Der Grundunterschied: Norm oder Verordnung?
In der Schweiz beschreiben private Normen des SIA, wie Planungs- und Bauprojekte ablaufen und welche Leistungen die Planenden erbringen. Sie gelten, wenn sie vereinbart werden; öffentliche Bauherren empfehlen sie über die KBOB.[1] In Deutschland regelt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) als Verordnung die Leistungsbilder und Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen.[2]
Der Unterschied hat praktische Folgen. Eine Verordnung gilt in ihrem Anwendungsbereich ohne Vereinbarung, eine private Norm nicht. Dafür ist eine Norm flexibler: Die Parteien können sie ganz, teilweise oder in einer bestimmten Ausgabe vereinbaren. Wer zwischen beiden Systemen arbeitet, muss deshalb immer zuerst klären, welches Regelwerk im konkreten Vertrag gilt.
Was hat sich mit der HOAI 2021 geändert?
Der Europäische Gerichtshof entschied am 4. Juli 2019, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen europäisches Recht verstossen. Die neue HOAI trat am 1. Januar 2021 in Kraft und ist für alle Verträge ab diesem Zeitpunkt anwendbar; die Beschränkung auf inländische Auftragnehmer ist entfallen.[4]
Seither weisen die Honorartafeln laut § 2a HOAI Orientierungswerte aus, die an Art und Umfang der Aufgabe sowie an der Leistung ausgerichtet sind; sie enthalten Honorarspannen vom Basishonorarsatz bis zum oberen Honorarsatz.[3][2] Damit hat sich die HOAI dem Schweizer System angenähert, in dem es keine staatlich verbindlichen Honorarsätze gibt. Der Unterschied bleibt: Die HOAI liefert weiterhin eine detaillierte, staatlich verantwortete Honorarsystematik, während die SIA ihr Baukostenmodell nicht mehr weiterführt und ein neues Honorarmodell plant.[1]
Die Systeme im Überblick
| Merkmal | SIA (Schweiz) | HOAI (Deutschland) |
|---|---|---|
| Rechtsnatur | Private Normen, gelten durch Vertrag | Staatliche Verordnung |
| Ablaufmodell | SIA 112: sechs Phasen mit Teilphasen | Neun Leistungsphasen je Leistungsbild |
| Leistungen je Fachbereich | Ordnungen SIA 102, 103, 105, 108 u. a. | Leistungsbilder für Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerk, technische Ausrüstung u. a. |
| Honorare | Zeitaufwand, Pauschale, Globale; Baukostenmodell nur noch nach Entscheid der Beschaffungsstelle | Honorartafeln mit Orientierungswerten, Basishonorarsatz |
| Gewichtung der Phasen | Keine verbindlichen Prozentanteile | Prozentanteile je Leistungsphase in der Verordnung |
| Öffentliche Empfehlungen | KBOB-Empfehlungen | Verordnung selbst, ergänzt durch Vergaberecht |
Die neun Leistungsphasen der HOAI
Für Gebäude und Innenräume teilt die HOAI die Grundleistungen in neun Leistungsphasen ein und bewertet sie mit Prozentsätzen des Honorars (§ 34 Abs. 3 HOAI):[3]
| Leistungsphase | Bezeichnung | Anteil |
|---|---|---|
| 1 | Grundlagenermittlung | 2 %[3] |
| 2 | Vorplanung | 7 %[3] |
| 3 | Entwurfsplanung | 15 %[3] |
| 4 | Genehmigungsplanung | 3 %[3] |
| 5 | Ausführungsplanung | 25 %[3] |
| 6 | Vorbereitung der Vergabe | 10 %[3] |
| 7 | Mitwirkung bei der Vergabe | 4 %[3] |
| 8 | Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation | 32 %[3] |
| 9 | Objektbetreuung | 2 %[3] |
Die Prozentanteile zeigen, wo die HOAI den Aufwand verortet: Ausführungsplanung und Objektüberwachung machen zusammen mehr als die Hälfte aus. Die SIA-Normen kennen keine verbindliche Gewichtung dieser Art mehr; die Verteilung ergibt sich aus Angebot und Vertrag.
