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Kapitel im Leitfaden HOAI-Leistungsphasen

LPH 6 und 7: Vergabe vorbereiten und bei der Vergabe mitwirken

Von Leutrim MiftarajPMP · MSc Business AdministrationStand: 23. Oktober 20266 Minuten Lesezeit

Kurz erklärt

In der Leistungsphase 6 bereitet der Planer die Vergabe vor: Vergabeterminplan, Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen, Mengenermittlung und Kostenkontrolle anhand bepreister Leistungsverzeichnisse. In der Leistungsphase 7 holt er Angebote ein, prüft und wertet sie mit Preisspiegel, führt Bietergespräche und erstellt Vergabevorschläge. Bei Gebäuden sind die Phasen mit 10 und 4 Prozent bewertet.[1][2]

Das Wichtigste in Kürze

  • LPH 6: Leistungsverzeichnisse, Mengen, bepreiste LV und Kostenkontrolle gegen die Kostenberechnung.
  • LPH 7: Angebote einholen, prüfen und werten, Preisspiegel, Bietergespräche, Vergabevorschlag.
  • Die Vergabeentscheidung trifft die Bauherrschaft; der Planer wirkt mit.
  • Öffentliche Auftraggeber vergeben zusätzlich nach Vergaberecht.

Von der Planung zum Bauvertrag

Mit den Leistungsphasen 6 und 7 wechselt das Projekt von der Planung zur Beauftragung der ausführenden Unternehmen. Die Qualität der Leistungsverzeichnisse entscheidet über vergleichbare Angebote, belastbare Preise und die Zahl späterer Nachträge. Bei Gebäuden sind die Vorbereitung der Vergabe mit 10 Prozent und die Mitwirkung bei der Vergabe mit 4 Prozent der Grundleistungen bewertet; bei Innenräumen mit 7 und 3 Prozent.[1]

Für Projektleitende auf Bauherrenseite ist diese Phase ein entscheidender Kostenkontrollpunkt: Hier zeigt sich, ob die Kostenberechnung am Markt hält.

Was gehört zur Leistungsphase 6?

Für öffentliche Auftraggeber kommt hinzu, dass die Leistungsbeschreibung produktneutral und so formuliert sein muss, dass sie allen Bietern gleiche Chancen gibt. Auch private Bauherren profitieren von dieser Disziplin, weil sie mehr und vergleichbarere Angebote erhalten.

Die Grundleistungen der Vorbereitung der Vergabe nach Anlage 10 umfassen insbesondere:[2]

Grundleistungen der Leistungsphase 6 (Gebäude)
GrundleistungPraxis
Aufstellen eines VergabeterminplansReihenfolge und Termine der Vergaben nach Gewerken
Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der AusführungsplanungAusschreibungsunterlagen je Gewerk
Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der FachplanerKeine Lücken und Doppelungen zwischen Gewerken
Ermitteln der Kosten auf Grundlage vom Planer bepreister LeistungsverzeichnisseErwartungswert vor der Ausschreibung
Kostenkontrolle durch Vergleich der bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der KostenberechnungFrühwarnung vor Budgetüberschreitungen
Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle LeistungsbereicheVersandfertige Ausschreibung

Warum bepreiste Leistungsverzeichnisse wichtig sind

Für private Bauherren lohnt sich darüber hinaus, die bepreisten Leistungsverzeichnisse nach der Vergabe aufzubewahren. Sie sind auch in der Ausführung ein nützlicher Maßstab, etwa wenn Nachtragsangebote zu bewerten sind oder wenn ein Gewerk neu vergeben werden muss.

Seit der HOAI 2013 gehört das Ermitteln der Kosten auf Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse zu den Grundleistungen, ebenso der Vergleich mit der Kostenberechnung.[2] Für die Bauherrschaft ist das ein wertvolles Instrument: Bevor Angebote eingehen, liegt eine Kostenerwartung je Gewerk vor. Weichen die Angebote später deutlich davon ab, ist sofort erkennbar, wo das Problem liegt — im Markt, in der Ausschreibung oder in der Planung.

Was gehört zur Leistungsphase 7?

