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Kapitel im Leitfaden HOAI-Leistungsphasen

HOAI 2021: Was sich nach dem EuGH-Urteil geändert hat

Von Leutrim MiftarajPMP · MSc Business AdministrationStand: 23. Oktober 20266 Minuten Lesezeit

Kurz erklärt

Die HOAI 2021 gilt seit dem 1. Januar 2021. Sie reagierte auf das EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019, das die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze für unionsrechtswidrig erklärte. Seither wird das Honorar frei in Textform vereinbart, ohne Vereinbarung gilt der Basishonorarsatz. Für Verträge vor 2021 bleiben die alten Mindestsätze zwischen Privaten nach BGH-Rechtsprechung anwendbar.[1][2]

Das Wichtigste in Kürze

  • EuGH 4.7.2019 (C-377/17): verbindliche Mindest- und Höchstsätze unionsrechtswidrig.
  • HOAI 2021: freie Vereinbarung in Textform, Basishonorarsatz als Auffangregel.
  • Verbraucher müssen auf die Möglichkeit eines abweichenden Honorars hingewiesen werden.
  • Altverträge zwischen Privaten: Mindestsatzklagen bleiben möglich (EuGH C-261/20, BGH VII ZR 174/19).

Warum die HOAI geändert werden musste

Bemerkenswert ist, dass die Leistungsbilder und Honorartafeln der HOAI 2013 dabei nicht angetastet wurden. Geändert wurde vor allem die rechtliche Wirkung der Tafelwerte: Aus verbindlichem Preisrecht wurde eine Orientierungshilfe. Für die tägliche Arbeit mit Leistungsphasen, anrechenbaren Kosten und Honorarzonen hat sich deshalb wenig geändert, für die Vertragsgestaltung dagegen viel.

Bis Ende 2020 schrieb die HOAI für die in ihr geregelten Grundleistungen verbindliche Mindest- und Höchstsätze vor. Die Europäische Kommission sah darin einen Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie und klagte gegen Deutschland. Der Europäische Gerichtshof gab ihr am 4. Juli 2019 recht (C-377/17).[2] Die Bundesregierung reagierte mit der HOAI 2021, die am 1. Januar 2021 in Kraft trat.[1]

Was hat sich geändert?

Für die Praxis besonders wichtig ist die Kombination aus Textform und freier Vereinbarung: Planer und Bauherr können das Honorar jederzeit, auch während der Projektlaufzeit, in Textform neu regeln, etwa wenn sich der Leistungsumfang ändert.

Die wichtigsten Änderungen der HOAI 2021
ThemaBis 2020 (HOAI 2013)Seit 2021
Verbindlichkeit der TafelwerteMindest- und Höchstsätze verbindlichOrientierungswerte
BegriffeMindestsatz, HöchstsatzBasishonorarsatz, oberer Honorarsatz
Form der VereinbarungSchriftlich bei AuftragserteilungTextform, jederzeit
Ohne wirksame VereinbarungMindestsatzBasishonorarsatz für Grundleistungen
Verbraucherschutz—Hinweispflicht in Textform vor Vertragsschluss
Leistungsbilder und Honorartafeln—Unverändert aus der HOAI 2013 übernommen

Der frühere Mindestsatz heißt seit 2021 Basishonorarsatz, der frühere Höchstsatz oberer Honorarsatz (§ 2a HOAI).[3] Die Honorartafeln wurden unverändert übernommen; der Basishonorarsatz entspricht deshalb betragsmäßig dem früheren Mindestsatz.[4]

Textform statt Schriftform

Für Planer bedeutet das zugleich mehr Verantwortung: Eine Honorarvereinbarung, die per E-Mail getroffen wird, ist genauso verbindlich wie ein unterschriebener Vertrag. Es lohnt sich deshalb, auch bei informellen Absprachen den Leistungsumfang mitzuschreiben, damit später klar ist, wofür das vereinbarte Honorar gilt.