Wie lassen sich SIA-Teilphasen und HOAI-Leistungsphasen zuordnen?
Eine exakte Übersetzung gibt es nicht, weil Inhalte und Schnitte verschieden sind. Für die Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Teams hilft aber eine sinngemässe Zuordnung:
| SIA 112 | HOAI | Hinweis |
|---|---|---|
| 11 Bedürfnisformulierung, 21 Definition des Vorhabens | LPH 1 Grundlagenermittlung | SIA beginnt mit der strategischen Planung früher |
| 22 Auswahlverfahren | Keine direkte Entsprechung | Wettbewerbe und Studienaufträge stehen in der Schweiz vor der Planung |
| 31 Vorprojekt | LPH 2 Vorplanung | Konzept mit Kostenschätzung |
| 32 Bauprojekt | LPH 3 Entwurfsplanung | Detailliertes Projekt mit Kostenvoranschlag bzw. Kostenberechnung |
| 33 Bewilligungsverfahren | LPH 4 Genehmigungsplanung | Baugesuch bzw. Bauantrag |
| 41 Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag | LPH 6 und 7 | SIA fasst Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe zusammen |
| 51 Ausführungsprojekt | LPH 5 Ausführungsplanung | In der HOAI vor der Vergabe, bei SIA nach der Ausschreibung |
| 52 Ausführung, 53 Inbetriebnahme und Abschluss | LPH 8 Objektüberwachung | Bauleitung, Abnahme, Dokumentation |
| Phase 6 Bewirtschaftung | LPH 9 Objektbetreuung, teilweise | Die HOAI deckt nur die Betreuung nach der Übergabe ab |
Auffällig ist die Reihenfolge von Ausführungsplanung und Vergabe. Die HOAI sieht die Ausführungsplanung vor der Vorbereitung der Vergabe vor, während im SIA-Modell die Ausschreibung (41) vor dem Ausführungsprojekt (51) steht. In der Praxis überlappen sich beide Abläufe, doch bei Verträgen über die Grenze hinweg sollte klar sein, auf welchem Planungsstand ausgeschrieben wird.
Welche Leistungsbilder kennt die HOAI?
Die HOAI regelt nicht nur Gebäude. Sie umfasst Flächenplanung mit Bauleitplanung und Landschaftsplanung, Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen sowie Fachplanung für Tragwerk und technische Ausrüstung.[3] Jedes Leistungsbild gliedert sich in Leistungsphasen mit eigener Gewichtung. Im SIA-System übernehmen die Ordnungen SIA 102, 103, 105, 108 und 110 eine vergleichbare Rolle, gewichten die Phasen aber nicht mehr verbindlich. Die neun Leistungsphasen im Detail beschreibt die Methodenseite HOAI-Leistungsphasen.
Honorare: zwei Wege zu einem Preis
In Deutschland bilden die Honorartafeln der HOAI weiterhin einen gemeinsamen Bezugspunkt, auch wenn sie seit 2021 nur noch Orientierungswerte sind. In der Schweiz gibt es diesen Bezugspunkt nicht mehr in derselben Form: Die KBOB empfiehlt Honorierung nach Zeitaufwand, Festpreise oder individuelle Modelle, im Wettbewerb entsteht das Honorar aus dem Angebot, und das frühere Baukostenmodell wenden nur noch Beschaffungsstellen an, die sich bewusst dafür entscheiden.[1] Die Schweizer Modelle beschreibt das Kapitel Honorarberechnung.
Für Büros, die in beiden Ländern arbeiten, heisst das: Eine Kalkulation nach HOAI ist kein Massstab für ein Schweizer Angebot und umgekehrt. Besser ist eine eigene Nachkalkulation nach Phasen, die sich auf beide Systeme abbilden lässt.
Tipps für grenzüberschreitende Projekte
Grenzüberschreitende Projekte sind in der Region Basel, am Bodensee und im Raum Genf alltäglich. Erfahrungsgemäss entstehen die meisten Missverständnisse nicht bei der Technik, sondern bei Begriffen, Fristen und Zuständigkeiten — genau den Punkten, die eine Zuordnungstabelle und ein gemeinsames Projekthandbuch früh klären.
