Von der Planung zum Bauvertrag
Mit den Leistungsphasen 6 und 7 wechselt das Projekt von der Planung zur Beauftragung der ausführenden Unternehmen. Die Qualität der Leistungsverzeichnisse entscheidet über vergleichbare Angebote, belastbare Preise und die Zahl späterer Nachträge. Bei Gebäuden sind die Vorbereitung der Vergabe mit 10 Prozent und die Mitwirkung bei der Vergabe mit 4 Prozent der Grundleistungen bewertet; bei Innenräumen mit 7 und 3 Prozent.[1]
Für Projektleitende auf Bauherrenseite ist diese Phase ein entscheidender Kostenkontrollpunkt: Hier zeigt sich, ob die Kostenberechnung am Markt hält.
Was gehört zur Leistungsphase 6?
Für öffentliche Auftraggeber kommt hinzu, dass die Leistungsbeschreibung produktneutral und so formuliert sein muss, dass sie allen Bietern gleiche Chancen gibt. Auch private Bauherren profitieren von dieser Disziplin, weil sie mehr und vergleichbarere Angebote erhalten.
Die Grundleistungen der Vorbereitung der Vergabe nach Anlage 10 umfassen insbesondere:[2]
| Grundleistung | Praxis |
|---|---|
| Aufstellen eines Vergabeterminplans | Reihenfolge und Termine der Vergaben nach Gewerken |
| Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung | Ausschreibungsunterlagen je Gewerk |
| Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der Fachplaner | Keine Lücken und Doppelungen zwischen Gewerken |
| Ermitteln der Kosten auf Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse | Erwartungswert vor der Ausschreibung |
| Kostenkontrolle durch Vergleich der bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung | Frühwarnung vor Budgetüberschreitungen |
| Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche | Versandfertige Ausschreibung |
Warum bepreiste Leistungsverzeichnisse wichtig sind
Für private Bauherren lohnt sich darüber hinaus, die bepreisten Leistungsverzeichnisse nach der Vergabe aufzubewahren. Sie sind auch in der Ausführung ein nützlicher Maßstab, etwa wenn Nachtragsangebote zu bewerten sind oder wenn ein Gewerk neu vergeben werden muss.
Seit der HOAI 2013 gehört das Ermitteln der Kosten auf Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse zu den Grundleistungen, ebenso der Vergleich mit der Kostenberechnung.[2] Für die Bauherrschaft ist das ein wertvolles Instrument: Bevor Angebote eingehen, liegt eine Kostenerwartung je Gewerk vor. Weichen die Angebote später deutlich davon ab, ist sofort erkennbar, wo das Problem liegt — im Markt, in der Ausschreibung oder in der Planung.
Was gehört zur Leistungsphase 7?
Die Mitwirkung bei der Vergabe umfasst nach Anlage 10 insbesondere das Koordinieren der Vergaben der Fachplaner, das Einholen von Angeboten, das Prüfen und Werten der Angebote einschließlich eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, das Prüfen und Werten von Angeboten für zusätzliche und geänderte Leistungen und der Angemessenheit der Preise, das Führen von Bietergesprächen, das Erstellen der Vergabevorschläge mit Dokumentation des Vergabeverfahrens, das Zusammenstellen der Vertragsunterlagen, die Kostenkontrolle durch Vergleich der Ausschreibungsergebnisse mit den bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung sowie das Mitwirken bei der Auftragserteilung.[2]
| Schritt | Ergebnis |
|---|---|
| Angebote einholen | Vollständige Angebote der eingeladenen oder sich bewerbenden Unternehmen |
| Formale und rechnerische Prüfung | Ausschluss unvollständiger Angebote, korrigierte Summen |
| Preisspiegel | Vergleich nach Einzelpositionen oder Teilleistungen |
| Bietergespräche | Klärung von Unklarheiten, Nebenangeboten und Annahmen |
| Vergabevorschlag | Begründete Empfehlung mit Dokumentation |
| Kostenkontrolle | Vergleich mit bepreistem LV und Kostenberechnung |
| Mitwirken bei der Auftragserteilung | Vertragsunterlagen, Bauvertrag |
Der Preisspiegel als Werkzeug
Auch die Prüfung der Angemessenheit der Preise gehört zur Grundleistung, ebenso das Prüfen und Werten von Angeboten für zusätzliche und geänderte Leistungen.[2] Für die Bauherrschaft ist das während der gesamten Ausführung relevant: Nachtragsangebote werden ebenfalls am Maßstab der Vertragspreise und eines Preisspiegels geprüft.