Für die Honorarvereinbarung genügt seit 2021 die Textform. Sie kann etwa per E-Mail getroffen werden und ist nicht mehr an den Zeitpunkt der Auftragserteilung gebunden.[5] Das erleichtert die Praxis erheblich: Unter der HOAI 2013 scheiterten viele Vereinbarungen daran, dass sie nicht schriftlich oder nicht bei Auftragserteilung getroffen wurden — mit der Folge, dass der Mindestsatz galt. Heute kann eine Vereinbarung auch nachträglich geschlossen werden.

Der Basishonorarsatz als Auffangregel

Für Bauherren heißt das: Wer kein Honorar vereinbart, zahlt im Ergebnis den Basishonorarsatz — nicht weniger. Wer weniger zahlen möchte, muss das ausdrücklich in Textform vereinbaren und den Leistungsumfang entsprechend festlegen.

Fehlt eine Honorarvereinbarung in Textform, gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz als vereinbart (§ 7 Abs. 1 HOAI).[1] Der Basishonorarsatz hat damit nicht mehr die Bedeutung eines verbindlichen Mindestsatzes, sondern ist eine Auffangregel.[6] Für Besondere Leistungen gibt es keine solche Regel; ihr Honorar ist immer frei zu vereinbaren.

Hinweispflicht gegenüber Verbrauchern

Der Hinweis muss vor Abgabe der verbindlichen Vertragserklärung des Verbrauchers erfolgen. Ein nachträglicher Hinweis hilft nicht. Für Planer mit privaten Bauherren ist deshalb die Reihenfolge entscheidend: zuerst Angebot mit Hinweis, dann Vertragsschluss. In der Praxis empfiehlt sich, den Hinweis optisch hervorzuheben und seinen Empfang bestätigen zu lassen.

Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, muss der Planer ihn vor Abgabe der verbindlichen Vertragserklärung in Textform darauf hinweisen, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die Tafelwerte vereinbart werden kann. Unterlässt er den Hinweis, gilt statt eines höheren Honorars der Basishonorarsatz als vereinbart (§ 7 Abs. 2 HOAI).[3] Für Planer, die Privatkunden betreuen, ist dieser Hinweis deshalb fester Bestandteil jedes Angebots.

Was gilt für Verträge vor 2021?

Für laufende Projekte, die vor 2021 begonnen wurden, lohnt sich deshalb ein Blick in den Vertrag: Wann wurde er geschlossen, und welches Honorar wurde vereinbart? Liegt die Vereinbarung unter dem damaligen Mindestsatz, kann ein Planer unter Umständen noch eine Aufstockung verlangen, soweit die Ansprüche nicht verjährt sind. Umgekehrt sollten Bauherren bei Altverträgen mit niedrigen Honoraren dieses Risiko kennen.

Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2021 geschlossen wurden, stellte sich die Frage, ob Planer nach dem EuGH-Urteil von 2019 noch den Mindestsatz einklagen können. Der EuGH entschied am 18. Januar 2022 (C-261/20), dass ein nationales Gericht in einem Rechtsstreit zwischen Privatpersonen nicht allein aufgrund des Unionsrechts verpflichtet ist, die Mindestsätze unangewendet zu lassen.[7][8]

Der Bundesgerichtshof hat daraufhin am 2. Juni 2022 entschieden, dass das verbindliche Mindestsatzrecht der HOAI 2013 in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen weiter anzuwenden ist (VII ZR 174/19).[2] Für Altverträge bedeutet das: Wurde ein Honorar unter dem Mindestsatz vereinbart, kann der Planer grundsätzlich die Differenz bis zum Mindestsatz verlangen.[9]

Rechtslage nach Vertragsdatum (vereinfacht)
Vertrag geschlossenMindestsätze zwischen PrivatenGrundlage
Vor dem 1. Januar 2021Weiterhin anwendbarEuGH C-261/20, BGH VII ZR 174/19
Ab dem 1. Januar 2021Keine verbindlichen Mindestsätze; Basishonorarsatz nur ohne VereinbarungHOAI 2021

Was die HOAI 2021 für die Praxis bedeutet

Für die Bauherrschaft lohnt es sich deshalb, bei der Auswahl von Planern nicht nur das Honorar, sondern auch Referenzen, Team und Vorgehen zu vergleichen.

In Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber zeigt sich diese Entwicklung besonders deutlich: Der Preis von Planungsleistungen ist Teil der Wertung, und Bieter können die Tafelwerte unterschreiten. Viele Vergabestellen gewichten deshalb die Qualität stark und prüfen ungewöhnlich niedrige Angebote auf ihre Auskömmlichkeit.

Die Freigabe der Honorare hat den Wettbewerb um Planungsleistungen verändert. Für Bauherren heißt das: Angebote sind verhandelbar, und der Preis ist ein Vergabekriterium wie andere. Gleichzeitig sollte die Bauherrschaft genau prüfen, was hinter einem günstigen Honorar steht — denn gespart wird in der Regel am Leistungsumfang, etwa an der Intensität der Objektüberwachung. Für Planer heißt es, den eigenen Leistungsumfang klar zu beschreiben und Besondere Leistungen sauber abzugrenzen.

Folgen für Bauherren und Planer
SeiteChanceRisiko
BauherrHonorare verhandelbar, mehr WettbewerbLeistungsumfang wird reduziert, ohne dass es auffällt
PlanerFreie Preisgestaltung, Vereinbarung auch nachträglichPreisdruck, unklare Abgrenzung von Leistungen

Wie sehen Honorarvereinbarungen heute aus?

Seit 2021 haben sich in der Praxis mehrere Formen von Honorarvereinbarungen etabliert. Allen gemeinsam ist, dass sie in Textform getroffen werden und den Leistungsumfang klar beschreiben sollten:

Formen der Honorarvereinbarung seit 2021
FormBeschreibungGeeignet für
Nach HOAI-SystematikAnrechenbare Kosten, Honorarzone, Satz innerhalb oder außerhalb der TafelProjekte mit üblichem Ablauf
PauschalhonorarFestbetrag für definierte LeistungenKlar umrissene Leistungen
Nach ZeitaufwandStundensätze für PersonalkategorienBeratung, Besondere Leistungen, unklarer Umfang
KombinationGrundleistungen nach HOAI, Besondere Leistungen nach AufwandViele Bauprojekte

Für alle Formen gilt: Ohne Vereinbarung in Textform greift für Grundleistungen der Basishonorarsatz.[1] Wie das Honorar nach der HOAI-Systematik berechnet wird, zeigt das Kapitel HOAI-Honorar berechnen.

Checkliste für Verträge nach der HOAI 2021

Wer diese Punkte abarbeitet, hat einen Vertrag, der zur Rechtslage seit 2021 passt.

  1. 1Fassung der HOAI und beauftragte Leistungsphasen benennen.
  2. 2Honorar in Textform vereinbaren, auch bei späteren Änderungen.
  3. 3Bei Verbrauchern den Hinweis nach § 7 Abs. 2 HOAI vor Vertragsschluss geben und dokumentieren.
  4. 4Besondere Leistungen mit eigenem Honorar aufführen.
  5. 5Regelung für Änderungen des Leistungsumfangs treffen.
  6. 6Bei Altverträgen vor 2021 die Rechtslage zu Mindestsätzen beachten.

Diese Punkte gelten unabhängig davon, ob das Honorar innerhalb oder außerhalb der Tafelwerte liegt. Sie schaffen Rechtssicherheit für beide Seiten und vermeiden, dass im Streitfall Auffangregeln wie der Basishonorarsatz greifen, die keiner Partei gerecht werden.

Ausblick

Für Planer und Bauherren lohnt es sich, Entwicklungen bei der HOAI zu verfolgen, etwa über die Kammern, die Bundesingenieurkammer und das zuständige Bundesministerium.

