Was regelt SIA 105?
SIA 105 ist die Ordnung für Leistungen und Honorare der Landschaftsarchitektur. Sie gehört zu den Leistungsordnungen, die 2014 gemeinsam revidiert wurden und deren allgemeine Bestimmungen dabei vereinheitlicht wurden.[1] Die KBOB führt SIA 105 in ihren Empfehlungen neben SIA 102, 103, 104, 108 und 110 als Grundlage für Leistungsbeschreibungen auf.[2]
Landschaftsarchitektur umfasst weit mehr als Gartengestaltung. Sie plant Freiräume von Wohnsiedlungen, Schulanlagen, Parks, Plätze und Strassenräume, Grünflächen von Infrastrukturen und zunehmend Massnahmen gegen Hitze und für die Biodiversität in Siedlungen. In grossen Bauprojekten arbeitet sie als Fachplanerin im Team mit Architektur, Bauingenieuren und Gebäudetechnik; bei Freiraumprojekten führt sie selbst.
Welche Leistungen erbringt die Landschaftsarchitektur?
Der Leistungsbeschrieb folgt den Teilphasen von SIA 112. Die Übersicht zeigt typische Schwerpunkte; der verbindliche Leistungsumfang steht in der Norm und im Vertrag:
| Teilphase | Schwerpunkt |
|---|---|
| 31 Vorprojekt | Freiraumkonzept, Nutzungen, Vegetationskonzept, Kostenschätzung |
| 32 Bauprojekt | Projektpläne, Material- und Pflanzenkonzept, Entwässerung, Kostenvoranschlag |
| 33 Bewilligungsverfahren | Umgebungspläne für das Baugesuch, Nachweise etwa zu Grünflächen oder Bäumen |
| 41 Ausschreibung | Leistungsverzeichnisse nach NPK, Offertvergleich, Vergabeanträge |
| 51 Ausführungsprojekt | Ausführungs- und Detailpläne, Pflanzlisten, Belagsaufbauten |
| 52 Ausführung | Fachbauleitung, Qualitätskontrolle von Pflanzen und Materialien |
| 53 Inbetriebnahme, Abschluss | Abnahme, Entwicklungs- und Pflegeplanung, Dokumentation |
Eine Besonderheit der Landschaftsarchitektur ist die Zeitdimension. Ein Freiraum ist bei der Abnahme nicht fertig, sondern beginnt erst zu wachsen. Deshalb gehören Entwicklungs- und Pflegeziele in die Planung, und die Übergabe an die spätere Pflege muss organisiert werden.
Qualifikationskategorien
Bei Honorierung nach Zeitaufwand ordnet die KBOB auch für die Landschaftsarchitektur Funktionen den Kategorien zu: vom Experten über den Chef-Landschaftsarchitekten für komplexe Projekte, den leitenden Landschaftsarchitekten für einfache Projekte und den Landschaftsarchitekten bis zu Bautechnikern und Landschaftsbauzeichnern. Für die Bauleitung gelten eigene Funktionen wie Chefbauleiter, Bauleiter und Hilfsbauleiter.[2]
| Funktion | Bereich |
|---|---|
| Experte | Projektierung, höchste Kategorie |
| Chef-Landschaftsarchitekt für komplexe Projekte | Projektierung |
| Leitender Landschaftsarchitekt für einfache Projekte | Projektierung |
| Landschaftsarchitekt | Projektierung |
| Bautechniker, Landschaftsbauzeichner | Projektierung |
| Chefbauleiter, Bauleiter, Hilfsbauleiter | Bauleitung |
Wie bei den anderen Disziplinen ist die Funktion im Auftrag massgebend, nicht die Stellung in der Firma; Stufen berücksichtigen Ausbildung und Erfahrung.[2]
Wie werden Garten- und Landschaftsbauarbeiten ausgeschrieben?
Für die Ausschreibung von Bauarbeiten im Freiraum stehen eigene Kapitel des Normpositionen-Katalogs zur Verfügung. Der Unternehmerverband JardinSuisse nennt das NPK-Kapitel 181 Garten- und Landschaftsbau und das Kapitel 184 Pflege von Grün- und Freiflächen.[3] Herausgeberin des NPK ist die Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung CRB.