Der Preisspiegel stellt die Angebote positionsweise nebeneinander. Er zeigt nicht nur, welches Angebot insgesamt am günstigsten ist, sondern auch auffällige Einzelpreise: sehr tiefe Preise bei Positionen, deren Mengen sich voraussichtlich erhöhen, oder hohe Preise bei Positionen, die wahrscheinlich entfallen. Solche Spekulationspreise sind ein bekanntes Nachtragsrisiko. Ein sorgfältig ausgewerteter Preisspiegel ist deshalb mehr als eine Rangliste — er ist ein Instrument der Kostensicherheit.
Wer entscheidet über die Vergabe?
Für private Bauherren ist es trotzdem sinnvoll, sich an bewährten Grundsätzen zu orientieren: mehrere Angebote einholen, einheitliche Unterlagen verwenden, Entscheidungskriterien vorab festlegen und die Entscheidung dokumentieren. Das schafft Vergleichbarkeit und schützt vor späteren Diskussionen.
Der Planer wirkt bei der Vergabe mit, die Entscheidung trifft die Bauherrschaft. Der Vergabevorschlag ist eine begründete Empfehlung, die dokumentiert, warum ein bestimmtes Angebot vorgeschlagen wird.[2] Für private Bauherren ist die Vergabe frei; öffentliche Auftraggeber müssen das Vergaberecht anwenden, das je nach Auftragswert nationale Verfahren oder EU-weite Ausschreibungen vorschreibt. Die Schwellenwerte für 2026 und 2027 beschreibt das Kapitel Öffentliche Vergabe: UVgO, VgV und Schwellenwerte.
Einzelvergabe oder Generalunternehmer?
Die Wahl der Vergabeform beeinflusst auch das Planerhonorar: Bei einer funktionalen Ausschreibung an einen Generalunternehmer entfallen Teile der Grundleistungen in den Phasen 5 bis 7, während Besondere Leistungen wie die Prüfung der Unternehmerplanung hinzukommen. Diese Verschiebung sollte im Planervertrag abgebildet sein.
| Form | Vorteile | Nachteile | Folge für LPH 6 und 7 |
|---|---|---|---|
| Einzelvergabe nach Gewerken | Wettbewerb je Gewerk, Kostentransparenz | Hoher Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiko | Viele Leistungsverzeichnisse, viele Vergaben |
| Paketvergabe | Weniger Schnittstellen | Weniger Wettbewerb je Leistung | Gebündelte Leistungsverzeichnisse |
| Generalunternehmer | Ein Vertragspartner, Termin- und Kostensicherheit | Zuschläge, geringere Einflussnahme | Funktionale oder detaillierte Gesamtausschreibung |
Bei öffentlichen Auftraggebern ist die Losvergabe grundsätzlich vorgesehen; Abweichungen müssen begründet werden. Viele öffentliche Vergabestellen verwenden dafür Musterverträge, in denen die Leistungsphasen der Planer mit ihren Orientierungswerten aufgeführt sind.[3] Private Bauherren wählen frei und sollten die Vergabeform früh festlegen, weil sie die Struktur der Ausführungsplanung und der Leistungsverzeichnisse bestimmt.
