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Leitfaden · Schweiz · Planung und Bau

SIA-Phasen 1–6 erklärt: das Leistungsmodell für Planung und Bau in der Schweiz

Von Leutrim MiftarajPMP · MSc Business AdministrationStand: 23. Oktober 202611 Minuten Lesezeit

Kurz erklärt

Das SIA-Leistungsmodell gliedert Bauvorhaben in sechs Phasen: strategische Planung, Vorstudien, Projektierung, Ausschreibung, Realisierung und Bewirtschaftung. Die Teilphasen definiert die Verständigungsnorm SIA 112 «Modell Bauplanung»; die Ordnungen SIA 102, 103, 105 und 108 beschreiben darauf aufbauend die Leistungen je Fachbereich. SIA-Normen gelten, wenn sie vertraglich vereinbart werden.[1][2]

Das Wichtigste in Kürze

  • SIA 112 ist eine Verständigungsnorm: Sie schafft eine gemeinsame Sprache für Bauherrschaft, Planende und Unternehmen.
  • Die Leistungs- und Honorarordnungen (LHO) beschreiben Leistungen je Fachbereich; die KBOB empfiehlt sie für Leistungsbeschreibungen.
  • Das frühere Honorarmodell nach Baukosten wird seit 2020 nicht mehr weitergeführt; Honorare entstehen heute im Wettbewerb oder nach Zeitaufwand.
  • Für Werkverträge ab dem 1. Januar 2026 gelten bei Mängelrügen die zwingenden neuen OR-Fristen, auch wenn die SIA-Norm 118 vereinbart ist.

Was ist das SIA-Leistungsmodell?

Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein SIA gibt ein umfangreiches Normenwerk für Planung und Bau heraus. Für den Ablauf eines Bauvorhabens sind zwei Normtypen zentral. Die Norm SIA 112 «Modell Bauplanung» ist eine Verständigungsnorm: Sie gliedert ein Vorhaben in Phasen und Teilphasen und gibt allen Beteiligten eine gemeinsame Sprache.[1] Die Ordnungen für Leistungen und Honorare — kurz LHO — beschreiben darauf aufbauend, welche Leistungen Architektinnen, Bauingenieure, Landschaftsarchitektinnen oder Gebäudetechnikplaner in welcher Teilphase erbringen.

Die öffentlichen Bauherren der Schweiz stützen sich in ihren Empfehlungen ausdrücklich auf diese Instrumente. Die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) empfiehlt für die Ergebnis- und Leistungsbeschreibung die Verständigungsnormen SIA 111 (Modell Planung und Beratung) und SIA 112 (Modell Bauplanung) sowie die Ordnungen SIA 102, 103, 104, 105, 108 und 110.[2] Wer in der Schweiz baut oder plant, kommt an diesem Modell kaum vorbei.

Dieser Leitfaden beschreibt das Modell und seine Anwendung in der Projektpraxis. Er gibt die kostenpflichtigen Normen nicht wieder, sondern erklärt, was sie regeln, wie sie zusammenhängen und wo die Praxis heute von verbreiteten Annahmen abweicht.

Die sechs SIA-Phasen und ihre Teilphasen

Das Modell Bauplanung unterteilt jedes Vorhaben in sechs Phasen. Die Phasen 1 bis 5 sind in nummerierte Teilphasen gegliedert; die erste Ziffer steht für die Phase, die zweite für die Teilphase. Diese Nummern sind in der Praxis allgegenwärtig: In Planerverträgen, Ausschreibungen und Arbeitsanweisungen wird von «Teilphase 32» oder «SIA-Phase 21» gesprochen.[4][5]

Phasen und Teilphasen nach dem Modell Bauplanung SIA 112
PhaseTeilphasenKernfrage
1 Strategische Planung11 Bedürfnisformulierung, LösungsstrategienWas wird gebraucht, und gibt es eine bauliche Antwort?
2 Vorstudien21 Definition des Vorhabens, Machbarkeitsstudie; 22 AuswahlverfahrenIst das Vorhaben machbar, und wer plant es?
3 Projektierung31 Vorprojekt; 32 Bauprojekt; 33 BewilligungsverfahrenWie sieht das Bauwerk aus, was kostet es, ist es bewilligungsfähig?
4 Ausschreibung41 Ausschreibung, Offertvergleich, VergabeantragWer führt die Arbeiten zu welchen Bedingungen aus?
5 Realisierung51 Ausführungsprojekt; 52 Ausführung; 53 Inbetriebnahme, AbschlussWie wird gebaut, übergeben und abgerechnet?
6 BewirtschaftungBetrieb und Erhaltung des BauwerksWie wird das Bauwerk genutzt und erhalten?

