Was ist das SIA-Leistungsmodell?
Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein SIA gibt ein umfangreiches Normenwerk für Planung und Bau heraus. Für den Ablauf eines Bauvorhabens sind zwei Normtypen zentral. Die Norm SIA 112 «Modell Bauplanung» ist eine Verständigungsnorm: Sie gliedert ein Vorhaben in Phasen und Teilphasen und gibt allen Beteiligten eine gemeinsame Sprache.[1] Die Ordnungen für Leistungen und Honorare — kurz LHO — beschreiben darauf aufbauend, welche Leistungen Architektinnen, Bauingenieure, Landschaftsarchitektinnen oder Gebäudetechnikplaner in welcher Teilphase erbringen.
Die öffentlichen Bauherren der Schweiz stützen sich in ihren Empfehlungen ausdrücklich auf diese Instrumente. Die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) empfiehlt für die Ergebnis- und Leistungsbeschreibung die Verständigungsnormen SIA 111 (Modell Planung und Beratung) und SIA 112 (Modell Bauplanung) sowie die Ordnungen SIA 102, 103, 104, 105, 108 und 110.[2] Wer in der Schweiz baut oder plant, kommt an diesem Modell kaum vorbei.
Dieser Leitfaden beschreibt das Modell und seine Anwendung in der Projektpraxis. Er gibt die kostenpflichtigen Normen nicht wieder, sondern erklärt, was sie regeln, wie sie zusammenhängen und wo die Praxis heute von verbreiteten Annahmen abweicht.
Die sechs SIA-Phasen und ihre Teilphasen
Das Modell Bauplanung unterteilt jedes Vorhaben in sechs Phasen. Die Phasen 1 bis 5 sind in nummerierte Teilphasen gegliedert; die erste Ziffer steht für die Phase, die zweite für die Teilphase. Diese Nummern sind in der Praxis allgegenwärtig: In Planerverträgen, Ausschreibungen und Arbeitsanweisungen wird von «Teilphase 32» oder «SIA-Phase 21» gesprochen.[4][5]
| Phase | Teilphasen | Kernfrage |
|---|---|---|
| 1 Strategische Planung | 11 Bedürfnisformulierung, Lösungsstrategien | Was wird gebraucht, und gibt es eine bauliche Antwort? |
| 2 Vorstudien | 21 Definition des Vorhabens, Machbarkeitsstudie; 22 Auswahlverfahren | Ist das Vorhaben machbar, und wer plant es? |
| 3 Projektierung | 31 Vorprojekt; 32 Bauprojekt; 33 Bewilligungsverfahren | Wie sieht das Bauwerk aus, was kostet es, ist es bewilligungsfähig? |
| 4 Ausschreibung | 41 Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag | Wer führt die Arbeiten zu welchen Bedingungen aus? |
| 5 Realisierung | 51 Ausführungsprojekt; 52 Ausführung; 53 Inbetriebnahme, Abschluss | Wie wird gebaut, übergeben und abgerechnet? |
| 6 Bewirtschaftung | Betrieb und Erhaltung des Bauwerks | Wie wird das Bauwerk genutzt und erhalten? |
Die Teilphase 53 ist die letzte Teilphase des Projekts. Nach der Abnahme geht das Werk an die Bauherrschaft über, die von da an für Betrieb und Instandhaltung verantwortlich ist.[1] Die Phase 6 Bewirtschaftung umfasst Betrieb und Erhaltung; ihre Untergliederung ist in Fachquellen unterschiedlich dargestellt, massgebend ist die im Vertrag vereinbarte Ausgabe der Norm. Eine detaillierte Beschreibung jeder Teilphase mit typischen Ergebnissen enthält das Kapitel SIA 112: Modell Bauplanung.
Warum eine Verständigungsnorm?
Bauvorhaben vereinen viele Beteiligte mit unterschiedlichen Interessen: Bauherrschaft, Nutzende, Architektur, Ingenieurbüros, Fachplanende, Behörden und Unternehmen. Ohne gemeinsame Begriffe versteht jede Partei unter einem «Vorprojekt» oder einer «Ausschreibung» etwas anderes. SIA 112 legt diese Begriffe fest und ordnet sie in eine zeitliche Logik. Das ist der eigentliche Wert der Norm: Sie macht Verträge, Angebote und Fortschrittsberichte vergleichbar.
