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Nachtrags-Rechner: Mehraufwand und Claims sauber beziffern

Für: Projektleiter, Bauleiter, Planer und Agenturen, die Mehraufwand gegenüber Auftraggebern geltend machen.

Kurz erklärt

Ein Nachtrag beziffert Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen: Mehrstunden × Stundensatz plus Material und Fremdleistungen mit Zuschlag, zuzüglich MWST. Durchsetzbar wird er erst mit drei Dingen: einer Grundlage im Vertrag (Änderung oder Behinderung), einer rechtzeitigen Anzeige an den Auftraggeber und einem Beleg des Mehraufwands, idealerweise aus der Zeiterfassung.

Eingaben

Ergebnis

Nachtrag netto

CHF 7'020.00

MWST
CHF 568.62
Nachtrag brutto
CHF 7'588.62
Anteil am ursprünglichen Auftrag
11.7 %

Rechenweg: Netto = Mehrstunden × Satz + Material × (1 + Zuschlag). MWST = Netto × Satz. Anteil = Netto ÷ Auftragswert.

Rechnet im Browser. Nichts wird gespeichert oder übertragen.

Claim-Management klingt nach Konflikt, ist aber vor allem Buchhaltung: Wer Änderungen laufend erfasst, beziffert und anzeigt, muss am Ende selten streiten. Der Rechner beziffert einen Nachtrag in Minuten. Die Abschnitte darunter erklären, was ihn durchsetzbar macht — denn ein richtig gerechneter Nachtrag ohne Anzeige ist oft nichts wert.

Was einen Nachtrag begründet

Nicht jeder Mehraufwand ist ein Nachtrag. Die drei häufigsten Grundlagen:

  • Leistungsänderung: Der Auftraggeber will etwas anderes oder mehr als vereinbart (neue Anforderung, geänderte Pläne)
  • Behinderung: Der Auftraggeber liefert nicht rechtzeitig, was er schuldet (Unterlagen, Entscheide, Zugang), und der Aufwand steigt dadurch
  • Unvorhersehbare Umstände, die vertraglich dem Auftraggeber zugewiesen sind (z. B. Baugrund, sofern so geregelt)
  • Kein Nachtrag: eigener Schätzfehler oder Mehraufwand wegen eigener Qualitätsmängel

Anzeigen, bevor die Arbeit gemacht ist

Die häufigste Ursache verlorener Nachträge ist nicht die Rechnung, sondern die fehlende Anzeige. Viele Verträge und Normen (im Bau etwa die SIA 118) verlangen, dass Mehrkosten angezeigt werden, sobald sie erkennbar sind — nicht erst mit der Schlussrechnung. Praktisch: eine kurze schriftliche Mitteilung mit Grund, geschätztem Umfang und der Bitte um Bestätigung. Eine Mail genügt, wenn sie nachweisbar ist. Wer mündlich zusagt «machen wir schon», hat den Anspruch oft schon aufgegeben.

Belegen: die Zeiterfassung als Beweismittel

Ein Nachtrag ist so stark wie sein Beleg. Mehrstunden, die als eigene Tätigkeit oder eigenes Arbeitspaket gebucht sind, lassen sich lückenlos nachweisen — mit Datum, Person und Beschreibung. Pauschale Schätzungen im Nachhinein werden dagegen verhandelt. Deshalb Nachträge im Projekt als eigene Aufgaben mit eigenem Budget führen: Der Auftraggeber sieht den Umfang, und die Nachkalkulation zeigt, ob der Nachtrag den Aufwand deckt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Nachtrag und Change Request?

Der Change Request ist der Antrag auf eine Änderung, der Nachtrag die finanzielle Folge. Im Idealfall wird beides zusammen entschieden: Änderung genehmigt, Nachtrag bestätigt, dann umgesetzt.

Wie hoch darf der Zuschlag auf Material sein?

Was der Vertrag vorsieht. Ohne Regelung sind 5–15 % für Handling und Risiko üblich, müssen aber begründbar sein. Bei öffentlichen Auftraggebern gelten oft feste Vorgaben.

Ab wann ist ein Nachtrag «gross»?

Ab etwa 10 % des Auftragswerts wird es für viele Auftraggeber budgetrelevant und braucht eine formelle Freigabe. Früh anzeigen, damit das Budget beim Kunden rechtzeitig angepasst werden kann.

Vom Werkzeug zur Praxis

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