Wozu dient SIA 112?
SIA 112 trägt den Untertitel «Verständigungsnorm».[1] Sie regelt keine Honorare und keine Haftung, sondern beschreibt den Ablauf eines Bauvorhabens so, dass alle Beteiligten dasselbe darunter verstehen. Das klingt bescheiden, ist aber die Grundlage für fast alles andere: Planerverträge beziehen sich auf Teilphasen, Leistungsordnungen beschreiben Leistungen je Teilphase, und öffentliche Bauherren formulieren ihre Arbeitsanweisungen entlang dieser Struktur. Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern etwa verlangt, dass bei der Planerausschreibung in der Teilphase 21 ein Lastenheft mit Anforderungen erstellt wird.[3]
Die KBOB empfiehlt öffentlichen Bauherren, Leistungs- und Ergebnisbeschreibungen auf den Verständigungsnormen SIA 111 und 112 sowie auf den Leistungsordnungen aufzubauen und diese zu ergänzen und zu präzisieren.[2] Damit wird SIA 112 auch für Bauherrschaften relevant, die selbst nie eine Norm gekauft haben: Ihre Verträge sind nach ihr gegliedert.
Phasen und Teilphasen im Überblick
| Phase | Teilphasen | Kernfrage |
|---|---|---|
| 1 Strategische Planung | 11 Bedürfnisformulierung, Lösungsstrategien | Was wird gebraucht, und gibt es eine bauliche Antwort? |
| 2 Vorstudien | 21 Definition des Vorhabens, Machbarkeitsstudie; 22 Auswahlverfahren | Ist das Vorhaben machbar, und wer plant es? |
| 3 Projektierung | 31 Vorprojekt; 32 Bauprojekt; 33 Bewilligungsverfahren | Wie sieht das Bauwerk aus, was kostet es, ist es bewilligungsfähig? |
| 4 Ausschreibung | 41 Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag | Wer führt die Arbeiten zu welchen Bedingungen aus? |
| 5 Realisierung | 51 Ausführungsprojekt; 52 Ausführung; 53 Inbetriebnahme, Abschluss | Wie wird gebaut, übergeben und abgerechnet? |
| 6 Bewirtschaftung | Betrieb und Erhaltung des Bauwerks | Wie wird das Bauwerk genutzt und erhalten? |
Die Teilphasen der Phasen 1 bis 5 sind in der Fachliteratur einheitlich dokumentiert.[4] Für Teilphase 51 finden sich die Bezeichnungen Ausführungsprojekt und Ausführungsplanung; gemeint ist dieselbe Stufe. Die folgenden Abschnitte beschreiben jede Teilphase mit Ziel, typischen Ergebnissen und dem Entscheid, der am Ende steht. Die Ergebnisse sind typische Beispiele aus der Praxis; der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsordnung und dem Vertrag.
Phase 1: Strategische Planung
Die Teilphase 11 «Bedürfnisformulierung, Lösungsstrategien» klärt, was die Bauherrschaft eigentlich braucht. Am Anfang steht oft kein Bauprojekt, sondern ein Problem: zu wenig Fläche, veraltete Infrastruktur, neue gesetzliche Anforderungen, eine Strategie, die räumliche Folgen hat. Die strategische Planung formuliert diese Bedürfnisse und zeigt mögliche Strategien auf — darunter auch solche, die ohne Neubau auskommen, etwa eine andere Nutzung bestehender Flächen.
Typische Ergebnisse sind eine Bedürfnisformulierung, ein Raumprogramm in groben Zügen und eine Übersicht über Lösungsstrategien mit ersten Kosten- und Terminüberlegungen. Weil Leistungen dieser Phase in den Leistungsordnungen nicht standardisiert sind, werden sie laut KBOB über spezifische Leistungsverzeichnisse beschrieben und normalerweise nach Zeitaufwand honoriert.[2] Am Ende entscheidet die Bauherrschaft, ob und mit welcher Strategie weitergearbeitet wird.