Die Teilphase 53 ist die letzte Teilphase des Projekts. Nach der Abnahme geht das Werk an die Bauherrschaft über, die von da an für Betrieb und Instandhaltung verantwortlich ist.[1] Die Phase 6 Bewirtschaftung umfasst Betrieb und Erhaltung; ihre Untergliederung ist in Fachquellen unterschiedlich dargestellt, massgebend ist die im Vertrag vereinbarte Ausgabe der Norm. Eine detaillierte Beschreibung jeder Teilphase mit typischen Ergebnissen enthält das Kapitel SIA 112: Modell Bauplanung.

Warum eine Verständigungsnorm?

Bauvorhaben vereinen viele Beteiligte mit unterschiedlichen Interessen: Bauherrschaft, Nutzende, Architektur, Ingenieurbüros, Fachplanende, Behörden und Unternehmen. Ohne gemeinsame Begriffe versteht jede Partei unter einem «Vorprojekt» oder einer «Ausschreibung» etwas anderes. SIA 112 legt diese Begriffe fest und ordnet sie in eine zeitliche Logik. Das ist der eigentliche Wert der Norm: Sie macht Verträge, Angebote und Fortschrittsberichte vergleichbar.

Die Verständigungsnorm hat dabei keine Honorarfunktion. Sie beschreibt Phasen und Ziele, nicht Preise. Die Leistungen der einzelnen Fachbereiche stehen in den Ordnungen für Leistungen und Honorare, die Vertragsbedingungen für Bauarbeiten in der Norm SIA 118. Dieses Zusammenspiel ist wichtig, weil in der Praxis häufig alles unter «SIA» zusammengefasst wird.

Die wichtigsten SIA-Dokumente im Projektablauf
DokumentArtRegelt
SIA 111VerständigungsnormModell Planung und Beratung
SIA 112VerständigungsnormModell Bauplanung: Phasen und Teilphasen
SIA 102, 103, 104, 105, 108, 110Ordnungen für Leistungen und HonorareLeistungen je Fachbereich, Grundlagen der Honorierung
SIA 118VertragsnormAllgemeine Bedingungen für Bauarbeiten, unter anderem Abnahme und Mängel
SIA 126VertragsnormPreisänderungen infolge Teuerung, von der KBOB auch für Planerleistungen empfohlen

Die Angaben zu den Ordnungen und zu SIA 126 stammen aus den Honorierungsempfehlungen der KBOB.[2]

Die Leistungs- und Honorarordnungen nach Fachbereich

Für jeden Planungsbereich gibt es eine eigene Ordnung. Sie unterscheiden sich vor allem im Leistungsbeschrieb, während die allgemeinen Bestimmungen bei der Revision 2014 vereinheitlicht wurden.[6] Aktuell zitiert die KBOB die Ausgaben 2020 der Ordnungen.[7][8]

Ordnungen für Leistungen und Honorare
OrdnungFachbereichKapitel
SIA 102Architektinnen und ArchitektenSIA 102
SIA 103Bauingenieurinnen und BauingenieureSIA 103
SIA 104Forstingenieurinnen und Forstingenieure—
SIA 105Landschaftsarchitektinnen und LandschaftsarchitektenSIA 105
SIA 108Gebäudetechnik, Maschinenbau und ElektrotechnikSIA 108
SIA 110Raumplanung—

Die Ordnungen beschreiben Grundleistungen, die zur ordnungsgemässen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich und ausreichend sind, und besonders zu vereinbarende Leistungen, die zusätzlich bestellt werden müssen.[9] Diese Unterscheidung entscheidet in der Praxis über Nachträge: Was keine Grundleistung ist, muss vereinbart und vergütet werden.

Wie werden Planerleistungen heute honoriert?

