Wozu man das HOAI-Honorar heute noch berechnet
Seit der HOAI 2021 gibt es keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr; das Honorar wird in Textform vereinbart.[2] Die Berechnung nach HOAI bleibt trotzdem wichtig. Erstens gilt ohne wirksame Vereinbarung für Grundleistungen der Basishonorarsatz. Zweitens nutzen viele Bauherren und Planer die HOAI-Systematik als Maßstab, um Angebote zu plausibilisieren. Und drittens arbeiten viele öffentliche Auftraggeber weiterhin mit Musterverträgen, die auf der HOAI-Logik aufbauen.
Die vier Bausteine der Berechnung
In der Praxis sind die anrechenbaren Kosten und die Honorarzone die beiden Stellschrauben, über die am häufigsten diskutiert wird. Schon kleine Verschiebungen wirken sich deutlich auf das Honorar aus. Wer ein Angebot prüft, sollte deshalb zuerst diese beiden Größen nachvollziehen, bevor er über den Honorarsatz innerhalb der Tafel verhandelt.
| Baustein | Was er bestimmt | Grundlage |
|---|---|---|
| Anrechenbare Kosten | Die Höhe der Bezugsgröße | Kostenberechnung oder Kostenschätzung nach DIN 276 (§ 6 HOAI) |
| Honorarzone | Die Schwierigkeit der Planung | Bewertungsmerkmale des Leistungsbilds, Zonen I bis V bei Gebäuden |
| Leistungsphasen | Welcher Anteil beauftragt ist | Prozentsätze je Leistungsbild, etwa § 34 für Gebäude |
| Honorartafel | Das Honorar für alle Grundleistungen | Tafel des Leistungsbilds, etwa § 35 für Gebäude |
Der Basishonorarsatz ist dabei der jeweils untere in den Honorartafeln enthaltene Honorarsatz.[3] Zwischen Basishonorarsatz und oberem Honorarsatz liegt der Orientierungsrahmen, innerhalb dessen sich Vereinbarungen bewegen können — aber nicht müssen.
Wie ermittelt man die anrechenbaren Kosten?
Die anrechenbaren Kosten werden nach § 6 HOAI auf Grundlage der Kostenberechnung ermittelt, oder, solange keine Kostenberechnung vorliegt, auf Grundlage der Kostenschätzung.[3] Nicht alle Kosten eines Bauwerks sind anrechenbar: Die HOAI bestimmt je Leistungsbild, welche Kostengruppen nach DIN 276 voll, teilweise oder gar nicht einfließen. Bei Gebäuden zählen etwa die Kosten der Baukonstruktion voll, technische Anlagen nur anteilig, sofern sie nicht vom Objektplaner selbst geplant werden.
Wie bestimmt man die Honorarzone?
Die Honorarzone bildet die Schwierigkeit der Planungsaufgabe ab. Bei Gebäuden gibt es fünf Honorarzonen von sehr geringen bis sehr hohen Planungsanforderungen. Die Zuordnung erfolgt anhand von Bewertungsmerkmalen wie Einbindung in die Umgebung, Anzahl der Funktionsbereiche, gestalterische Anforderungen, konstruktive Anforderungen, technische Ausrüstung und Ausbau; Anlage 10 enthält dazu auch eine Objektliste mit typischen Zuordnungen.[4] Die Honorarzone hat erheblichen Einfluss auf das Honorar und ist deshalb häufig Gegenstand von Diskussionen.
Schritt 3: Honorar aus der Honorartafel ablesen
Seit 2021 müssen sich vereinbarte Honorare nicht mehr innerhalb der Tafelwerte bewegen. Die Tafel bleibt aber der übliche Ausgangspunkt der Verhandlung und der Maßstab, wenn keine Vereinbarung in Textform vorliegt.
