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Kapitel im Leitfaden SIA-Leistungsmodell

SIA 105: Leistungen und Honorare der Landschaftsarchitektur

Von Leutrim MiftarajPMP · MSc Business AdministrationStand: 23. Oktober 20266 Minuten Lesezeit

Kurz erklärt

Die Ordnung SIA 105 beschreibt die Leistungen und Honorare der Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten — von der Freiraumplanung über die Ausführung bis zur Abnahme von Pflanzungen. Sie folgt wie die anderen Leistungsordnungen den Teilphasen des Modells Bauplanung. Die KBOB empfiehlt sie für Leistungsbeschreibungen; für die Ausschreibung von Garten- und Landschaftsbau stehen eigene NPK-Kapitel zur Verfügung.[2][3]

Das Wichtigste in Kürze

  • SIA 105 regelt die Landschaftsarchitektur analog zu SIA 102 für die Architektur.
  • Pflanzungen sind lebendes Material: Abnahme und Mängelhaftung haben eigene Fragen.
  • Für die Ausschreibung gibt es die NPK-Kapitel 181 Garten- und Landschaftsbau und 184 Pflege von Grün- und Freiflächen.
  • Die früheren z-Werte für SIA 105 entsprechen jenen für die Architektur nach SIA 102.

Was regelt SIA 105?

SIA 105 ist die Ordnung für Leistungen und Honorare der Landschaftsarchitektur. Sie gehört zu den Leistungsordnungen, die 2014 gemeinsam revidiert wurden und deren allgemeine Bestimmungen dabei vereinheitlicht wurden.[1] Die KBOB führt SIA 105 in ihren Empfehlungen neben SIA 102, 103, 104, 108 und 110 als Grundlage für Leistungsbeschreibungen auf.[2]

Landschaftsarchitektur umfasst weit mehr als Gartengestaltung. Sie plant Freiräume von Wohnsiedlungen, Schulanlagen, Parks, Plätze und Strassenräume, Grünflächen von Infrastrukturen und zunehmend Massnahmen gegen Hitze und für die Biodiversität in Siedlungen. In grossen Bauprojekten arbeitet sie als Fachplanerin im Team mit Architektur, Bauingenieuren und Gebäudetechnik; bei Freiraumprojekten führt sie selbst.

Welche Leistungen erbringt die Landschaftsarchitektur?

Der Leistungsbeschrieb folgt den Teilphasen von SIA 112. Die Übersicht zeigt typische Schwerpunkte; der verbindliche Leistungsumfang steht in der Norm und im Vertrag:

Typische Leistungsschwerpunkte der Landschaftsarchitektur
TeilphaseSchwerpunkt
31 VorprojektFreiraumkonzept, Nutzungen, Vegetationskonzept, Kostenschätzung
32 BauprojektProjektpläne, Material- und Pflanzenkonzept, Entwässerung, Kostenvoranschlag
33 BewilligungsverfahrenUmgebungspläne für das Baugesuch, Nachweise etwa zu Grünflächen oder Bäumen
41 AusschreibungLeistungsverzeichnisse nach NPK, Offertvergleich, Vergabeanträge
51 AusführungsprojektAusführungs- und Detailpläne, Pflanzlisten, Belagsaufbauten
52 AusführungFachbauleitung, Qualitätskontrolle von Pflanzen und Materialien
53 Inbetriebnahme, AbschlussAbnahme, Entwicklungs- und Pflegeplanung, Dokumentation

Eine Besonderheit der Landschaftsarchitektur ist die Zeitdimension. Ein Freiraum ist bei der Abnahme nicht fertig, sondern beginnt erst zu wachsen. Deshalb gehören Entwicklungs- und Pflegeziele in die Planung, und die Übergabe an die spätere Pflege muss organisiert werden.