Die Honorierung hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Laut KBOB kann die Honorierung nach dem effektiven Zeitaufwand, mit Festpreisen als Pauschale oder Globale oder nach einem individuell vereinbarten Modell erfolgen.[2] Das frühere Modell nach den aufwandbestimmenden Baukosten führt die KBOB nur noch für Verträge bis 2019 auf; der SIA plant ein neues Honorarmodell, bis dahin entscheidet jede Beschaffungsstelle selbst, ob sie das bisherige Berechnungsmodell weiter anwendet.

Im Wettbewerb — also im offenen, selektiven oder Einladungsverfahren — werden die Honorare unter den Anbietern ermittelt; massgebend ist das Angebot mit dem Zuschlag. Im freihändigen Verfahren sind Leistungen und Honorare auszuhandeln.[2] Konkrete Stundenansätze veröffentlicht die KBOB seit 2017 nicht mehr; einzelne Kantone und Gemeinden legen eigene Maximalansätze fest.[10][11] Wie man ein Honorar heute nachvollziehbar kalkuliert, zeigt das Kapitel Honorarberechnung.

Ausschreibung und Vergabe

In der Teilphase 41 werden die Arbeiten ausgeschrieben, Offerten verglichen und Vergabeanträge gestellt. Für die Leistungsbeschreibung hat sich in der Schweiz der Normpositionen-Katalog NPK der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung CRB etabliert: rund 200 Kapitel mit über 1,3 Millionen Normpositionen in drei Sprachen.[12] Er macht Leistungsverzeichnisse einheitlich, vergleichbar und maschinell auswertbar.

Für öffentliche Bauherren gilt seit der Revision des Beschaffungsrechts der Zuschlag an das vorteilhafteste Angebot (Art. 41 BöB/IVöB 2019). Die KBOB empfiehlt bei Planerleistungen, qualitative Kriterien gesamthaft mit mehr als 50 bis höchstens 80 Prozent zu gewichten.[2] Details zum Leistungsverzeichnis stehen im Kapitel Ausschreibung mit NPK.

Werkverträge: SIA 118 und das neue Mängelrecht

Die Norm SIA 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten» wird in Werkverträgen häufig zum Vertragsinhalt erklärt. Sie regelt unter anderem die gemeinsame Abnahme und gewährt der Bauherrschaft eine zweijährige Rügefrist, während der Mängel jederzeit gerügt werden können.[13] Danach haftet der Unternehmer für verdeckte Mängel bis fünf Jahre nach der Abnahme.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein revidiertes Mängelrecht im Obligationenrecht: Für unbewegliche Werke beträgt die Rügefrist neu 60 Tage und kann vertraglich nicht verkürzt werden; das Recht auf unentgeltliche Nachbesserung ist zwingend.[14][15] Für SIA-Verträge ab diesem Datum heisst das: Verdeckte Mängel, die nach der zweijährigen Rügefrist entdeckt werden, können innert 60 Tagen gerügt werden, statt wie früher sofort.[16] Das Kapitel SIA 118 erklärt Abnahme, Fristen und Beweislast.

Wer übernimmt welche Rolle im Bauprojekt?

Für die Projektsteuerung ist die Organisationsform eine der folgenreichsten Entscheidungen überhaupt. Sie bestimmt, wie viele Verträge die Bauherrschaft führt, wer Schnittstellen koordiniert, wer für Mängel haftet und wie stark die Bauherrschaft Details beeinflussen kann. Sie sollte deshalb früh getroffen und in den Planerverträgen konsequent umgesetzt werden — ein späterer Wechsel ist möglich, aber aufwendig.

Neben dem Phasenmodell prägt die Organisationsform ein Bauprojekt. Die Bauherrschaft kann Planer und Unternehmer einzeln beauftragen, einen Generalplaner mit der gesamten Planung betrauen, die Ausführung einem Generalunternehmer übertragen oder Planung und Ausführung zusammen an einen Totalunternehmer vergeben. Die KBOB grenzt Generalunternehmer und Totalunternehmer klar ab: Der Totalunternehmer weist sämtliche Merkmale des Generalunternehmers auf und erbringt zusätzlich die Planung.[17]

Jede Form verschiebt Verantwortung und Risiken. Was die Bauherrschaft nicht delegieren kann, bleibt in jedem Modell bei ihr: die Formulierung der Bestellung und die Führung der eigenen Bauherrenorganisation.[18] Die Modelle im Vergleich beschreibt das Kapitel Generalunternehmer, Totalunternehmer, Generalplaner.

