Was regelt SIA 108?
SIA 108 ist die Ordnung für Leistungen und Honorare der Ingenieurinnen und Ingenieure der Bereiche Gebäudetechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik.[1] Sie betrifft damit alle Disziplinen, die ein Gebäude benutzbar machen: Heizung, Lüftung, Klima und Kälte, Sanitär, Elektro sowie die Gebäudeautomation, die diese Anlagen steuert. Die Ordnung wurde 2014 zusammen mit SIA 102, 103 und 105 revidiert; die KBOB zitiert heute auch für sie die Ausgabe 2020.[3][4]
Für Projekte ist SIA 108 deshalb so wichtig, weil Gebäudetechnik einen grossen Teil der Kosten, der Komplexität und der späteren Betriebsprobleme ausmacht. Fehler in der Planung der Gebäudetechnik zeigen sich oft erst im Betrieb — dann, wenn das Projekt formal abgeschlossen ist.
Was ist in SIA 108 besonders geregelt?
Das Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 2014 zeigt die Besonderheiten der Ordnung. Neben den allgemeinen Teilen und dem Leistungsbeschrieb enthält sie Artikel zur Honorarberechnung nach dem effektiven Zeitaufwand — nach Qualifikationskategorien, nach mittleren Stundenansätzen, nach Gehältern und als Richtpreis — und zur Honorarberechnung nach den Baukosten. Dazu kommen eigene Artikel zur Gebäudeautomation und zur Fachkoordination sowie Bestimmungen zur Generalplanerfunktion und zu Subplanern.[1]
| Bestandteil | Bedeutung |
|---|---|
| Honorar nach Zeitaufwand | Nach Qualifikationskategorien, mittleren Stundenansätzen, Gehältern oder als Richtpreis |
| Honorar nach Baukosten | Früheres Berechnungsmodell, heute nur noch nach Entscheid der Bauherrschaft angewendet |
| Gebäudeautomation | Eigener Artikel für die Steuerung und Vernetzung der Anlagen |
| Fachkoordination | Eigener Artikel für die Abstimmung der gebäudetechnischen Gewerke |
| Generalplanerfunktion | Bestimmungen für den Fall, dass ein Gebäudetechnikbüro als Generalplaner auftritt |
| Subplaner | Regeln für den Beizug weiterer Planender |
Die Artikelstruktur der Ausgabe 2020 kann abweichen; für Vertragsfragen ist die vereinbarte Ausgabe massgebend.
Welche Disziplinen umfasst die Gebäudetechnik?
| Disziplin | Typische Planungsinhalte |
|---|---|
| Heizung | Wärmeerzeugung, Verteilung, Wärmeabgabe, Energiekonzept |
| Lüftung und Klima | Luftmengen, Anlagen, Kanalnetz, Kälteerzeugung |
| Sanitär | Wasserversorgung, Abwasser, Apparate, Löschwasser |
| Elektro | Starkstrom, Beleuchtung, Schwachstrom, Kommunikation, Sicherheitsanlagen |
| Gebäudeautomation | Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Leitsystem, Schnittstellen |
Die Aufteilung zeigt typische Planungsinhalte, nicht den Leistungsbeschrieb der Norm. In der Praxis werden die Disziplinen häufig von verschiedenen Büros geplant, was die Fachkoordination zur zentralen Aufgabe macht.
Fachkoordination: wer stimmt die Gewerke ab?
Gebäudetechnische Anlagen konkurrieren um Platz: Lüftungskanäle, Leitungen, Kabeltrassen und Tragwerk müssen in Decken, Schächten und Technikräumen untergebracht werden. Die Fachkoordination stimmt diese Anforderungen räumlich und technisch ab. SIA 108 regelt sie in einem eigenen Artikel.[1] Die KBOB führt den Fachkoordinator in ihren Qualifikationskategorien als Funktion der oberen Stufen der Gebäudetechnik.[5]
In Projekten ohne klar beauftragte Fachkoordination entstehen die bekannten Kollisionen auf der Baustelle: Ein Kanal kreuzt einen Unterzug, eine Leitung blockiert eine Revisionsöffnung. Deshalb gehört die Frage, wer koordiniert, in jeden Planervertrag — mit klaren Leistungen und klarer Vergütung.