Die Honorartafel nennt für Stufen der anrechenbaren Kosten und für jede Honorarzone einen unteren und einen oberen Honorarsatz für alle Grundleistungen. Liegen die anrechenbaren Kosten zwischen zwei Tafelwerten, wird linear interpoliert (§ 13 HOAI). Das Ergebnis ist das Honorar für alle Grundleistungen aller neun Leistungsphasen — also für einen Vollauftrag.
| Größe | Bedeutung |
|---|---|
| K | Anrechenbare Kosten des Projekts |
| K1 und K2 | Nächstniedrigerer und nächsthöherer Tafelwert der anrechenbaren Kosten |
| H1 und H2 | Zugehörige Honorare aus der Tafel |
| H | H1 + (H2 – H1) × (K – K1) ÷ (K2 – K1) |
Schritt 4: Anteile der Leistungsphasen anwenden
Wer nur einzelne Leistungsphasen beauftragt, sollte darauf achten, dass die Prozentsätze im Vertrag zu den tatsächlich beauftragten Grundleistungen passen. Werden innerhalb einer Phase einzelne Grundleistungen nicht beauftragt, ist der Prozentsatz entsprechend zu mindern.
Vom Honorar für alle Grundleistungen wird der Anteil der beauftragten Leistungsphasen berechnet. Bei Gebäuden sind das nach § 34 HOAI 2 Prozent für LPH 1, 7 Prozent für LPH 2, 15 Prozent für LPH 3, 3 Prozent für LPH 4, 25 Prozent für LPH 5, 10 Prozent für LPH 6, 4 Prozent für LPH 7, 32 Prozent für LPH 8 und 2 Prozent für LPH 9.[1]
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Honorar für alle Grundleistungen aus der Tafel (angenommen) | 120'000 € |
| Beauftragt: LPH 1 bis 4 (2 + 7 + 15 + 3) | 27 Prozent[1] |
| Honorar LPH 1 bis 4 | 32'400 € |
| Später beauftragt: LPH 5 bis 8 (25 + 10 + 4 + 32) | 71 Prozent |
| Honorar LPH 5 bis 8 | 85'200 € |
Das Beispiel dient nur der Veranschaulichung der Rechenlogik; die Tafelwerte selbst stehen im Verordnungstext.[5]
Zuschläge, Besondere Leistungen und Nebenkosten
Gerade bei Umbauten und Modernisierungen lohnt sich die frühzeitige Klärung des Zuschlags, weil der Aufwand gegenüber einem Neubau oft erheblich höher ist. Die HOAI verlangt dafür eine Vereinbarung in Textform. Fehlt sie, entstehen leicht Diskussionen darüber, ob und in welcher Höhe ein Zuschlag geschuldet ist. Ebenso sollten Nebenkosten — Reisen, Kopien, Modelle, Plotkosten — vorab geregelt werden, entweder als Pauschale oder nach Einzelnachweis.
Zum Honorar der Grundleistungen kommen gegebenenfalls weitere Bestandteile hinzu:
| Bestandteil | Grundlage | Hinweis |
|---|---|---|
| Zuschlag für Umbauten und Modernisierungen | § 6 Abs. 2 HOAI und Regelungen des Leistungsbilds | In Textform vereinbaren; Höhe nach Schwierigkeitsgrad |
| Besondere Leistungen | § 3 HOAI, Anlagen | Honorar frei vereinbar |
| Nebenkosten | § 14 HOAI | Pauschal oder nach Einzelnachweis |
| Umsatzsteuer | § 16 HOAI | Zusätzlich zum Nettohonorar |
Die Honorarvereinbarung seit 2021
Für die Bauherrschaft ist wichtig: Eine Vereinbarung unterhalb des Basishonorarsatzes ist seit 2021 zulässig, sollte aber auf einem klar beschriebenen Leistungsumfang beruhen, damit später nicht über fehlende Leistungen gestritten wird.
