Woraus besteht eine Planervergütung?
Die Vergütung eines Planers besteht laut KBOB aus zwei Teilen: dem Planerhonorar und den zusätzlichen Kostenelementen. Als zusätzliche Kostenelemente gelten Nebenkosten und Drittleistungen. Sie sind im Honorar nicht enthalten und deshalb gesondert zu vergüten; die Art der Vergütung ist vor der Leistungserbringung zu vereinbaren.[1]
Für das Honorar selbst nennt die KBOB drei Formen: nach dem effektiven Zeitaufwand, mit Festpreisen als Pauschale ohne Berücksichtigung der Teuerung oder als Globale mit Berücksichtigung der Teuerung, oder nach einem zwischen Auftraggeber und Planer individuell vereinbarten Modell.[1] Welche Form passt, hängt davon ab, wie gut sich die Leistung im Voraus beschreiben lässt.
| Form | Geeignet für | Risiko liegt vor allem bei |
|---|---|---|
| Zeitaufwand | Leistungen, deren Aufwand im Voraus schwer abschätzbar ist | Bauherrschaft |
| Pauschale | Klar beschriebene Leistungen mit geringem Änderungsrisiko, ohne Teuerung | Planer |
| Globale | Wie Pauschale, aber mit Teuerungsausgleich | Planer, Teuerung bei der Bauherrschaft |
| Individuelles Modell | Besondere Konstellationen, etwa Zielkostenmodelle | Je nach Vereinbarung |
Honorar nach Zeitaufwand
Die Honorierung nach dem effektiven Zeitaufwand empfiehlt sich laut KBOB vor allem für Leistungen, deren Zeitaufwand im Voraus nicht oder nur schwer abschätzbar ist. Mögliche Formen sind der Stundenmittelansatz, Ansätze nach Kategorien und in Ausnahmefällen die Honorierung nach Gehältern.[1] Typische Anwendungsfälle sind die strategische Planung, Vorstudien, Expertisen oder Leistungen in der Bewirtschaftung.
Eine wichtige Regel betrifft die Einstufung: Der Auftragnehmer setzt während des ganzen Auftrags Personal der vereinbarten Qualifikationskategorie ein. Eine Verrechnung in einer höheren Kategorie — etwa nach einer Beförderung — ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers möglich; lehnt dieser ab, kann gleichwertiges Personal der ursprünglichen Kategorie eingesetzt werden.[1] Wer das im Vertrag nicht regelt, erlebt bei langen Projekten schleichende Honorarsteigerungen.
Qualifikationskategorien A bis G
Für die Abrechnung nach Kategorien ordnet die KBOB den Funktionen in Projektierung, Bauleitung und Administration die Kategorien A bis G zu, jeweils mit drei Stufen für Ausbildung und Erfahrung. Massgebend ist die Funktion im Auftrag, nicht die Stellung in der Firma.[1]
| Stufe | Voraussetzung |
|---|---|
| Stufe 1 | Keine abgeschlossene sekundäre oder tertiäre Ausbildung und unter vier Jahren Erfahrung in der Funktion |
| Stufe 2 | Abgeschlossene sekundäre oder tertiäre Ausbildung, oder ohne Abschluss nach vier Jahren Erfahrung |
| Stufe 3 | Abgeschlossene Ausbildung und mindestens fünf Jahre Erfahrung, oder ohne Abschluss nach zehn Jahren |
Lernende und Praktikanten werden mit Bruchteilen von Kategorien abgerechnet, etwa Lernende im dritten und vierten Lehrjahr mit 0.75 der Kategorie G.[1] Die konkreten Frankenbeträge legt die KBOB nicht mehr fest.
Welche Stundenansätze gelten?