BIM und das SIA-Modell

Die modellbasierte Zusammenarbeit mit Building Information Modelling (BIM) verändert, wie Informationen zwischen den Phasen übergeben werden. Lange war das Merkblatt SIA 2051 die Schweizer Grundlage dafür. Es wurde auf Ende 2024 zurückgezogen, weil die Normenreihe SN EN ISO 19650 es teilweise ersetzt.[19] Wer heute einen BIM-Auftrag formuliert, arbeitet deshalb mit den Begriffen der ISO-19650-Reihe; die KBOB stellt Vorlagen für Informationsanforderungen des Auftraggebers bereit.[20] Mehr dazu im Kapitel SIA 2051 und ISO 19650.

SIA im Vergleich zu Deutschland und zu HERMES

Wer in Deutschland und der Schweiz arbeitet, kennt das Gegenstück: die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit neun Leistungsphasen. Anders als die SIA-Normen ist die HOAI eine staatliche Verordnung; seit 2021 weisen ihre Honorartafeln nur noch Orientierungswerte aus.[21] Die Unterschiede und eine Zuordnung der Phasen zeigt das Kapitel SIA vs. HOAI.

Für Bauvorhaben der öffentlichen Hand stellt sich manchmal auch die Frage nach HERMES, der Projektmanagementmethode des Bundes. Ein Fachartikel von eCH hält fest, dass die Phasen gemäss SIA einfach auf die HERMES-Phasen gemappt werden können.[22] In der Praxis bleibt SIA die Sprache der Planung und Ausführung, während HERMES die Projektsteuerung in der Verwaltung strukturieren kann. Die Methode beschreibt der HERMES-Leitfaden.

Das SIA-Modell in der Projektpraxis

Ein Bauprojekt lässt sich als Folge von Entscheiden lesen, die in Teilphasen vorbereitet werden. Das Phasenmodell gibt dafür den Takt vor: Jede Teilphase hat ein Ziel, ein Ergebnis und eine Person, die auf dieser Grundlage entscheidet. Projektleitende, die ihre Planung an diesem Takt ausrichten, haben es leichter, Fortschritt zu berichten, Abweichungen früh zu erkennen und Nachträge sauber zu begründen. Das gilt für ein kleines Umbauprojekt ebenso wie für ein grosses Infrastrukturvorhaben; nur Umfang und Detaillierung der Ergebnisse unterscheiden sich.

Für die tägliche Arbeit ist das Modell vor allem eine Struktur: für den Terminplan, für Verträge, für Rechnungen und für die Kommunikation mit der Bauherrschaft. Bewährt haben sich einige einfache Regeln:

  1. 1Im Planervertrag die beauftragten Teilphasen ausdrücklich nennen, nicht nur «SIA-Phasen 3 bis 5».
  2. 2Grundleistungen und besonders zu vereinbarende Leistungen getrennt ausweisen.
  3. 3Den Terminplan nach Teilphasen gliedern, mit Entscheidungspunkten der Bauherrschaft am Ende von Vorprojekt, Bauprojekt und Ausschreibung.
  4. 4Kostenstände je Teilphase festhalten und Abweichungen begründen.
  5. 5Bei Werkverträgen klären, ob und in welcher Ausgabe SIA 118 gilt, und das neue Mängelrecht berücksichtigen.
  6. 6Pläne, Protokolle und Entscheide je Teilphase ablegen, damit die Teilphase 53 mit vollständiger Dokumentation abgeschlossen werden kann.

In Flenio steht dafür die Vorlage SIA-Phasen-Checkliste bereit, die nach Phasen und Teilphasen gegliedert ist. Wie Architektur- und Ingenieurbüros ihre Projekte grundsätzlich organisieren, beschreibt der Anwendungsfall Projektmanagement im Bauwesen.

Wer arbeitet mit dem SIA-Modell?

Das Modell ist nicht nur ein Werkzeug der Planenden. Die KBOB, deren Empfehlungen sich auf die SIA-Instrumente stützen, wird vom Bund, den Kantonen über die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz, den Gemeinden über den Schweizerischen Gemeindeverband und den Städten über den Schweizerischen Städteverband getragen; SBB und Post wirken an den Empfehlungen mit.[2] Damit prägt das Modell, wie die öffentliche Hand in der ganzen Schweiz Planerleistungen beschreibt, vergibt und abrechnet.