Das Kapitel 184 zeigt eine Besonderheit der Landschaftsarchitektur: Pflegeleistungen lassen sich ebenso standardisiert ausschreiben wie Bauleistungen. Das ist wichtig, weil die ersten Jahre nach der Pflanzung über das Gelingen eines Freiraums entscheiden. Wer die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege gleich mit ausschreibt, verhindert, dass zwischen Abnahme und regulärem Unterhalt eine Lücke entsteht. Die Grundlagen zum NPK beschreibt das Kapitel Ausschreibung mit NPK.
Abnahme und Mängel bei Pflanzungen
Pflanzen sind lebendes Material. Ob eine Pflanzung mangelhaft ist, zeigt sich oft erst nach einer Vegetationsperiode. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die Regeln zu Abnahme und Mängeln. JardinSuisse hat dazu eine Übersicht veröffentlicht, die das Obligationenrecht und die SIA-Norm 118 gegenüberstellt.[4]
| Thema | Nach SIA 118 |
|---|---|
| Abnahme | Gemeinsame Prüfung nach Anzeige der Vollendung, laut Übersicht innerhalb eines Monats (Art. 158 Abs. 2) |
| Rügefrist | Innerhalb von zwei Jahren ist die Mängelrüge jederzeit möglich (Art. 173 Abs. 1); Beweislast beim Unternehmer |
| Verdeckte Mängel danach | Rüge sofort nach Entdeckung; Beweislast bei der Bauherrschaft (Art. 179 Abs. 5) |
| Verjährung | Fünf Jahre, zehn Jahre bei absichtlich verschwiegenen Mängeln (Art. 180) |
Für die Praxis empfiehlt sich, Anwuchs- und Entwicklungsziele im Vertrag festzuhalten und die Abnahme bei Pflanzungen gegebenenfalls zu etappieren: eine Abnahme nach Fertigstellung und eine Kontrolle nach der ersten Vegetationsperiode, bevor die Rügefrist ihre Bedeutung verliert.
Honorierung
Für die Honorierung gelten die allgemeinen Grundsätze der KBOB: Zeitaufwand, Festpreis als Pauschale oder Globale oder ein individuelles Modell.[2] Für das frühere Baukostenmodell nennt das Liechtensteiner Amt für Tiefbau und Geoinformation für 2025 bei der Landschaftsarchitektur nach SIA 105 dieselben z-Werte wie für die Architektur nach SIA 102: Z1 = 0.062 und Z2 = 10.58.[7] Wie die Honorarmodelle funktionieren, zeigt das Kapitel Honorarberechnung.
Zusammenarbeit mit Architektur und Ingenieurwesen
Besonders früh muss die Landschaftsarchitektur bei unterbauten Flächen einbezogen werden. Über Tiefgaragen entscheiden Aufbauhöhe, Lastannahmen und Abdichtung, ob Bäume wachsen können oder nur Rasen und Kies möglich sind. Diese Entscheide fallen im Tragwerk und in der Architektur, nicht im Freiraum — und lassen sich später kaum korrigieren.
In Hochbauprojekten liegt der Freiraum an den Schnittstellen aller Disziplinen: Terrainmodellierung und Entwässerung berühren den Tiefbau, Unterbauungen und Dachbegrünungen das Tragwerk, Bewässerung und Beleuchtung die Gebäudetechnik. Wer die Landschaftsarchitektur erst nach dem Bauprojekt beizieht, findet oft nur noch Restflächen vor — mit Leitungen unter jedem geplanten Baum.
- Landschaftsarchitektur spätestens im Vorprojekt einbinden.
- Baumstandorte, Wurzelräume und Werkleitungen früh koordinieren.
- Aufbauten auf Unterbauungen mit dem Tragwerk abstimmen: Lasten, Abdichtung, Substratstärken.
- Entwässerung und Retention gemeinsam mit dem Tiefbau planen.