- 1Im Vertrag festhalten, welches Recht gilt und welches Leistungsbild — SIA-Ordnung oder HOAI — den Leistungsumfang bestimmt.
- 2Die Phasenstruktur des Projekts einmal festlegen und eine Zuordnungstabelle wie oben ins Projekthandbuch aufnehmen.
- 3Begriffe übersetzen: Bauprojekt ist nicht Bauantrag, Kostenvoranschlag ist nicht Kostenanschlag.
- 4Vergaberecht und Ablauf der Ausschreibung des jeweiligen Landes berücksichtigen.
- 5Mängelrechte prüfen: In der Schweiz gilt seit 2026 eine neue zwingende Rügefrist für unbewegliche Werke.
- 6Honorare aus der eigenen Nachkalkulation ableiten, nicht aus dem jeweils anderen System.
Die Mängelrechte in der Schweiz beschreibt das Kapitel SIA 118.
Was Schweizer Büros in Deutschland beachten sollten
Hilfreich ist eine zweisprachige Darstellung im Angebot mit beiden Phasenbezeichnungen nebeneinander.
Seit der Reform 2021 gilt die HOAI für alle Verträge ab diesem Zeitpunkt, und die frühere Beschränkung auf inländische Auftragnehmer ist entfallen.[4] Für Schweizer Büros mit Aufträgen in Deutschland heisst das: Die Leistungsbilder und Honorartafeln der HOAI sind der Bezugsrahmen, an dem Auftraggeber Angebote messen, auch wenn die Sätze nur noch Orientierungswerte sind. Wer gewohnt ist, nach SIA-Teilphasen zu kalkulieren, sollte sein Angebot zusätzlich in Leistungsphasen darstellen. Umgekehrt müssen deutsche Büros in der Schweiz mit Ausschreibungen rechnen, in denen Teilphasen, KBOB-Vorlagen und NPK-Leistungsverzeichnisse den Rahmen setzen.
Begriffe, die sich ähnlich anhören
| Schweiz (SIA) | Deutschland (HOAI und Praxis) | Achtung |
|---|---|---|
| Vorprojekt | Vorplanung | Inhaltlich ähnlich |
| Bauprojekt | Entwurfsplanung | Nicht mit Bauantrag verwechseln |
| Baugesuch | Bauantrag | Verfahren nach kantonalem bzw. Landesrecht |
| Kostenvoranschlag | Kostenberechnung bzw. Kostenanschlag | Unterschiedliche Genauigkeit und Funktion |
| Bauleitung | Objektüberwachung, Bauüberwachung | Umfang vertraglich klären |
| Devis, Leistungsverzeichnis | Leistungsverzeichnis | In der Schweiz meist nach NPK |
Die Zuordnung ist eine Orientierung für die Kommunikation, keine rechtliche Gleichsetzung. Die Phasen im Detail erklärt das Kapitel SIA 112, den Überblick bietet der SIA-Leitfaden.
Was bedeutet das für die Projektsteuerung?
Wer beide Systeme kennt, kann sie auch bewusst kombinieren — etwa indem eine deutsche Bauherrschaft mit Schweizer Planungsteam die Meilensteine nach HOAI-Leistungsphasen definiert, die Leistungsbeschreibung aber nach SIA-Ordnung präzisiert, oder umgekehrt.
Aus Sicht des Projektmanagements unterscheiden sich die Systeme weniger, als die Begriffe vermuten lassen. Beide verlangen Entscheide der Bauherrschaft an definierten Punkten, eine Kostenkontrolle über die Phasen und eine geordnete Übergabe. Für gemischte Teams lohnt es sich, Meilensteine und Entscheidungspunkte unabhängig von der Phasenbezeichnung festzulegen — etwa «Konzept freigegeben», «Bewilligung erteilt», «Vergabe abgeschlossen», «Abnahme erfolgt» — und beide Bezeichnungen daneben zu führen. Das schafft eine gemeinsame Steuerungssprache, ohne eines der Systeme zu verbiegen.