Nach § 7 HOAI richtet sich das Honorar nach der Vereinbarung der Parteien in Textform. Sie kann zu jedem Zeitpunkt getroffen werden, etwa auch per E-Mail.[6] Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz.[2] Gegenüber Verbrauchern muss der Planer vor Vertragsschluss in Textform darauf hinweisen, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar vereinbart werden kann; unterlässt er das, gilt statt eines höheren Honorars der Basishonorarsatz.[7]
Abschlagszahlungen und Schlussrechnung
Wer die Zahlungen an freigegebene Ergebnisse koppelt, schafft einen Anreiz für rechtzeitige Planlieferungen und vermeidet Vorauszahlungen für Leistungen, die noch nicht erbracht sind. Für Planer bietet ein solcher Plan umgekehrt Sicherheit über die Liquidität während der langen Projektlaufzeit.
Planer können für nachgewiesene Leistungen Abschlagszahlungen verlangen; die HOAI 2021 verweist für die Fälligkeit des Honorars auf die Regeln des BGB zur Schlussrechnung bei Architekten- und Ingenieurverträgen. In der Praxis werden Abschläge häufig nach Leistungsstand je Leistungsphase vereinbart. Für Projektleitende bedeutet das: Ein Zahlungsplan, der an Meilensteine der Leistungsphasen gekoppelt ist, schafft Transparenz für beide Seiten; die Ergebnisse je Phase beschreiben etwa die Kapitel LPH 3 und 4 und LPH 8. Der Rechner Akonto-Zahlungsplan hilft bei der Planung.
Typische Fallstricke bei der Honorarberechnung
| Fallstrick | Folge | Vermeidung |
|---|---|---|
| Anrechenbare Kosten zu niedrig angesetzt | Honorar bleibt hinter dem Aufwand zurück | Kostenberechnung sorgfältig, Kostengruppen vollständig |
| Honorarzone ohne Begründung | Streit über die Einstufung | Bewertungsmerkmale dokumentieren |
| Besondere Leistungen nicht vereinbart | Keine Vergütung oder Streit | Vor Beginn in Textform vereinbaren |
| Änderungen ohne Anpassung der Grundlage | Honorar passt nicht mehr zum Projekt | Anpassung nach § 10 HOAI vereinbaren |
| Fehlender Hinweis bei Verbrauchern | Nur Basishonorarsatz | Hinweis in Textform vor Vertragsschluss |
Pauschalhonorar oder Abrechnung nach HOAI?
Seit 2021 werden Honorare häufig pauschal vereinbart, etwa als Festbetrag für bestimmte Leistungsphasen. Eine Pauschale schafft Planungssicherheit für die Bauherrschaft, verlagert aber das Risiko von Mehraufwand auf den Planer. Sie funktioniert gut, wenn Leistungsumfang und Projektrahmen klar sind. Bei unsicherem Umfang ist eine Vereinbarung auf Basis der anrechenbaren Kosten oft fairer, weil sich das Honorar mit dem Projekt entwickelt. In beiden Fällen gilt: Die Pauschale sollte festhalten, für welche Leistungen und welchen Projektumfang sie gilt, und wie bei Änderungen zu verfahren ist. Für die Kalkulation eines Festpreises hilft der Rechner Festpreis-Kalkulation.
Angebote plausibilisieren
Eine solche Prüfung dauert selten länger als eine Stunde und schafft eine sachliche Grundlage für die Verhandlung.
- 1Anrechenbare Kosten und Honorarzone im Angebot prüfen.
- 2Beauftragte Leistungsphasen und ihre Prozentsätze nachvollziehen.
- 3Honorar mit dem Basishonorarsatz der Tafel vergleichen.
- 4Besondere Leistungen und Nebenkosten getrennt betrachten.
- 5Bei deutlichen Abweichungen nach dem Leistungsumfang fragen.
Den Gesamtzusammenhang zeigt der HOAI-Leitfaden; die Rechtslage seit 2021 beschreibt das Kapitel HOAI 2021.