LPH 6 und 7 im Projektmanagement
Für die Freigabe von Vergabevorschlägen sollten feste Fristen gelten, damit Bindefristen der Angebote nicht ablaufen.
- Vergabeterminplan mit dem Bauzeitenplan abstimmen: Welche Gewerke müssen wann beauftragt sein?
- Budgetfreigabe vor jedem Versand prüfen.
- Entscheidungsfristen der Bauherrschaft für Vergabevorschläge festlegen.
- Vergabedokumentation zentral ablegen, mit Preisspiegel und Begründung.
- Abweichungen zur Kostenberechnung je Gewerk verfolgen.
Wie der Vergabeterminplan in den Bauzeitenplan eingebettet wird, zeigt das Kapitel Bauzeitenplan. Für die anschließende Bauphase beschreibt das Kapitel LPH 8: Objektüberwachung die Aufgaben des Planers.
Wie entsteht ein gutes Leistungsverzeichnis?
Ein gutes Leistungsverzeichnis beschreibt die Leistung so eindeutig und vollständig, dass alle Bieter ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Das ist nicht nur eine Frage der Fairness: Unklare Positionen führen zu Risikozuschlägen in den Angeboten oder zu Nachträgen in der Ausführung. Die HOAI verlangt die Aufstellung von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen auf Grundlage der Ausführungsplanung.[2]
| Merkmal | Bedeutung |
|---|---|
| Eindeutige Positionstexte | Keine Interpretationsspielräume bei Material, Qualität, Ausführung |
| Belastbare Mengen | Aus der Ausführungsplanung ermittelt, nicht geschätzt |
| Klare Vorbemerkungen | Baustellenbedingungen, Abläufe, Schnittstellen |
| Abgestimmte Schnittstellen | Keine Lücken und Doppelungen zu anderen Gewerken |
| Bedarfs- und Wahlpositionen sparsam | Nur wo nötig, klar gekennzeichnet |
Nebenangebote und Bietergespräche
Bieter können neben dem Hauptangebot Nebenangebote einreichen, etwa mit anderen Materialien oder Bauweisen, wenn die Ausschreibung das zulässt. Nebenangebote können Kosten sparen, verändern aber häufig die abgestimmte Planung. Das Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung ist in der HOAI als Besondere Leistung aufgeführt.[2] Bietergespräche dienen dazu, Unklarheiten im Angebot aufzuklären; sie sollten protokolliert werden. Bei öffentlichen Auftraggebern sind Verhandlungen über Preise und Leistung je nach Verfahrensart nur eingeschränkt zulässig.
Vergabedokumentation
Die HOAI verlangt eine Dokumentation des Vergabeverfahrens als Teil des Vergabevorschlags.[2] Für öffentliche Auftraggeber ist sie ohnehin Pflicht; für private Bauherren ist sie ein Schutz bei späteren Streitigkeiten, etwa über den Leistungsumfang oder die Angemessenheit von Nachträgen.
| Bestandteil | Zweck |
|---|---|
| Versandliste und Fristen | Nachweis, wer wann welche Unterlagen erhalten hat |
| Eingegangene Angebote | Grundlage der Wertung |
| Prüfvermerke und Preisspiegel | Nachvollziehbare Wertung |
| Protokolle der Bietergespräche | Klärungen und Zusagen der Bieter |
| Vergabevorschlag und Entscheidung | Begründung der Vergabe |
Typische Fehler in LPH 6 und 7
- Leistungsverzeichnisse auf Basis unvollständiger Ausführungsplanung.
- Schnittstellen zwischen Gewerken nicht abgestimmt: Lücken und Doppelungen.
- Keine bepreisten Leistungsverzeichnisse: Angebote ohne Vergleichsmaßstab.
- Preisspiegel nur auf Summenebene: Spekulationspreise bleiben unentdeckt.
- Vergabeentscheidungen ohne Dokumentation.
Den Überblick über alle Phasen bietet der HOAI-Leitfaden.