Qualifikationskategorien

Bei Honorierung nach Zeitaufwand ordnet die KBOB auch für die Landschaftsarchitektur Funktionen den Kategorien zu: vom Experten über den Chef-Landschaftsarchitekten für komplexe Projekte, den leitenden Landschaftsarchitekten für einfache Projekte und den Landschaftsarchitekten bis zu Bautechnikern und Landschaftsbauzeichnern. Für die Bauleitung gelten eigene Funktionen wie Chefbauleiter, Bauleiter und Hilfsbauleiter.[2]

Funktionen der Landschaftsarchitektur (Auszug nach KBOB)
FunktionBereich
ExperteProjektierung, höchste Kategorie
Chef-Landschaftsarchitekt für komplexe ProjekteProjektierung
Leitender Landschaftsarchitekt für einfache ProjekteProjektierung
LandschaftsarchitektProjektierung
Bautechniker, LandschaftsbauzeichnerProjektierung
Chefbauleiter, Bauleiter, HilfsbauleiterBauleitung

Wie bei den anderen Disziplinen ist die Funktion im Auftrag massgebend, nicht die Stellung in der Firma; Stufen berücksichtigen Ausbildung und Erfahrung.[2]

Wie werden Garten- und Landschaftsbauarbeiten ausgeschrieben?

Für die Ausschreibung von Bauarbeiten im Freiraum stehen eigene Kapitel des Normpositionen-Katalogs zur Verfügung. Der Unternehmerverband JardinSuisse nennt das NPK-Kapitel 181 Garten- und Landschaftsbau und das Kapitel 184 Pflege von Grün- und Freiflächen.[3] Herausgeberin des NPK ist die Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung CRB.

Das Kapitel 184 zeigt eine Besonderheit der Landschaftsarchitektur: Pflegeleistungen lassen sich ebenso standardisiert ausschreiben wie Bauleistungen. Das ist wichtig, weil die ersten Jahre nach der Pflanzung über das Gelingen eines Freiraums entscheiden. Wer die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege gleich mit ausschreibt, verhindert, dass zwischen Abnahme und regulärem Unterhalt eine Lücke entsteht. Die Grundlagen zum NPK beschreibt das Kapitel Ausschreibung mit NPK.

Abnahme und Mängel bei Pflanzungen

Pflanzen sind lebendes Material. Ob eine Pflanzung mangelhaft ist, zeigt sich oft erst nach einer Vegetationsperiode. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die Regeln zu Abnahme und Mängeln. JardinSuisse hat dazu eine Übersicht veröffentlicht, die das Obligationenrecht und die SIA-Norm 118 gegenüberstellt.[4]

Mängelhaftung bei Bepflanzungen nach der Übersicht von JardinSuisse (Stand 2022)
ThemaNach SIA 118
AbnahmeGemeinsame Prüfung nach Anzeige der Vollendung, laut Übersicht innerhalb eines Monats (Art. 158 Abs. 2)
RügefristInnerhalb von zwei Jahren ist die Mängelrüge jederzeit möglich (Art. 173 Abs. 1); Beweislast beim Unternehmer
Verdeckte Mängel danachRüge sofort nach Entdeckung; Beweislast bei der Bauherrschaft (Art. 179 Abs. 5)
VerjährungFünf Jahre, zehn Jahre bei absichtlich verschwiegenen Mängeln (Art. 180)

Für die Praxis empfiehlt sich, Anwuchs- und Entwicklungsziele im Vertrag festzuhalten und die Abnahme bei Pflanzungen gegebenenfalls zu etappieren: eine Abnahme nach Fertigstellung und eine Kontrolle nach der ersten Vegetationsperiode, bevor die Rügefrist ihre Bedeutung verliert.

Honorierung

Für die Honorierung gelten die allgemeinen Grundsätze der KBOB: Zeitaufwand, Festpreis als Pauschale oder Globale oder ein individuelles Modell.[2] Für das frühere Baukostenmodell nennt das Liechtensteiner Amt für Tiefbau und Geoinformation für 2025 bei der Landschaftsarchitektur nach SIA 105 dieselben z-Werte wie für die Architektur nach SIA 102: Z1 = 0.062 und Z2 = 10.58.[7] Wie die Honorarmodelle funktionieren, zeigt das Kapitel Honorarberechnung.

