mit vergleichbaren Projekten vorliegt. Bei unklarem oder beweglichem Umfang ist Abrechnung nach Aufwand mit Budgetrahmen meist fairer.

Was ist der Unterschied zwischen Festpreis und Kostendach?

Beim Festpreis gilt der vereinbarte Betrag unabhängig vom Aufwand. Beim Kostendach wird nach Aufwand abgerechnet, höchstens bis zum Dach – Unterschreitungen kommen dem Kunden zugute, Überschreitungen trägt der Dienstleister.

Darf man den Risikozuschlag im Angebot ausweisen?

Man kann, muss aber nicht. Viele Dienstleister weisen ihn nicht separat aus, sondern begründen den Preis über Umfang, Annahmen und Erfahrungswerte.

Vom Werkzeug zur Praxis

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