Die Verständigungsnorm hat dabei keine Honorarfunktion. Sie beschreibt Phasen und Ziele, nicht Preise. Die Leistungen der einzelnen Fachbereiche stehen in den Ordnungen für Leistungen und Honorare, die Vertragsbedingungen für Bauarbeiten in der Norm SIA 118. Dieses Zusammenspiel ist wichtig, weil in der Praxis häufig alles unter «SIA» zusammengefasst wird.
| Dokument | Art | Regelt |
|---|---|---|
| SIA 111 | Verständigungsnorm | Modell Planung und Beratung |
| SIA 112 | Verständigungsnorm | Modell Bauplanung: Phasen und Teilphasen |
| SIA 102, 103, 104, 105, 108, 110 | Ordnungen für Leistungen und Honorare | Leistungen je Fachbereich, Grundlagen der Honorierung |
| SIA 118 | Vertragsnorm | Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten, unter anderem Abnahme und Mängel |
| SIA 126 | Vertragsnorm | Preisänderungen infolge Teuerung, von der KBOB auch für Planerleistungen empfohlen |
Die Angaben zu den Ordnungen und zu SIA 126 stammen aus den Honorierungsempfehlungen der KBOB.[2]
Die Leistungs- und Honorarordnungen nach Fachbereich
Für jeden Planungsbereich gibt es eine eigene Ordnung. Sie unterscheiden sich vor allem im Leistungsbeschrieb, während die allgemeinen Bestimmungen bei der Revision 2014 vereinheitlicht wurden.[6] Aktuell zitiert die KBOB die Ausgaben 2020 der Ordnungen.[7][8]
| Ordnung | Fachbereich | Kapitel |
|---|---|---|
| SIA 102 | Architektinnen und Architekten | SIA 102 |
| SIA 103 | Bauingenieurinnen und Bauingenieure | SIA 103 |
| SIA 104 | Forstingenieurinnen und Forstingenieure | — |
| SIA 105 | Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten | SIA 105 |
| SIA 108 | Gebäudetechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik | SIA 108 |
| SIA 110 | Raumplanung | — |
Die Ordnungen beschreiben Grundleistungen, die zur ordnungsgemässen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich und ausreichend sind, und besonders zu vereinbarende Leistungen, die zusätzlich bestellt werden müssen.[9] Diese Unterscheidung entscheidet in der Praxis über Nachträge: Was keine Grundleistung ist, muss vereinbart und vergütet werden.
Wie werden Planerleistungen heute honoriert?
Die Honorierung hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Laut KBOB kann die Honorierung nach dem effektiven Zeitaufwand, mit Festpreisen als Pauschale oder Globale oder nach einem individuell vereinbarten Modell erfolgen.[2] Das frühere Modell nach den aufwandbestimmenden Baukosten führt die KBOB nur noch für Verträge bis 2019 auf; der SIA plant ein neues Honorarmodell, bis dahin entscheidet jede Beschaffungsstelle selbst, ob sie das bisherige Berechnungsmodell weiter anwendet.
Im Wettbewerb — also im offenen, selektiven oder Einladungsverfahren — werden die Honorare unter den Anbietern ermittelt; massgebend ist das Angebot mit dem Zuschlag. Im freihändigen Verfahren sind Leistungen und Honorare auszuhandeln.[2] Konkrete Stundenansätze veröffentlicht die KBOB seit 2017 nicht mehr; einzelne Kantone und Gemeinden legen eigene Maximalansätze fest.[10][11] Wie man ein Honorar heute nachvollziehbar kalkuliert, zeigt das Kapitel Honorarberechnung.
Ausschreibung und Vergabe
In der Teilphase 41 werden die Arbeiten ausgeschrieben, Offerten verglichen und Vergabeanträge gestellt. Für die Leistungsbeschreibung hat sich in der Schweiz der Normpositionen-Katalog NPK der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung CRB etabliert: rund 200 Kapitel mit über 1,3 Millionen Normpositionen in drei Sprachen.[12] Er macht Leistungsverzeichnisse einheitlich, vergleichbar und maschinell auswertbar.