Gebäudeautomation als eigene Disziplin
Ein praktischer Prüfstein ist die Frage, wer nach der Übergabe die Daten der Gebäudeautomation auswertet. Ist diese Rolle nicht besetzt, bleiben Fehlfunktionen und unnötiger Energieverbrauch oft jahrelang unentdeckt. Deshalb gehört die Übergabe der Automation an den Betrieb — mit Schulung, Dokumentation und Zugängen — zu den Kernaufgaben der Teilphase 53.
Die Gebäudeautomation verbindet die Anlagen zu einem System: Sie misst, steuert, regelt und überwacht Heizung, Lüftung, Beleuchtung oder Beschattung und stellt die Daten für den Betrieb bereit. SIA 108 widmet ihr einen eigenen Artikel.[1] Das trägt der Tatsache Rechnung, dass die Gebäudeautomation weder eine reine Elektro- noch eine reine HLK-Aufgabe ist, sondern Schnittstellen zu allen Gewerken hat.
Für die Planung heisst das: Funktionsbeschreibungen, Datenpunktlisten und Schnittstellen müssen früh definiert werden, sonst entscheidet am Ende der Lieferant der Steuerung, wie das Gebäude funktioniert. Für den Betrieb heisst es: Die Gebäudeautomation ist das wichtigste Werkzeug der Betriebsoptimierung.
Teilphase 53: Inbetriebnahme und Abschluss
Für die Gebäudetechnik ist die Teilphase 53 die heikelste. Sie ist die letzte Teilphase des Projekts; die Präsenz von Installateuren, Fachplanenden und Lieferanten auf der Baustelle nimmt ab, gleichzeitig müssen Anlagen in Betrieb genommen, geprüft und übergeben werden. Nach der Abnahme geht das Werk an die Bauherrschaft über, die für Betrieb und Instandhaltung verantwortlich ist.[2]
Der Branchenverband suissetec hat deshalb ein Merkblatt zu den Zuständigkeiten in dieser Teilphase herausgegeben. Es unterscheidet die Rollen von Planenden und Unternehmern und weist darauf hin, dass Leistungen räumlicher Koordinatoren oder Unternehmer in der Teilphase 53 vertraglich vergütet werden müssen.[2] Wer die Leistungen dieser Teilphase nicht klar abgrenzt, riskiert, dass Inbetriebsetzung, Instruktion und Dokumentation zwischen den Beteiligten liegen bleiben.
| Aufgabe | Typischer Inhalt |
|---|---|
| Inbetriebsetzung | Anlagen einregulieren, Funktionen prüfen, Protokolle erstellen |
| Integrale Tests | Zusammenspiel der Anlagen prüfen, etwa im Brandfall |
| Abnahme | Gemeinsame Prüfung, Mängelliste, Fristen für die Behebung |
| Instruktion | Betriebspersonal schulen |
| Dokumentation | Revisionspläne, Anlagebeschriebe, Betriebs- und Wartungsunterlagen |
Inbetriebsetzung und Betriebsoptimierung früh planen
Öffentliche Bauherren verankern Inbetriebsetzung und Betriebsoptimierung zunehmend schon in der Planung. Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern verlangt in ihrer Arbeitsanweisung, dass bei der Planerausschreibung in der Teilphase 21 ein Lastenheft mit Anforderungen an die Inbetriebsetzung erstellt wird; die Arbeitsanweisung enthält ein Praxisbeispiel für ein Inbetriebsetzungs- und Prüfkonzept.[6]
Der Gedanke dahinter: Was in der Planerausschreibung nicht verlangt wird, wird nicht angeboten und später zum Nachtrag. Wer Energieeffizienz und Betriebssicherheit will, muss die Prüfungen und Optimierungsphasen nach der Übergabe von Anfang an definieren — inklusive der Frage, wer nach der Abnahme die Anlagen über eine oder mehrere Heizperioden optimiert.