Zusammenarbeit mit Architektur und Ingenieurwesen

Besonders früh muss die Landschaftsarchitektur bei unterbauten Flächen einbezogen werden. Über Tiefgaragen entscheiden Aufbauhöhe, Lastannahmen und Abdichtung, ob Bäume wachsen können oder nur Rasen und Kies möglich sind. Diese Entscheide fallen im Tragwerk und in der Architektur, nicht im Freiraum — und lassen sich später kaum korrigieren.

In Hochbauprojekten liegt der Freiraum an den Schnittstellen aller Disziplinen: Terrainmodellierung und Entwässerung berühren den Tiefbau, Unterbauungen und Dachbegrünungen das Tragwerk, Bewässerung und Beleuchtung die Gebäudetechnik. Wer die Landschaftsarchitektur erst nach dem Bauprojekt beizieht, findet oft nur noch Restflächen vor — mit Leitungen unter jedem geplanten Baum.

  • Landschaftsarchitektur spätestens im Vorprojekt einbinden.
  • Baumstandorte, Wurzelräume und Werkleitungen früh koordinieren.
  • Aufbauten auf Unterbauungen mit dem Tragwerk abstimmen: Lasten, Abdichtung, Substratstärken.
  • Entwässerung und Retention gemeinsam mit dem Tiefbau planen.
  • Pflegezuständigkeit nach der Abnahme vor Baubeginn klären.

Freiraum in frühen Phasen

Die wichtigsten Entscheide für einen Freiraum fallen, bevor er gezeichnet wird: Wo steht das Gebäude auf dem Grundstück, wie viel Fläche bleibt unversiegelt, welche Bäume bleiben erhalten, wo wird Regenwasser zurückgehalten? Diese Fragen gehören in die strategische Planung und die Vorstudien. Weil Leistungen dieser Phasen in den Leistungsordnungen nicht standardisiert sind, müssen sie laut KBOB über spezifische Leistungsverzeichnisse beschrieben und in der Regel nach Zeitaufwand honoriert werden.[2] Eine frühe, kleine Beratung durch die Landschaftsarchitektur kostet wenig und verhindert, dass der Freiraum zur Restfläche wird.

Pflege nach der Abnahme organisieren

Ein Freiraum braucht nach der Abnahme mehrere Jahre, bis er seine geplante Wirkung entfaltet. In dieser Zeit entscheidet die Pflege über den Erfolg. Bewährt hat sich eine klare Abfolge mit definierten Zuständigkeiten:

Pflegeabschnitte nach der Fertigstellung
AbschnittZielTypische Zuständigkeit
FertigstellungspflegePflanzungen bis zur Abnahme in einen abnahmefähigen Zustand bringenAusführender Unternehmer
EntwicklungspflegePflanzungen in den ersten Jahren zum Zielzustand entwickelnUnternehmer oder Pflegebetrieb, nach Vertrag
UnterhaltspflegeZielzustand dauerhaft erhaltenEigentümerschaft oder beauftragter Pflegebetrieb

Die Begriffe werden in der Praxis unterschiedlich verwendet; entscheidend ist, dass jeder Abschnitt einen Verantwortlichen und klare Leistungen hat. Pflegeleistungen lassen sich mit dem NPK-Kapitel 184 ausschreiben.[3] Für die Abnahme selbst eignet sich ein strukturiertes Protokoll wie das Bau-Abnahmeprotokoll.

Freiraum, Klima und Biodiversität

Für Bauherrschaften lohnt es sich, diese Ziele messbar zu formulieren, etwa als Anteil unversiegelter Fläche.

Freiräume übernehmen zunehmend Aufgaben, die über Gestaltung und Nutzung hinausgehen: Bäume und unversiegelte Flächen kühlen bei Hitze, Retentionsflächen nehmen Starkregen auf, vielfältige Pflanzungen fördern die Biodiversität im Siedlungsraum. Viele Gemeinden und Kantone verankern solche Ziele in ihren Vorgaben. Für die Planung heisst das: Diese Anforderungen gehören früh in das Lastenheft, weil sie Fläche, Aufbauten und Entwässerung bestimmen — und später nur mit grossem Aufwand nachgerüstet werden können.