Für öffentliche Bauherren gilt seit der Revision des Beschaffungsrechts der Zuschlag an das vorteilhafteste Angebot (Art. 41 BöB/IVöB 2019). Die KBOB empfiehlt bei Planerleistungen, qualitative Kriterien gesamthaft mit mehr als 50 bis höchstens 80 Prozent zu gewichten.[2] Details zum Leistungsverzeichnis stehen im Kapitel Ausschreibung mit NPK.
Werkverträge: SIA 118 und das neue Mängelrecht
Die Norm SIA 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten» wird in Werkverträgen häufig zum Vertragsinhalt erklärt. Sie regelt unter anderem die gemeinsame Abnahme und gewährt der Bauherrschaft eine zweijährige Rügefrist, während der Mängel jederzeit gerügt werden können.[13] Danach haftet der Unternehmer für verdeckte Mängel bis fünf Jahre nach der Abnahme.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein revidiertes Mängelrecht im Obligationenrecht: Für unbewegliche Werke beträgt die Rügefrist neu 60 Tage und kann vertraglich nicht verkürzt werden; das Recht auf unentgeltliche Nachbesserung ist zwingend.[14][15] Für SIA-Verträge ab diesem Datum heisst das: Verdeckte Mängel, die nach der zweijährigen Rügefrist entdeckt werden, können innert 60 Tagen gerügt werden, statt wie früher sofort.[16] Das Kapitel SIA 118 erklärt Abnahme, Fristen und Beweislast.
Wer übernimmt welche Rolle im Bauprojekt?
Für die Projektsteuerung ist die Organisationsform eine der folgenreichsten Entscheidungen überhaupt. Sie bestimmt, wie viele Verträge die Bauherrschaft führt, wer Schnittstellen koordiniert, wer für Mängel haftet und wie stark die Bauherrschaft Details beeinflussen kann. Sie sollte deshalb früh getroffen und in den Planerverträgen konsequent umgesetzt werden — ein späterer Wechsel ist möglich, aber aufwendig.
Neben dem Phasenmodell prägt die Organisationsform ein Bauprojekt. Die Bauherrschaft kann Planer und Unternehmer einzeln beauftragen, einen Generalplaner mit der gesamten Planung betrauen, die Ausführung einem Generalunternehmer übertragen oder Planung und Ausführung zusammen an einen Totalunternehmer vergeben. Die KBOB grenzt Generalunternehmer und Totalunternehmer klar ab: Der Totalunternehmer weist sämtliche Merkmale des Generalunternehmers auf und erbringt zusätzlich die Planung.[17]
Jede Form verschiebt Verantwortung und Risiken. Was die Bauherrschaft nicht delegieren kann, bleibt in jedem Modell bei ihr: die Formulierung der Bestellung und die Führung der eigenen Bauherrenorganisation.[18] Die Modelle im Vergleich beschreibt das Kapitel Generalunternehmer, Totalunternehmer, Generalplaner.
BIM und das SIA-Modell
Die modellbasierte Zusammenarbeit mit Building Information Modelling (BIM) verändert, wie Informationen zwischen den Phasen übergeben werden. Lange war das Merkblatt SIA 2051 die Schweizer Grundlage dafür. Es wurde auf Ende 2024 zurückgezogen, weil die Normenreihe SN EN ISO 19650 es teilweise ersetzt.[19] Wer heute einen BIM-Auftrag formuliert, arbeitet deshalb mit den Begriffen der ISO-19650-Reihe; die KBOB stellt Vorlagen für Informationsanforderungen des Auftraggebers bereit.[20] Mehr dazu im Kapitel SIA 2051 und ISO 19650.
SIA im Vergleich zu Deutschland und zu HERMES
Wer in Deutschland und der Schweiz arbeitet, kennt das Gegenstück: die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit neun Leistungsphasen. Anders als die SIA-Normen ist die HOAI eine staatliche Verordnung; seit 2021 weisen ihre Honorartafeln nur noch Orientierungswerte aus.[21] Die Unterschiede und eine Zuordnung der Phasen zeigt das Kapitel SIA vs. HOAI.
Für Bauvorhaben der öffentlichen Hand stellt sich manchmal auch die Frage nach HERMES, der Projektmanagementmethode des Bundes. Ein Fachartikel von eCH hält fest, dass die Phasen gemäss SIA einfach auf die HERMES-Phasen gemappt werden können.[22] In der Praxis bleibt SIA die Sprache der Planung und Ausführung, während HERMES die Projektsteuerung in der Verwaltung strukturieren kann. Die Methode beschreibt der HERMES-Leitfaden.