Die Mitwirkung bei der Vergabe umfasst nach Anlage 10 insbesondere das Koordinieren der Vergaben der Fachplaner, das Einholen von Angeboten, das Prüfen und Werten der Angebote einschließlich eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, das Prüfen und Werten von Angeboten für zusätzliche und geänderte Leistungen und der Angemessenheit der Preise, das Führen von Bietergesprächen, das Erstellen der Vergabevorschläge mit Dokumentation des Vergabeverfahrens, das Zusammenstellen der Vertragsunterlagen, die Kostenkontrolle durch Vergleich der Ausschreibungsergebnisse mit den bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung sowie das Mitwirken bei der Auftragserteilung.[2]

Ablauf der Mitwirkung bei der Vergabe
SchrittErgebnis
Angebote einholenVollständige Angebote der eingeladenen oder sich bewerbenden Unternehmen
Formale und rechnerische PrüfungAusschluss unvollständiger Angebote, korrigierte Summen
PreisspiegelVergleich nach Einzelpositionen oder Teilleistungen
BietergesprächeKlärung von Unklarheiten, Nebenangeboten und Annahmen
VergabevorschlagBegründete Empfehlung mit Dokumentation
KostenkontrolleVergleich mit bepreistem LV und Kostenberechnung
Mitwirken bei der AuftragserteilungVertragsunterlagen, Bauvertrag

Der Preisspiegel als Werkzeug

Auch die Prüfung der Angemessenheit der Preise gehört zur Grundleistung, ebenso das Prüfen und Werten von Angeboten für zusätzliche und geänderte Leistungen.[2] Für die Bauherrschaft ist das während der gesamten Ausführung relevant: Nachtragsangebote werden ebenfalls am Maßstab der Vertragspreise und eines Preisspiegels geprüft.

Der Preisspiegel stellt die Angebote positionsweise nebeneinander. Er zeigt nicht nur, welches Angebot insgesamt am günstigsten ist, sondern auch auffällige Einzelpreise: sehr tiefe Preise bei Positionen, deren Mengen sich voraussichtlich erhöhen, oder hohe Preise bei Positionen, die wahrscheinlich entfallen. Solche Spekulationspreise sind ein bekanntes Nachtragsrisiko. Ein sorgfältig ausgewerteter Preisspiegel ist deshalb mehr als eine Rangliste — er ist ein Instrument der Kostensicherheit.

Wer entscheidet über die Vergabe?

Für private Bauherren ist es trotzdem sinnvoll, sich an bewährten Grundsätzen zu orientieren: mehrere Angebote einholen, einheitliche Unterlagen verwenden, Entscheidungskriterien vorab festlegen und die Entscheidung dokumentieren. Das schafft Vergleichbarkeit und schützt vor späteren Diskussionen.

Der Planer wirkt bei der Vergabe mit, die Entscheidung trifft die Bauherrschaft. Der Vergabevorschlag ist eine begründete Empfehlung, die dokumentiert, warum ein bestimmtes Angebot vorgeschlagen wird.[2] Für private Bauherren ist die Vergabe frei; öffentliche Auftraggeber müssen das Vergaberecht anwenden, das je nach Auftragswert nationale Verfahren oder EU-weite Ausschreibungen vorschreibt. Die Schwellenwerte für 2026 und 2027 beschreibt das Kapitel Öffentliche Vergabe: UVgO, VgV und Schwellenwerte.

Einzelvergabe oder Generalunternehmer?

Die Wahl der Vergabeform beeinflusst auch das Planerhonorar: Bei einer funktionalen Ausschreibung an einen Generalunternehmer entfallen Teile der Grundleistungen in den Phasen 5 bis 7, während Besondere Leistungen wie die Prüfung der Unternehmerplanung hinzukommen. Diese Verschiebung sollte im Planervertrag abgebildet sein.

Vergabeformen im Vergleich
FormVorteileNachteileFolge für LPH 6 und 7
Einzelvergabe nach GewerkenWettbewerb je Gewerk, KostentransparenzHoher Koordinationsaufwand, SchnittstellenrisikoViele Leistungsverzeichnisse, viele Vergaben
PaketvergabeWeniger SchnittstellenWeniger Wettbewerb je LeistungGebündelte Leistungsverzeichnisse
GeneralunternehmerEin Vertragspartner, Termin- und KostensicherheitZuschläge, geringere EinflussnahmeFunktionale oder detaillierte Gesamtausschreibung

Bei öffentlichen Auftraggebern ist die Losvergabe grundsätzlich vorgesehen; Abweichungen müssen begründet werden. Viele öffentliche Vergabestellen verwenden dafür Musterverträge, in denen die Leistungsphasen der Planer mit ihren Orientierungswerten aufgeführt sind.[3] Private Bauherren wählen frei und sollten die Vergabeform früh festlegen, weil sie die Struktur der Ausführungsplanung und der Leistungsverzeichnisse bestimmt.

