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Monatslohn in Stundenlohn umrechnen – mit 13. Monatslohn und Ferienzuschlag

Für: Arbeitgeber, HR, Projektleiter und Arbeitnehmende in der Schweiz, die Löhne vergleichen oder Stundensätze herleiten.

Kurz erklärt

Stundenlohn = Monatslohn × Anzahl Monatslöhne ÷ (Wochenstunden × 52). Beispiel: CHF 6'500 mit 13. Monatslohn bei 42 Wochenstunden ergibt CHF 84'500 ÷ 2'184 Stunden = CHF 38.69 pro Stunde. Bei Anstellung im Stundenlohn kommt in der Schweiz ein Ferienzuschlag dazu: 8,33 % bei vier, 10,64 % bei fünf Wochen Ferien.

Eingaben

Ergebnis

Stundenlohn (ohne Ferienzuschlag)

CHF 38.69

Bruttojahreslohn
CHF 84'500.00
Jahresarbeitsstunden (Wochenstunden × 52)
2'184 Std.
Stundenlohn inkl. Ferienzuschlag
CHF 41.91

Rechenweg: Jahreslohn = Monatslohn × Anzahl Monatslöhne. Jahresstunden = Wochenstunden × 52. Stundenlohn = Jahreslohn ÷ Jahresstunden. Inkl. Ferien = Stundenlohn × (1 + Ferienzuschlag).

Bruttowerte ohne Sozialabzüge. Gesamtarbeitsverträge können eigene Divisoren und Zuschläge vorsehen.

Rechnet im Browser. Nichts wird gespeichert oder übertragen.

Ob für den Vergleich zweier Stellenangebote, die Kalkulation von Überstunden oder die Anstellung im Stundenlohn: Die Umrechnung zwischen Monats- und Stundenlohn ist eine der häufigsten Lohnfragen. Der Rechner berücksichtigt den 13. Monatslohn und zeigt den Stundenlohn mit gesetzlich üblichem Ferienzuschlag.

Warum durch 52 Wochen geteilt wird

Der Monatslohn wird auch in Ferien, an bezahlten Feiertagen und bei kurzer Krankheit bezahlt. Deshalb verteilt man den Jahreslohn für den Vergleich auf alle 52 Wochen. Wer stattdessen nur die tatsächlich geleisteten Stunden zählt, erhält einen höheren Wert – das ist der richtige Ansatz für Kalkulationen von Projektkosten, nicht für Lohnvergleiche.

Der Ferienzuschlag bei Stundenlohn

Bei Anstellungen im Stundenlohn mit unregelmässigen Einsätzen wird der Ferienlohn in der Praxis oft als prozentualer Zuschlag ausbezahlt:

  • Vier Wochen Ferien: 8,33 % (4 ÷ 48 Arbeitswochen)
  • Fünf Wochen Ferien: 10,64 % (5 ÷ 47)
  • Sechs Wochen Ferien: 13,04 % (6 ÷ 46)
  • Der Zuschlag muss in Vertrag und Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden
  • Bei regelmässigen Pensen ist die Abgeltung über den Zuschlag nach der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig

Vom Stundenlohn zum Kostensatz

Der Stundenlohn ist nicht das, was eine Arbeitsstunde den Betrieb kostet. Dazu kommen Arbeitgeberbeiträge, Gemeinkosten und der Umstand, dass nicht jede Stunde verrechenbar ist. Für Projektkalkulationen führen der Arbeitgeberkosten- und der Vollkosten-Rechner weiter.

Häufige Fragen

Wie rechne ich einen Monatslohn in einen Stundenlohn um?

Monatslohn mal Anzahl Monatslöhne pro Jahr, geteilt durch Wochenstunden mal 52. Bei CHF 6'500, 13 Monatslöhnen und 42 Stunden pro Woche sind das CHF 38.69.

Ist der 13. Monatslohn Pflicht?

Nein, er ist nur geschuldet, wenn er im Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag vereinbart ist. Ist er vereinbart, gehört er in die Umrechnung.

Wie hoch ist der Ferienzuschlag bei fünf Wochen Ferien?

10,64 % des Stundenlohns. Er ergibt sich aus fünf Ferienwochen geteilt durch 47 Arbeitswochen.

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