Die HOAI 2021 hat die Leistungsbilder und Honorartafeln unverändert gelassen. Kammern und Verbände fordern eine Aktualisierung, insbesondere mit Blick auf digitale Planungsmethoden wie BIM.[10] Ob und wann eine weitere Novelle kommt, ist offen. Für Verträge empfiehlt es sich deshalb, die anwendbare Fassung der HOAI ausdrücklich zu benennen und Leistungen außerhalb der Leistungsbilder als Besondere Leistungen zu vereinbaren. Für Planer mit Projekten in der Schweiz zeigt das Kapitel SIA vs. HOAI die Unterschiede. Wie das Honorar heute berechnet wird, zeigt das Kapitel HOAI-Honorar berechnen; den Gesamtüberblick bietet der HOAI-Leitfaden.

Häufige Fragen

Was hat sich mit der HOAI 2021 geändert?

Die Mindest- und Höchstsätze sind nicht mehr verbindlich. Das Honorar wird in Textform frei vereinbart, auch nachträglich. Ohne Vereinbarung gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz. Gegenüber Verbrauchern besteht eine Hinweispflicht. Leistungsbilder und Honorartafeln blieben unverändert.

Warum wurde die HOAI geändert?

Der Europäische Gerichtshof hat am 4. Juli 2019 entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstoßen (C-377/17). Die HOAI 2021 setzt dieses Urteil um und ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Gelten die alten Mindestsätze für Altverträge noch?

Zwischen Privatpersonen ja. Nach dem EuGH-Urteil vom 18. Januar 2022 (C-261/20) hat der BGH am 2. Juni 2022 entschieden, dass das Mindestsatzrecht der HOAI 2013 in solchen Rechtsstreitigkeiten weiter anzuwenden ist. Maßgeblich ist der Vertragsschluss vor dem 1. Januar 2021.

Reicht eine E-Mail für die Honorarvereinbarung?

Ja. Seit der HOAI 2021 genügt die Textform, also etwa eine E-Mail. Die Vereinbarung muss auch nicht mehr bei Auftragserteilung getroffen werden. Bei Verbrauchern ist zusätzlich vor Vertragsschluss der Hinweis auf die Möglichkeit eines abweichenden Honorars in Textform erforderlich.

Quellen

  1. [1]Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) — Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  2. [2]BGH, Urteil vom 2. Juni 2022 – VII ZR 174/19 — Bundesgerichtshof (via Ingenieurkammer-Bau NRW). Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  3. [3]HOAI 2021 – FAQ — Bundesingenieurkammer. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  4. [4]HOAI 2021: Verordnungstext mit Erläuterungen (§§ 2a, 7) — Architektenkammer Thüringen. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  5. [5]Die neue HOAI 2021 ist da — Bauprofessor (f:data). Abgerufen am 23. Oktober 2026
  6. [6]Basishonorarsatz nach HOAI — Bauprofessor (f:data). Abgerufen am 23. Oktober 2026
  7. [7]Pressemitteilung Nr. 6/22: Urteil C-261/20 Thelen Technopark Berlin — Gerichtshof der Europäischen Union. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  8. [8]EuGH (Große Kammer), Urteil vom 18. Januar 2022 – C-261/20 — Gerichtshof der Europäischen Union (via Ingenieurkammer-Bau NRW). Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  9. [9]EuGH und BGH zur alten HOAI: Zwischen Privaten gelten Mindestsätze weiter — Heuking. Abgerufen am 23. Oktober 2026
  10. [10]Stellungnahme zum Regierungsentwurf HOAI (AHO, BAK, BIngK), 6.10.2020 — Bundesingenieurkammer. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle

Änderungen an diesem Artikel

  • 23. Oktober 2026: Erstveröffentlichung. Rechtslage Stand Oktober 2026, belegt mit Gesetzestexten, Behörden- und Kammerpublikationen.

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