Seit 2017 veröffentlicht die KBOB keine konkreten Stundenansätze für die Honorarkategorien mehr. Der Kanton Aargau hielt damals fest, dass auch im freihändigen Verfahren die Stundenansätze von den Anbietern in Franken zu offerieren sind und ein Verweis auf KBOB-Ansätze nicht mehr möglich ist.[2] Laut den aktuellen Empfehlungen sind die Ansätze im freihändigen Verfahren auftragsbezogen zu verhandeln; Beschaffungsstellen von Gemeinden, Städten, Kantonen oder des Bundes können eigene Maximalansätze vorgeben oder darauf verzichten.[1]
| Herausgeber | Gültig ab | Beispielwert |
|---|---|---|
| Kanton Schwyz | 2024 | Zeitmitteltarif CHF 173 pro Stunde |
| Fürstentum Liechtenstein, Amt für Tiefbau und Geoinformation | 2025 | Kategorie A CHF 252, Kategorie G CHF 105 pro Stunde, exkl. MWST |
Quellen: Kanton Schwyz[3] und Amt für Tiefbau und Geoinformation Liechtenstein.[4] Die Werte zeigen Grössenordnungen für Aufträge dieser Stellen; sie sind keine allgemeinen Marktpreise. Für eigene Angebote zählt die eigene Kostenrechnung.
Mittlerer Stundenansatz für Planungsgruppen
Statt mit Kategorien kann mit einem mittleren Stundenansatz für die ganze Planungsgruppe abgerechnet werden. Die KBOB beschreibt die Berechnung so: Honorar gleich Summe der Arbeitsstunden aller direkt am Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden mal angebotener mittlerer Stundenansatz mal Anforderungsfaktor gemäss Vorgabe der Beschaffungsstelle.[1]
- Formel nach KBOB
- Honorar = Σ Arbeitsstunden × mittlerer Stundenansatz für Planungsgruppen × Anforderungsfaktor.
Ein Rechenbeispiel mit frei gewählten Werten: Ein Team plant für eine Teilphase 600 Stunden, der angebotene mittlere Ansatz beträgt CHF 160, die Beschaffungsstelle gibt einen Anforderungsfaktor von 1.0 vor. Das Honorar beträgt dann 600 × 160 × 1.0 = CHF 96'000, exklusive Nebenkosten und Mehrwertsteuer. Steigt der Anforderungsfaktor wegen besonderer Komplexität auf 1.1, ergibt sich CHF 105'600. Die Werte dienen nur der Veranschaulichung.
Pauschale und Globale
Festpreise setzen eine klar definierte gegenseitige Abstimmung über Ziele, erwartete Ergebnisse und damit den Leistungsumfang voraus; man geht von einem geringen Risiko von Projektänderungen und Nachträgen aus.[1] Die KBOB empfiehlt sogar, nach Möglichkeit Verträge mit pauschal oder global bestimmtem Honorar abzuschliessen, wenn Leistung, Randbedingungen und Termine klar und präzise beschrieben sind.
| Merkmal | Pauschale | Globale |
|---|---|---|
| Fester Betrag für definierte Leistung | Ja | Ja |
| Teuerung | Nicht berücksichtigt | Berücksichtigt |
| Voraussetzung | Klare Leistungsbeschreibung, feste Termine | Wie Pauschale |
| Typische Verwendung | Kurze Projekte, stabile Preise | Lange Projekte mit Teuerungsrisiko |
Das frühere Modell nach Baukosten
Lange war die Honorierung nach den aufwandbestimmenden Baukosten der Standard. Das Modell beruht auf der Annahme, dass zwischen den Baukosten eines Objekts und dem Zeitaufwand des Planers für die standardisierten Grundleistungen ein Zusammenhang besteht; aus dem durchschnittlichen Zeitaufwand im Verhältnis zu den Baukosten errechnet der Planer sein Honorar.[1] Die Berechnungsart wurde auch zur Herleitung oder Überprüfung von Pauschal- und Globalangeboten verwendet.