Auch hier zeigt sich die Zeitdimension der Landschaftsarchitektur. Die Kühlwirkung eines Baums entsteht erst über Jahre, und nur wenn sein Standort genügend Wurzelraum und Wasser bietet. Entscheide über Baumstandorte und Aufbauten gehören deshalb zu den wichtigsten der ganzen Planung.

SIA 105 in der Projektpraxis

  1. 1Rolle klären: führende Planerin im Freiraumprojekt oder Fachplanerin im Hochbauteam.
  2. 2Beauftragte Teilphasen und Pflegeplanung im Vertrag festhalten.
  3. 3Bau- und Pflegeleistungen mit NPK 181 und 184 ausschreiben.
  4. 4Abnahme bei Pflanzungen etappieren und Entwicklungsziele definieren.
  5. 5Das seit 2026 geltende Mängelrecht in neuen Werkverträgen berücksichtigen.
  6. 6Übergabe an den Unterhalt mit Pflegeplan und Dokumentation abschliessen.

Den Gesamtzusammenhang zeigt der SIA-Leitfaden; die Teilphasen im Detail beschreibt das Kapitel SIA 112.

Vorlagen, Kurse und Werkzeuge zum Thema

Begriffe: Abnahme · Abnahmeprotokoll

Häufige Fragen

Was regelt SIA 105?

Die Leistungen und Honorare der Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten, gegliedert nach den Teilphasen des Modells Bauplanung SIA 112. Die Ordnung gilt, wenn sie im Vertrag vereinbart ist, und wird von der KBOB für Leistungsbeschreibungen empfohlen.

Welche NPK-Kapitel gibt es für den Garten- und Landschaftsbau?

Das NPK-Kapitel 181 Garten- und Landschaftsbau für Bauleistungen und das Kapitel 184 Pflege von Grün- und Freiflächen für Pflegeleistungen nach der Bauphase. Herausgeberin des Katalogs ist die Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung CRB.

Wie lange kann ich Mängel an einer Pflanzung rügen?

Bei vereinbarter SIA-Norm 118 innerhalb von zwei Jahren nach der Abnahme jederzeit. Danach können verdeckte Mängel bis fünf Jahre nach der Abnahme gerügt werden, bei Verträgen ab dem 1. Januar 2026 innert 60 Tagen nach ihrer Entdeckung.

Wann sollte die Landschaftsarchitektur in ein Bauprojekt einbezogen werden?

Spätestens im Vorprojekt, besser schon in den Vorstudien. Terrain, Entwässerung, Baumstandorte, Unterbauungen und Werkleitungen müssen früh koordiniert werden. Wer die Landschaftsarchitektur erst nach dem Bauprojekt beizieht, plant den Freiraum oft nur noch auf Restflächen.

Quellen

  1. [1]Die Unterschiede zwischen dem Planervertrag KBOB und dem Planervertrag SIA (LHO 102/103/105/108 [2014]) — KBOB. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  2. [2]KBOB-Empfehlungen zur Honorierung von Architekten und Ingenieuren 2023 — KBOB (publiziert durch Tiefbauamt Kanton Thurgau). Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  3. [3]Informationen zu Datennutzungsprodukten (NPK 181, 184) — JardinSuisse. Abgerufen am 23. Oktober 2026
  4. [4]Mängelhaftung Bepflanzungen — JardinSuisse. Abgerufen am 23. Oktober 2026
  5. [5]Baumängel: Neue Regeln gelten ab dem 1. Januar 2026 (Medienmitteilung) — Bundesamt für Justiz. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  6. [6]Mängelrügen: Gesetzliche Änderungen ab 1. Januar 2026 — WEKA Business Media. Abgerufen am 23. Oktober 2026
  7. [7]Empfehlungen Honorierung 2025 — Amt für Tiefbau und Geoinformation, Fürstentum Liechtenstein. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle

Änderungen an diesem Artikel

  • 23. Oktober 2026: Erstveröffentlichung. SIA-Normen werden beschrieben, nicht wiedergegeben; Fakten mit Publikationen von KBOB, CRB, Bund und Fachstellen belegt.

Wie wir Fachinhalte recherchieren, prüfen und aktualisieren: Redaktionelle Grundsätze

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