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Akonto- und Zahlungsplan-Rechner: Wie viel muss ich vorfinanzieren?
Für: Inhaber, Projektleiter und Finanzverantwortliche von Dienstleistungsbetrieben mit längeren Projekten.
Kurz erklärt
Akontozahlungen senken den Betrag, den ein Dienstleister während eines Projekts vorfinanzieren muss. Beispiel: Ein Auftrag über CHF 120'000 mit 30 % Anzahlung, 40 % zur Halbzeit und 30 % am Schluss bei CHF 15'000 Kosten pro Monat über sechs Monate führt zu höchstens CHF 9'000 Vorfinanzierung – statt CHF 90'000, wenn erst am Ende abgerechnet wird.
Eingaben
Ergebnis
Maximale Vorfinanzierung mit Zahlungsplan
CHF 9'000.00
- Vorfinanzierung bei Abrechnung am Ende
- CHF 90'000.00
- Anzahlung
- CHF 36'000.00
- Zwischenzahlung
- CHF 48'000.00
- Schlusszahlung
- CHF 36'000.00
Rechenweg: Anzahlung = Auftragswert × Anzahlungssatz; Zwischenzahlung = Auftragswert × Zwischensatz; Schluss = Rest. Vorfinanzierung = höchster Wert von (Kosten bis Halbzeit − Anzahlung) und (Kosten bis Ende − Anzahlung − Zwischenzahlung), mindestens null. Ohne Plan = gesamte Kosten.
Vereinfachung: Kosten fallen gleichmässig an, Zahlungen gehen pünktlich ein. Zahlungsfristen verlängern die Vorfinanzierung entsprechend.
Rechnet im Browser. Nichts wird gespeichert oder übertragen.
Wer erst nach Projektende abrechnet, finanziert seinem Kunden das Projekt vor – mit Löhnen, die jeden Monat fällig sind. Ein Zahlungsplan mit Anzahlung und Teilzahlungen schützt die Liquidität. Der Rechner zeigt, wie stark er wirkt.
Übliche Zahlungspläne
Je nach Branche und Projektart sind verschiedene Modelle verbreitet:
- Agenturen und Beratung: 30 bis 50 % Anzahlung, Rest nach Meilensteinen
- IT-Projekte: Zahlungen pro abgenommenem Meilenstein oder monatlich nach Aufwand
- Bau: Akontozahlungen nach Baufortschritt, Schlusszahlung nach Abnahme
- Laufende Mandate: monatliche Abrechnung nach Aufwand
Rechtlicher Rahmen
Beim Werkvertrag ist die Vergütung nach Art. 372 OR grundsätzlich bei der Ablieferung des Werkes fällig; bei Teillieferungen, für die die Vergütung bestimmt ist, bei der jeweiligen Ablieferung. Anzahlungen und Akontozahlungen gelten also nur, wenn sie vereinbart sind. Deshalb gehört der Zahlungsplan ausdrücklich in Angebot und Vertrag – mit Fälligkeit und Zahlungsfrist pro Zahlung.
Meilensteine klug wählen
Zahlungen an Meilensteine zu knüpfen, schafft Anreize auf beiden Seiten – aber nur, wenn die Meilensteine klar abnahmefähig sind. Unscharfe Meilensteine wie «Konzept weitgehend fertig» führen zu Streit über die Fälligkeit. Besser sind Ergebnisse mit klaren Abnahmekriterien und Fristen für die Prüfung durch den Kunden.
Häufige Fragen
Ist eine Anzahlung bei Werkverträgen üblich?
In vielen Branchen ja, vor allem bei längeren Projekten und neuen Kunden. Sie muss aber vereinbart werden; gesetzlich ist die Vergütung beim Werkvertrag grundsätzlich bei Ablieferung fällig.
Wie hoch sollte eine Anzahlung sein?
Üblich sind 20 bis 50 %. Entscheidend sind Projektdauer, Vorleistungen und das Verhältnis zum Kunden.
Was ist der Unterschied zwischen Akonto- und Teilzahlung?
Akontozahlungen sind Vorauszahlungen auf eine später abzurechnende Leistung. Teilzahlungen vergüten einen bereits abgeschlossenen und abgenommenen Teil.
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