Kantone und Städte bauen eigene Vorgaben darauf auf. Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern verknüpft etwa Anforderungen an Inbetriebsetzung und Betriebsoptimierung mit bestimmten Teilphasen[5], und Hochbau Stadt Bern stützt die Honorierung von Planungsleistungen für 2026 ausdrücklich auf die Leistungsartikel der Ordnungen SIA 102, 103, 105 und 108.[3] Private Bauherrschaften, Immobilienentwickler und institutionelle Investoren verwenden dieselbe Struktur — meist über Planerverträge nach SIA-Ordnung oder KBOB-Vorlage.

Welche Entscheide trifft die Bauherrschaft?

Das Phasenmodell ist auch ein Entscheidungsmodell. Am Ende wichtiger Teilphasen liegt ein Ergebnis vor, auf dessen Basis die Bauherrschaft entscheidet, ob und wie es weitergeht. Diese Entscheidungspunkte sind für die Projektsteuerung wichtiger als jede Detailplanung:

Typische Entscheidungspunkte der Bauherrschaft
Nach TeilphaseEntscheidGrundlage
11Strategie weiterverfolgen oder verwerfenBedürfnisformulierung, Lösungsstrategien
21Vorhaben definieren, Planerauswahl startenMachbarkeitsstudie, Grobkosten
22Planungsteam beauftragenErgebnis des Auswahlverfahrens
31Konzept und Kostenrahmen freigebenVorprojekt mit Kostenschätzung
32Projekt und Kostenvoranschlag genehmigen, Baugesuch einreichenBauprojekt
41Arbeiten vergebenOffertvergleich, Vergabeanträge
53Werk abnehmenGemeinsame Prüfung, Abnahmeprotokoll

Die Tabelle beschreibt eine typische Abfolge; Vertrag und Projekt können weitere Entscheide vorsehen. Wer diese Punkte im Terminplan als Meilensteine führt, macht die Verantwortung der Bauherrschaft sichtbar und verhindert, dass Projekte ohne bestätigte Grundlagen in die nächste Teilphase rutschen.

Die wichtigsten Begriffe auf einen Blick

Glossar zum SIA-Leistungsmodell
BegriffBedeutung
TeilphaseNummerierter Abschnitt einer Phase nach SIA 112, etwa 32 Bauprojekt
LHOOrdnung für Leistungen und Honorare eines Fachbereichs, etwa SIA 102
GrundleistungLeistung, die zur ordnungsgemässen Auftragserfüllung im Allgemeinen erforderlich und ausreichend ist
Besonders zu vereinbarende LeistungZusätzliche Leistung, die ausdrücklich bestellt und vergütet werden muss
GesamtleitungKoordination der Planenden ohne Haftung für deren Leistungen
Pauschale, GlobaleFestpreise ohne beziehungsweise mit Teuerungsausgleich
NPK, DevisNormpositionen-Katalog der CRB; Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung
AbnahmeGemeinsame Prüfung des vollendeten Werks, Beginn der Rügefrist
RügefristZwei Jahre nach Abnahme, in denen Mängel nach SIA 118 jederzeit gerügt werden können

Verbreitete Irrtümer über die SIA-Normen

Diese Irrtümer sind verständlich, weil das Normenwerk über Jahrzehnte gewachsen ist und sich gerade bei Honorar, Mängelrecht und BIM in den letzten Jahren viel verändert hat. Die Kapitel dieses Leitfadens zeigen jeweils den aktuellen Stand.

  • «Die SIA-Normen sind Gesetz.» — Sie sind private Regelwerke und gelten durch Vereinbarung; zwingendes Recht geht ihnen vor.
  • «Das Honorar ergibt sich automatisch aus den Baukosten.» — Dieses Modell führt die KBOB nur noch für Verträge bis 2019 auf.
  • «Es gibt elf Teilphasen.» — In den Phasen 1 bis 5 sind es zehn nummerierte Teilphasen, dazu kommt die Bewirtschaftung.
  • «SIA 118 gilt immer.» — Nur wenn sie vereinbart ist, und seit 2026 mit Vorrang des neuen OR.
  • «SIA 2051 ist die BIM-Norm der Schweiz.» — Das Merkblatt wurde Ende 2024 zurückgezogen.