Wo liegen die Schnittstellen zu Architektur und Tragwerk?
Gebäudetechnik ist auf Raum angewiesen, den Architektur und Tragwerk bereitstellen müssen. Die meisten Konflikte entstehen an wenigen, immer gleichen Stellen. Wer sie früh klärt, spart in der Ausführung viel Zeit:
| Schnittstelle | Zu klären mit | Typische Frage |
|---|---|---|
| Technikzentralen und Schächte | Architektur | Reichen Flächen und Raumhöhen für die Anlagen und ihre Wartung? |
| Durchbrüche und Aussparungen | Tragwerk | Wo dürfen Decken und Wände durchdrungen werden? |
| Deckenhohlräume und Installationszonen | Architektur, Tragwerk | Welche Höhe steht für Kanäle, Leitungen und Beleuchtung zur Verfügung? |
| Fassade und Beschattung | Architektur | Wie werden Sonnenschutz und Lüftung gesteuert? |
| Brandschutz | Architektur, Behörden | Welche Anlagen müssen im Brandfall wie zusammenwirken? |
Typische Probleme in Gebäudetechnikprojekten
- Die Fachkoordination ist nicht beauftragt; Kollisionen werden erst auf der Baustelle sichtbar.
- Die Gebäudeautomation wird vom Lieferanten definiert, nicht von der Planung.
- Inbetriebsetzung und integrale Tests sind nicht ausgeschrieben und werden unter Zeitdruck improvisiert.
- Die Betriebsdokumentation fehlt bei der Übergabe oder ist im Betrieb nicht nutzbar.
- Niemand ist nach der Abnahme für die Betriebsoptimierung zuständig.
Gegen fast alle diese Probleme hilft dasselbe Mittel: klare Leistungsabgrenzung im Vertrag und vorab definierte Abnahmekriterien, die nicht erst bei der Abnahme verhandelt werden.
Gebäudetechnik im Bestand
Dazu gehört auch, den Betrieb während der Bauzeit mit den Nutzenden abzustimmen.
Bei Umbauten und Sanierungen ist die Gebäudetechnik oft der aufwendigste Teil. Bestehende Anlagen müssen erfasst, Leitungswege gefunden und Provisorien geplant werden, damit ein Gebäude während der Arbeiten nutzbar bleibt. Eine gründliche Bestandsaufnahme vor dem Vorprojekt verhindert, dass die Planung auf Annahmen aufbaut, die sich beim Rückbau als falsch erweisen.
Honorierung der Gebäudetechnik
Für die Honorierung gelten die allgemeinen Grundsätze: Zeitaufwand, Festpreis oder ein individuelles Modell.[5] Für das frühere Baukostenmodell nennt das Liechtensteiner Amt für Tiefbau und Geoinformation für 2025 die zuletzt 2018 publizierten Koeffizienten; für die Haustechnik nach SIA 108 sind das Z1 = 0.066 und Z2 = 11.28.[7] Die Berechnungsmodelle beschreibt das Kapitel Honorarberechnung.
SIA 108 in der Projektpraxis
- 1Disziplinen und Planungsbüros festlegen und die Fachkoordination ausdrücklich beauftragen.
- 2Gebäudeautomation als eigene Leistung mit Funktionsbeschreibung und Schnittstellen definieren.
- 3Anforderungen an Inbetriebsetzung und Prüfungen schon in der Planerausschreibung festhalten.
- 4Leistungen der Teilphase 53 zwischen Planenden und Unternehmern klar abgrenzen.
- 5Betriebsoptimierung nach der Übergabe vertraglich regeln.
- 6Dokumentation so aufbauen, dass sie im Betrieb nutzbar ist.
Die übrigen Leistungsordnungen beschreiben die Kapitel zu SIA 102 und SIA 103; die Teilphasen erläutert das Kapitel SIA 112. Den Überblick bietet der SIA-Leitfaden.