- Pflegezuständigkeit nach der Abnahme vor Baubeginn klären.
Freiraum in frühen Phasen
Die wichtigsten Entscheide für einen Freiraum fallen, bevor er gezeichnet wird: Wo steht das Gebäude auf dem Grundstück, wie viel Fläche bleibt unversiegelt, welche Bäume bleiben erhalten, wo wird Regenwasser zurückgehalten? Diese Fragen gehören in die strategische Planung und die Vorstudien. Weil Leistungen dieser Phasen in den Leistungsordnungen nicht standardisiert sind, müssen sie laut KBOB über spezifische Leistungsverzeichnisse beschrieben und in der Regel nach Zeitaufwand honoriert werden.[2] Eine frühe, kleine Beratung durch die Landschaftsarchitektur kostet wenig und verhindert, dass der Freiraum zur Restfläche wird.
Pflege nach der Abnahme organisieren
Ein Freiraum braucht nach der Abnahme mehrere Jahre, bis er seine geplante Wirkung entfaltet. In dieser Zeit entscheidet die Pflege über den Erfolg. Bewährt hat sich eine klare Abfolge mit definierten Zuständigkeiten:
| Abschnitt | Ziel | Typische Zuständigkeit |
|---|---|---|
| Fertigstellungspflege | Pflanzungen bis zur Abnahme in einen abnahmefähigen Zustand bringen | Ausführender Unternehmer |
| Entwicklungspflege | Pflanzungen in den ersten Jahren zum Zielzustand entwickeln | Unternehmer oder Pflegebetrieb, nach Vertrag |
| Unterhaltspflege | Zielzustand dauerhaft erhalten | Eigentümerschaft oder beauftragter Pflegebetrieb |
Die Begriffe werden in der Praxis unterschiedlich verwendet; entscheidend ist, dass jeder Abschnitt einen Verantwortlichen und klare Leistungen hat. Pflegeleistungen lassen sich mit dem NPK-Kapitel 184 ausschreiben.[3] Für die Abnahme selbst eignet sich ein strukturiertes Protokoll wie das Bau-Abnahmeprotokoll.
Freiraum, Klima und Biodiversität
Für Bauherrschaften lohnt es sich, diese Ziele messbar zu formulieren, etwa als Anteil unversiegelter Fläche.
Freiräume übernehmen zunehmend Aufgaben, die über Gestaltung und Nutzung hinausgehen: Bäume und unversiegelte Flächen kühlen bei Hitze, Retentionsflächen nehmen Starkregen auf, vielfältige Pflanzungen fördern die Biodiversität im Siedlungsraum. Viele Gemeinden und Kantone verankern solche Ziele in ihren Vorgaben. Für die Planung heisst das: Diese Anforderungen gehören früh in das Lastenheft, weil sie Fläche, Aufbauten und Entwässerung bestimmen — und später nur mit grossem Aufwand nachgerüstet werden können.
Auch hier zeigt sich die Zeitdimension der Landschaftsarchitektur. Die Kühlwirkung eines Baums entsteht erst über Jahre, und nur wenn sein Standort genügend Wurzelraum und Wasser bietet. Entscheide über Baumstandorte und Aufbauten gehören deshalb zu den wichtigsten der ganzen Planung.
SIA 105 in der Projektpraxis
- 1Rolle klären: führende Planerin im Freiraumprojekt oder Fachplanerin im Hochbauteam.
- 2Beauftragte Teilphasen und Pflegeplanung im Vertrag festhalten.
- 3Bau- und Pflegeleistungen mit NPK 181 und 184 ausschreiben.
- 4Abnahme bei Pflanzungen etappieren und Entwicklungsziele definieren.
- 5Das seit 2026 geltende Mängelrecht in neuen Werkverträgen berücksichtigen.
- 6Übergabe an den Unterhalt mit Pflegeplan und Dokumentation abschliessen.
Den Gesamtzusammenhang zeigt der SIA-Leitfaden; die Teilphasen im Detail beschreibt das Kapitel SIA 112.