Das SIA-Modell in der Projektpraxis
Ein Bauprojekt lässt sich als Folge von Entscheiden lesen, die in Teilphasen vorbereitet werden. Das Phasenmodell gibt dafür den Takt vor: Jede Teilphase hat ein Ziel, ein Ergebnis und eine Person, die auf dieser Grundlage entscheidet. Projektleitende, die ihre Planung an diesem Takt ausrichten, haben es leichter, Fortschritt zu berichten, Abweichungen früh zu erkennen und Nachträge sauber zu begründen. Das gilt für ein kleines Umbauprojekt ebenso wie für ein grosses Infrastrukturvorhaben; nur Umfang und Detaillierung der Ergebnisse unterscheiden sich.
Für die tägliche Arbeit ist das Modell vor allem eine Struktur: für den Terminplan, für Verträge, für Rechnungen und für die Kommunikation mit der Bauherrschaft. Bewährt haben sich einige einfache Regeln:
- 1Im Planervertrag die beauftragten Teilphasen ausdrücklich nennen, nicht nur «SIA-Phasen 3 bis 5».
- 2Grundleistungen und besonders zu vereinbarende Leistungen getrennt ausweisen.
- 3Den Terminplan nach Teilphasen gliedern, mit Entscheidungspunkten der Bauherrschaft am Ende von Vorprojekt, Bauprojekt und Ausschreibung.
- 4Kostenstände je Teilphase festhalten und Abweichungen begründen.
- 5Bei Werkverträgen klären, ob und in welcher Ausgabe SIA 118 gilt, und das neue Mängelrecht berücksichtigen.
- 6Pläne, Protokolle und Entscheide je Teilphase ablegen, damit die Teilphase 53 mit vollständiger Dokumentation abgeschlossen werden kann.
In Flenio steht dafür die Vorlage SIA-Phasen-Checkliste bereit, die nach Phasen und Teilphasen gegliedert ist. Wie Architektur- und Ingenieurbüros ihre Projekte grundsätzlich organisieren, beschreibt der Anwendungsfall Projektmanagement im Bauwesen.
Wer arbeitet mit dem SIA-Modell?
Das Modell ist nicht nur ein Werkzeug der Planenden. Die KBOB, deren Empfehlungen sich auf die SIA-Instrumente stützen, wird vom Bund, den Kantonen über die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz, den Gemeinden über den Schweizerischen Gemeindeverband und den Städten über den Schweizerischen Städteverband getragen; SBB und Post wirken an den Empfehlungen mit.[2] Damit prägt das Modell, wie die öffentliche Hand in der ganzen Schweiz Planerleistungen beschreibt, vergibt und abrechnet.
Kantone und Städte bauen eigene Vorgaben darauf auf. Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern verknüpft etwa Anforderungen an Inbetriebsetzung und Betriebsoptimierung mit bestimmten Teilphasen[5], und Hochbau Stadt Bern stützt die Honorierung von Planungsleistungen für 2026 ausdrücklich auf die Leistungsartikel der Ordnungen SIA 102, 103, 105 und 108.[3] Private Bauherrschaften, Immobilienentwickler und institutionelle Investoren verwenden dieselbe Struktur — meist über Planerverträge nach SIA-Ordnung oder KBOB-Vorlage.
Welche Entscheide trifft die Bauherrschaft?
Das Phasenmodell ist auch ein Entscheidungsmodell. Am Ende wichtiger Teilphasen liegt ein Ergebnis vor, auf dessen Basis die Bauherrschaft entscheidet, ob und wie es weitergeht. Diese Entscheidungspunkte sind für die Projektsteuerung wichtiger als jede Detailplanung:
| Nach Teilphase | Entscheid | Grundlage |
|---|---|---|
| 11 | Strategie weiterverfolgen oder verwerfen | Bedürfnisformulierung, Lösungsstrategien |
| 21 | Vorhaben definieren, Planerauswahl starten | Machbarkeitsstudie, Grobkosten |
| 22 | Planungsteam beauftragen | Ergebnis des Auswahlverfahrens |
| 31 | Konzept und Kostenrahmen freigeben | Vorprojekt mit Kostenschätzung |
| 32 | Projekt und Kostenvoranschlag genehmigen, Baugesuch einreichen | Bauprojekt |
| 41 | Arbeiten vergeben | Offertvergleich, Vergabeanträge |
| 53 | Werk abnehmen | Gemeinsame Prüfung, Abnahmeprotokoll |
Die Tabelle beschreibt eine typische Abfolge; Vertrag und Projekt können weitere Entscheide vorsehen. Wer diese Punkte im Terminplan als Meilensteine führt, macht die Verantwortung der Bauherrschaft sichtbar und verhindert, dass Projekte ohne bestätigte Grundlagen in die nächste Teilphase rutschen.