Phase 2: Vorstudien
Die Teilphase 21 «Definition des Vorhabens, Machbarkeitsstudie» übersetzt die gewählte Strategie in ein konkretes Vorhaben. Sie prüft, ob es auf dem vorgesehenen Grundstück, mit dem vorgesehenen Budget und unter den rechtlichen Rahmenbedingungen machbar ist. Hier entstehen das Projektpflichtenheft beziehungsweise Lastenheft, das Raumprogramm, erste Volumenstudien und eine Grobkostenschätzung. Öffentliche Bauherren schreiben in dieser Teilphase häufig die Planerleistungen aus.[3]
Die Teilphase 22 «Auswahlverfahren» bestimmt, wer plant. Je nach Bauherrschaft und Vorhaben sind das Wettbewerbe, Studienaufträge oder Leistungsofferten. Die KBOB bezeichnet Wettbewerbe und Studienaufträge als erprobtes Mittel, um die optimale planerische Lösung zu finden, und empfiehlt, objektspezifische Kennwerte schon im Programm festzulegen.[2] Am Ende der Phase steht der Entscheid für ein Projekt und ein Planungsteam.
Phase 3: Projektierung
In der Teilphase 31 «Vorprojekt» wird die Lösung konzeptionell ausgearbeitet: Grundrisse, Schnitte und Ansichten in einem Massstab, der Funktion, Gestalt und Konstruktion erkennbar macht, dazu ein erstes Tragwerks- und Gebäudetechnikkonzept und eine Kostenschätzung. Das Vorprojekt ist der Moment, in dem grundlegende Varianten noch günstig geändert werden können. Die Bauherrschaft entscheidet am Ende über das Konzept und über den Kostenrahmen.
Die Teilphase 32 «Bauprojekt» detailliert das Vorprojekt zu einem bewilligungs- und kostensicheren Projekt. Typische Ergebnisse sind Projektpläne, Baubeschrieb, Fachplanungen und der Kostenvoranschlag. Die Teilphase 33 «Bewilligungsverfahren» umfasst das Baugesuch, die Begleitung des Verfahrens und die Bearbeitung von Auflagen. In vielen Projekten laufen 32 und 33 teilweise parallel, weil Rückmeldungen der Behörden in das Bauprojekt zurückfliessen.
Phase 4: Ausschreibung
Die Teilphase 41 «Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag» bereitet die Vergabe der Bauarbeiten vor. Die Planenden erstellen Leistungsverzeichnisse, meist mit dem Normpositionen-Katalog NPK, holen Angebote ein, prüfen und vergleichen sie und stellen Vergabeanträge an die Bauherrschaft. Der NPK umfasst rund 200 Kapitel aus Hoch-, Tief- und Untertagbau sowie Gebäudetechnik.[5]
Für öffentliche Bauherren ist diese Teilphase zugleich ein beschaffungsrechtliches Verfahren mit Publikations-, Eingabe- und Rechtsmittelfristen. Die Vergabe selbst ist Sache der Bauherrschaft; die Planenden bereiten sie vor und begründen ihre Empfehlung. Details zum Leistungsverzeichnis enthält das Kapitel Ausschreibung mit NPK.
Phase 5: Realisierung
In der Teilphase 51 «Ausführungsprojekt» entstehen die Ausführungspläne, Detailpläne und Werkpläne, nach denen gebaut wird, sowie die Koordination der Fachplanungen. Die Teilphase 52 «Ausführung» umfasst die Bauleitung: Termin-, Kosten- und Qualitätskontrolle auf der Baustelle, Koordination der Unternehmer, Ausmass und Rechnungsprüfung.
Die Teilphase 53 «Inbetriebnahme, Abschluss» ist die letzte Teilphase des Projekts. Die Präsenz von Unternehmern, Fachplanenden und Lieferanten auf der Baustelle nimmt ab, gleichzeitig fallen entscheidende Aufgaben an: Inbetriebnahmen, Abnahmen, Mängelbehebung, Dokumentation und Schlussabrechnung. Nach der Abnahme geht das Werk an die Bauherrschaft über, die für Betrieb und Instandhaltung verantwortlich wird.[1] Die Abnahme nach SIA 118 beschreibt das Kapitel SIA 118.
Phase 6: Bewirtschaftung
Die Bewirtschaftung umfasst Betrieb und Erhaltung des Bauwerks über seine Nutzungsdauer. Sie ist in den Standardleistungen der Leistungsordnungen nicht enthalten; wie für die strategische Planung und die Vorstudien müssen laut KBOB spezifische Leistungsverzeichnisse erarbeitet werden.[2] In der Praxis bedeutet das: Wer Betriebs- oder Unterhaltsleistungen von einem Planungsbüro will, muss sie gesondert bestellen und vergüten.