Wer tiefer einsteigen will, findet in den folgenden Kapiteln jeweils die Quellen, auf die sich die Aussagen stützen — öffentliche Publikationen der KBOB, der CRB, des Bundes und von Fachstellen. Die Normen selbst sind beim SIA erhältlich.

Alle Kapitel dieses Leitfadens

Alle Kapitel des Leitfadens

11 vertiefende Kapitel

  1. Kapitel 1SIA 112SIA 112 erklärt: Ziele und typische Ergebnisse jeder Teilphase von 11 bis 53, Entscheidungspunkte der Bauherrschaft und Anwendung in Verträgen.
  2. Kapitel 2SIA 102SIA 102 erklärt: Aufbau der Ordnung, Grundleistungen und besonders zu vereinbarende Leistungen, Gesamtleitung, Qualifikationskategorien und Honorierung heute.
  3. Kapitel 3SIA 103SIA 103 erklärt: Leistungen im Hoch- und Tiefbau, Tragwerksplanung und Bauleitung, Qualifikationskategorien, Fachkoordination und Honorierung in der Praxis.
  4. Kapitel 4SIA 108SIA 108 erklärt: Leistungen der Gebäudetechnik, Fachkoordination, Gebäudeautomation, Generalplanerfunktion, Inbetriebnahme in Teilphase 53 und Honorierung.
  5. Kapitel 5SIA 105SIA 105 erklärt: Leistungen der Landschaftsarchitektur, Qualifikationskategorien, Ausschreibung mit NPK 181 und 184, Abnahme und Mängel bei Pflanzungen.
  6. Kapitel 6HonorarberechnungWie Planerhonorare in der Schweiz entstehen: Zeitaufwand und Kategorien, mittlerer Stundenansatz, Pauschale, Globale, Baukostenmodell, Nebenkosten.
  7. Kapitel 7SIA 118SIA 118 erklärt: gemeinsame Abnahme, zweijährige Rügefrist, verdeckte Mängel, Verjährung — und was das revidierte Mängelrecht seit 1. Januar 2026 ändert.
  8. Kapitel 8SIA vs. HOAISIA und HOAI im Vergleich: private Norm gegen Verordnung, sechs Phasen gegen neun Leistungsphasen, Honorare und Tipps für Projekte über die Grenze.
  9. Kapitel 9Projektorganisation im BauEinzelleistungsträger, Generalplaner, Generalunternehmer und Totalunternehmer im Vergleich: Verantwortung, Risiken, Vor- und Nachteile, Entscheidungshilfe.
  10. Kapitel 10Ausschreibung mit NPKAusschreibung mit dem Normpositionen-Katalog NPK: Aufbau, Leistungsverzeichnis, Kapitel 102 und 103, Versionen, Bezug zu SIA 118 und Praxistipps.
  11. Kapitel 11SIA 2051 und ISO 19650Das Merkblatt SIA 2051 wurde Ende 2024 zurückgezogen. Was es geregelt hat, was die ISO-19650-Reihe übernimmt und wie BIM-Aufträge heute formuliert werden.

Häufige Fragen

Was sind die SIA-Phasen?

Die sechs Phasen des SIA-Leistungsmodells: strategische Planung, Vorstudien, Projektierung, Ausschreibung, Realisierung und Bewirtschaftung. Die Teilphasen definiert die Verständigungsnorm SIA 112 «Modell Bauplanung», zum Beispiel 31 Vorprojekt, 32 Bauprojekt und 33 Bewilligungsverfahren.

Sind SIA-Normen verbindlich?

SIA-Normen sind private Regelwerke. Sie gelten, wenn die Parteien sie vertraglich vereinbaren, was in der Schweiz sehr verbreitet ist. Die KBOB empfiehlt öffentlichen Bauherren, sie für Leistungsbeschreibungen zu verwenden. Zwingendes Recht wie das neue Mängelrecht im OR geht ihnen vor.

Was ist der Unterschied zwischen SIA 112 und SIA 102?

SIA 112 ist eine Verständigungsnorm und legt Phasen und Teilphasen für alle Beteiligten fest. SIA 102 ist die Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten und beschreibt, welche Leistungen sie in den Teilphasen erbringen.