Die KBOB führt das Modell heute unter dem Titel «bis 2019». Der SIA plant ein neues Honorarmodell; bis dahin kann jede Beschaffungsstelle entscheiden, ob sie das bisherige Berechnungsmodell auf Basis der Ordnungen 2014 weiter anwenden will.[1] Für die Berechnung des Grundfaktors p werden in der Praxis die zuletzt 2018 publizierten z-Werte verwendet:[4]
| Ordnung | Z1 | Z2 |
|---|---|---|
| SIA 102 Architektur | 0.062 | 10.58 |
| SIA 103 Ingenieurbau | 0.075 | 7.23 |
| SIA 105 Landschaftsarchitektur | 0.062 | 10.58 |
| SIA 108 Haustechnik | 0.066 | 11.28 |
Einige Bauherrschaften wenden das Modell weiterhin bewusst an. Hochbau Stadt Bern berechnet etwa das Honorar von Architektinnen und Architekten in der Funktion als Gesamtleitende nach aufwandbestimmenden Baukosten gemäss Art. 7 SIA 102.[5] Wer nach diesem Modell arbeitet, sollte im Vertrag festhalten, welche Ausgabe der Ordnung und welche Koeffizienten gelten.
Honorare im Wettbewerb
Im offenen, selektiven und Einladungsverfahren werden die Honorare im wirtschaftlichen Wettbewerb ermittelt. Massgebend ist das Angebot, das den Zuschlag erhalten hat; dieses gilt auch für Nachträge zu bestehenden Verträgen. Die Art der Honorarkalkulation ist grundsätzlich dem Anbieter überlassen.[1]
Planeraufträge werden an das vorteilhafteste Angebot vergeben (Art. 41 BöB/IVöB 2019). Damit Qualität mehr Gewicht erhält, empfiehlt die KBOB, die qualitativen Kriterien gesamthaft mit mehr als 50 bis höchstens 80 Prozent zu gewichten und sie so zu definieren und zu bewerten, dass tatsächlich eine Selektion entsteht. Ziel ist, einen auf den Preis reduzierten Wettbewerb zu vermeiden; kostendeckende Preise sollen zu besserer und vollständiger Leistungserbringung führen.[1]
Nebenkosten, Teuerung und Zuschläge
Nebenkosten sind grundsätzlich separat zu vereinbaren; ohne Vereinbarung gelten sie als im Honorar eingerechnet. Wird eine separate Vergütung von Fahrkosten und Spesen vereinbart, nennt die KBOB als mögliche Ansätze den öffentlichen Verkehr erster Klasse zum Halbpreis, CHF 0.60 pro Kilometer mit dem Auto, CHF 25 für eine Hauptmahlzeit und höchstens CHF 150 für eine Übernachtung mit Frühstück.[1]
Für die Teuerung empfiehlt die KBOB bei Verträgen ab dem 1. Januar 2014 die Vertragsnorm SIA 126; sie muss im Vertrag vereinbart werden, und ein Wechsel von einem früheren Berechnungsverfahren ist nur nach gegenseitiger Vereinbarung möglich. Für angeordnete, bei Vertragsabschluss nicht voraussehbare Nacht- und Sonntagsarbeit sind grundsätzlich Zuschläge im Umfang der arbeitsgesetzlichen Lohnzuschläge geschuldet.[1]
Ein Honorarangebot nachvollziehbar kalkulieren
- 1Leistungen nach Teilphasen strukturieren, getrennt nach Grundleistungen und besonders zu vereinbarenden Leistungen.
- 2Aufwand je Teilphase und Funktion schätzen, gestützt auf Nachkalkulationen ähnlicher Projekte.
- 3Kategorien und Stufen des Teams festlegen und mit den eigenen Kostensätzen bewerten.
- 4Risiken und Unsicherheiten benennen und entscheiden, ob Pauschale, Globale oder Zeitaufwand passt.
- 5Nebenkosten, Drittleistungen und Teuerungsregel separat ausweisen.
- 6Annahmen zum Leistungsumfang schriftlich festhalten — sie sind die Grundlage für spätere Nachträge.
Für die Herleitung eigener Stundensätze hilft der Stundensatz-Rechner. Wie Projektbudgets laufend überwacht werden, beschreibt der Glossarbegriff Projektbudget. Die Leistungsordnungen selbst erklären die Kapitel zu SIA 102 und SIA 103; den Überblick bietet der SIA-Leitfaden.