Die wichtigsten Begriffe auf einen Blick
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Teilphase | Nummerierter Abschnitt einer Phase nach SIA 112, etwa 32 Bauprojekt |
| LHO | Ordnung für Leistungen und Honorare eines Fachbereichs, etwa SIA 102 |
| Grundleistung | Leistung, die zur ordnungsgemässen Auftragserfüllung im Allgemeinen erforderlich und ausreichend ist |
| Besonders zu vereinbarende Leistung | Zusätzliche Leistung, die ausdrücklich bestellt und vergütet werden muss |
| Gesamtleitung | Koordination der Planenden ohne Haftung für deren Leistungen |
| Pauschale, Globale | Festpreise ohne beziehungsweise mit Teuerungsausgleich |
| NPK, Devis | Normpositionen-Katalog der CRB; Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung |
| Abnahme | Gemeinsame Prüfung des vollendeten Werks, Beginn der Rügefrist |
| Rügefrist | Zwei Jahre nach Abnahme, in denen Mängel nach SIA 118 jederzeit gerügt werden können |
Verbreitete Irrtümer über die SIA-Normen
Diese Irrtümer sind verständlich, weil das Normenwerk über Jahrzehnte gewachsen ist und sich gerade bei Honorar, Mängelrecht und BIM in den letzten Jahren viel verändert hat. Die Kapitel dieses Leitfadens zeigen jeweils den aktuellen Stand.
- «Die SIA-Normen sind Gesetz.» — Sie sind private Regelwerke und gelten durch Vereinbarung; zwingendes Recht geht ihnen vor.
- «Das Honorar ergibt sich automatisch aus den Baukosten.» — Dieses Modell führt die KBOB nur noch für Verträge bis 2019 auf.
- «Es gibt elf Teilphasen.» — In den Phasen 1 bis 5 sind es zehn nummerierte Teilphasen, dazu kommt die Bewirtschaftung.
- «SIA 118 gilt immer.» — Nur wenn sie vereinbart ist, und seit 2026 mit Vorrang des neuen OR.
- «SIA 2051 ist die BIM-Norm der Schweiz.» — Das Merkblatt wurde Ende 2024 zurückgezogen.
Wer tiefer einsteigen will, findet in den folgenden Kapiteln jeweils die Quellen, auf die sich die Aussagen stützen — öffentliche Publikationen der KBOB, der CRB, des Bundes und von Fachstellen. Die Normen selbst sind beim SIA erhältlich.
Alle Kapitel dieses Leitfadens
- SIA 112: Modell Bauplanung: alle Phasen und Teilphasen mit Zielen und typischen Ergebnissen.
- SIA 102: Leistungen der Architektur: Leistungsbeschrieb, Grundleistungen, Gesamtleitung.
- SIA 103: Leistungen der Bauingenieure: Tragwerk, Tiefbau, Bauleitung.
- SIA 108: Gebäudetechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik: Fachkoordination, Gebäudeautomation, Inbetriebnahme.
- SIA 105: Landschaftsarchitektur: Freiraum, Pflanzungen, Pflege.
- Honorarberechnung: Zeitaufwand, Pauschale, Globale und das frühere Baukostenmodell.
- SIA 118: Abnahme und Mängel: Rügefrist, verdeckte Mängel und das neue OR seit 2026.
- SIA vs. HOAI: zwei Systeme im Vergleich mit Phasenzuordnung.
- Projektorganisation im Bau: Einzelleistungsträger, Generalplaner, GU und TU.
- Ausschreibung mit NPK: Leistungsverzeichnis, Kapitelstruktur, Versionen.
- SIA 2051 und ISO 19650: BIM nach dem Rückzug des Merkblatts.