Wie werden Architektenhonorare heute berechnet?

Nach effektivem Zeitaufwand, als Festpreis in Form einer Pauschale oder Globale oder nach einem individuell vereinbarten Modell. Im Wettbewerb entsteht das Honorar aus dem Angebot. Das frühere Modell nach den aufwandbestimmenden Baukosten führt die KBOB nur noch für Verträge bis 2019 auf.

Gilt die SIA-Norm 118 nach der OR-Revision 2026 noch?

Ja, sie kann weiterhin vereinbart werden. Für Verträge ab dem 1. Januar 2026 gehen aber die zwingenden Bestimmungen des revidierten OR vor, insbesondere die Rügefrist von 60 Tagen für unbewegliche Werke und das zwingende Nachbesserungsrecht.

Quellen

  1. [1]Merkblatt: Zuständigkeiten in der Phase 53, Inbetriebnahme und Abschluss — suissetec. Abgerufen am 23. Oktober 2026
  2. [2]KBOB-Empfehlungen zur Honorierung von Architekten und Ingenieuren 2023 — KBOB (publiziert durch Tiefbauamt Kanton Thurgau). Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  3. [3]Honorierung von Planungsleistungen HSB 2026 — Hochbau Stadt Bern. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  4. [4]Projektphase: Phasen und Teilphasen nach Modell Bauplanung SIA 112 — dewiki.de. Abgerufen am 23. Oktober 2026
  5. [5]Arbeitsanweisung Inbetriebsetzung und energetische Betriebsoptimierung — Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  6. [6]Die Unterschiede zwischen dem Planervertrag KBOB und dem Planervertrag SIA (LHO 102/103/105/108 [2014]) — KBOB. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  7. [7]KBOB-Leitfaden Vertragsteuerung (Dezember 2022) — KBOB. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  8. [8]KBOB-Raccomandazioni relative agli onorari dei progettisti 2025 — KBOB. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  9. [9]Honorarbemessung nach SIA 102/103: Kostenhonorar — law.ch (Bürgi Nägeli Rechtsanwälte). Abgerufen am 23. Oktober 2026
  10. [10]Newsletter ATB 2/17: Verzicht der KBOB auf die Bekanntgabe von Stundenansätzen — Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Kanton Aargau. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  11. [11]Verträge mit Architekten, Ingenieuren und anderen Spezialisten: Honoraransätze und Regelungen ab 2024 — Kanton Schwyz. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  12. [12]CRB Factsheet: Standards für das Bauwesen — CRB. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  13. [13]Die Mängelrüge bei verdeckten Mängeln — Pfisterer Rechtsanwälte. Abgerufen am 23. Oktober 2026
  14. [14]Baumängel: Neue Regeln gelten ab dem 1. Januar 2026 (Medienmitteilung) — Bundesamt für Justiz. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  15. [15]Teilrevision des kauf- und werkvertraglichen Gewährleistungsrechts (Newsletter Nr. 217) — Walder Wyss. Abgerufen am 23. Oktober 2026
  16. [16]Mängelrügen: Gesetzliche Änderungen ab 1. Januar 2026 — WEKA Business Media. Abgerufen am 23. Oktober 2026
  17. [17]Leitfaden zum KBOB-Generalunternehmervertrag V2.0 — KBOB. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  18. [18]Generalplaner-Modell: Thesen zu Leistungs- und Risikokomponenten (Abschlussarbeit CUREM) — Universität Zürich, CUREM. Abgerufen am 23. Oktober 2026
  19. [19]Rückzug des Merkblatts SIA 2051 «Building Information Modelling (BIM)» — espazium. Abgerufen am 23. Oktober 2026
  20. [20]Anwendung der Methode BIM im Hochbau – Informationsanforderungen Auftraggeber (EIR), Generalplaner — KBOB. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  21. [21]Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) — Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  22. [22]HERMES – ein offener Standard (Fachartikel) — Verein eCH. Abgerufen am 23. Oktober 2026

Änderungen an diesem Artikel

  • 23. Oktober 2026: Erstveröffentlichung. SIA-Normen werden beschrieben, nicht wiedergegeben; Fakten mit Publikationen von KBOB, CRB, Bund und Fachstellen belegt.

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