Für die Planung ist die Bewirtschaftung trotzdem von Anfang an relevant. Entscheide im Vorprojekt prägen Betriebs- und Unterhaltskosten über Jahrzehnte. Deshalb lohnt es sich, Betreibende und Facility-Management früh einzubeziehen und die Dokumentation in Teilphase 53 so aufzubauen, dass sie im Betrieb nutzbar ist.
Wie bauen die Leistungsordnungen auf SIA 112 auf?
Die Leistungsordnungen SIA 102, 103, 105 und 108 übernehmen die Teilphasen und beschreiben, welche Leistungen der jeweilige Fachbereich darin erbringt. Laut KBOB beschreiben die Leistungsordnungen in der Ausgabe 2014 standardisierte Grundleistungen für die Phasen Projektierung, Ausschreibung und Realisierung; für strategische Planung, Vorstudien und Bewirtschaftung braucht es spezifische Leistungsverzeichnisse.[2] Das erklärt, warum Planerverträge oft erst mit dem Vorprojekt beginnen und frühere Leistungen separat geregelt werden.
| Phase | In den Leistungsordnungen standardisiert? | Typische Honorierung |
|---|---|---|
| 1 Strategische Planung | Nein, spezifische Leistungsverzeichnisse | Zeitaufwand |
| 2 Vorstudien | Nein, spezifische Leistungsverzeichnisse | Zeitaufwand, Wettbewerbs- oder Studienauftragsentschädigung |
| 3 Projektierung | Ja, Grundleistungen beschrieben | Wettbewerb, Pauschale, Globale oder Zeitaufwand |
| 4 Ausschreibung | Ja, Grundleistungen beschrieben | Wie Phase 3 |
| 5 Realisierung | Ja, Grundleistungen beschrieben | Wie Phase 3 |
| 6 Bewirtschaftung | Nein, spezifische Leistungsverzeichnisse | Zeitaufwand oder Leistungsvertrag |
Die Spalte zur Honorierung fasst die Empfehlungen der KBOB zusammen; der konkrete Vertrag kann abweichen. Die Leistungen der einzelnen Fachbereiche beschreiben die Kapitel zu SIA 102, SIA 103, SIA 105 und SIA 108.
SIA 112 in Verträgen und Terminplänen
Weil die Teilphasen standardisiert sind, eignen sie sich als Gliederung für Verträge, Terminpläne und Rechnungen. Drei Anwendungen sind besonders verbreitet:
- Leistungsumfang im Planervertrag: Die beauftragten Teilphasen werden einzeln aufgeführt, besonders zu vereinbarende Leistungen zusätzlich.
- Terminplan: Jede Teilphase erhält Start, Ende und einen Entscheidungsmeilenstein der Bauherrschaft.
- Abrechnung: Teilrechnungen werden nach erbrachten Teilphasen oder nach vereinbarten Anteilen gestellt.
Für Projektleitende hat das einen praktischen Vorteil: Fortschritt lässt sich in derselben Sprache berichten, in der der Vertrag geschrieben ist. Ein Statusbericht, der «Teilphase 32 zu 70 Prozent erbracht, Kostenvoranschlag in Arbeit» meldet, ist für die Bauherrschaft sofort einzuordnen.
SIA 112 im Verhältnis zu HOAI und HERMES
In Deutschland gliedert die HOAI die Grundleistungen für Gebäude in neun Leistungsphasen.[6] Die Logik ist ähnlich — von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung —, die Schnitte liegen aber anders, und die HOAI ist eine staatliche Verordnung. Eine Zuordnung zeigt das Kapitel SIA vs. HOAI.
Für Bauvorhaben der Verwaltung kann zusätzlich HERMES zum Einsatz kommen. Laut einem Fachartikel von eCH lassen sich die Phasen gemäss SIA einfach auf die HERMES-Phasen abbilden.[7] Die HERMES-Phasen beschreibt das Kapitel HERMES-Phasen.
Typische Missverständnisse
- «SIA 112 regelt die Honorare.» — Nein, das tun die Leistungsordnungen und der Vertrag.
- «Ein Projekt beginnt mit dem Vorprojekt.» — Die strategische Planung und die Vorstudien entscheiden oft mehr über Kosten und Nutzen als jede spätere Teilphase.
- «Teilphase 53 ist Formsache.» — Abnahme, Mängel und Dokumentation entscheiden über die Haftung und den Betrieb.
- «Die Bewirtschaftung gehört nicht zum Projekt.» — Ihre Kosten werden in der Projektierung festgelegt.
Den Überblick über das gesamte Modell bietet der SIA-Leitfaden.