LPH 6 und 7 im Projektmanagement

Für die Freigabe von Vergabevorschlägen sollten feste Fristen gelten, damit Bindefristen der Angebote nicht ablaufen.

  • Vergabeterminplan mit dem Bauzeitenplan abstimmen: Welche Gewerke müssen wann beauftragt sein?
  • Budgetfreigabe vor jedem Versand prüfen.
  • Entscheidungsfristen der Bauherrschaft für Vergabevorschläge festlegen.
  • Vergabedokumentation zentral ablegen, mit Preisspiegel und Begründung.
  • Abweichungen zur Kostenberechnung je Gewerk verfolgen.

Wie der Vergabeterminplan in den Bauzeitenplan eingebettet wird, zeigt das Kapitel Bauzeitenplan. Für die anschließende Bauphase beschreibt das Kapitel LPH 8: Objektüberwachung die Aufgaben des Planers.

Wie entsteht ein gutes Leistungsverzeichnis?

Ein gutes Leistungsverzeichnis beschreibt die Leistung so eindeutig und vollständig, dass alle Bieter ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Das ist nicht nur eine Frage der Fairness: Unklare Positionen führen zu Risikozuschlägen in den Angeboten oder zu Nachträgen in der Ausführung. Die HOAI verlangt die Aufstellung von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen auf Grundlage der Ausführungsplanung.[2]

Merkmale eines guten Leistungsverzeichnisses
MerkmalBedeutung
Eindeutige PositionstexteKeine Interpretationsspielräume bei Material, Qualität, Ausführung
Belastbare MengenAus der Ausführungsplanung ermittelt, nicht geschätzt
Klare VorbemerkungenBaustellenbedingungen, Abläufe, Schnittstellen
Abgestimmte SchnittstellenKeine Lücken und Doppelungen zu anderen Gewerken
Bedarfs- und Wahlpositionen sparsamNur wo nötig, klar gekennzeichnet

Nebenangebote und Bietergespräche

Bieter können neben dem Hauptangebot Nebenangebote einreichen, etwa mit anderen Materialien oder Bauweisen, wenn die Ausschreibung das zulässt. Nebenangebote können Kosten sparen, verändern aber häufig die abgestimmte Planung. Das Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung ist in der HOAI als Besondere Leistung aufgeführt.[2] Bietergespräche dienen dazu, Unklarheiten im Angebot aufzuklären; sie sollten protokolliert werden. Bei öffentlichen Auftraggebern sind Verhandlungen über Preise und Leistung je nach Verfahrensart nur eingeschränkt zulässig.

Vergabedokumentation

Die HOAI verlangt eine Dokumentation des Vergabeverfahrens als Teil des Vergabevorschlags.[2] Für öffentliche Auftraggeber ist sie ohnehin Pflicht; für private Bauherren ist sie ein Schutz bei späteren Streitigkeiten, etwa über den Leistungsumfang oder die Angemessenheit von Nachträgen.

Bestandteile der Vergabedokumentation
BestandteilZweck
Versandliste und FristenNachweis, wer wann welche Unterlagen erhalten hat
Eingegangene AngeboteGrundlage der Wertung
Prüfvermerke und PreisspiegelNachvollziehbare Wertung
Protokolle der BietergesprächeKlärungen und Zusagen der Bieter
Vergabevorschlag und EntscheidungBegründung der Vergabe

Typische Fehler in LPH 6 und 7

  • Leistungsverzeichnisse auf Basis unvollständiger Ausführungsplanung.
  • Schnittstellen zwischen Gewerken nicht abgestimmt: Lücken und Doppelungen.
  • Keine bepreisten Leistungsverzeichnisse: Angebote ohne Vergleichsmaßstab.
  • Preisspiegel nur auf Summenebene: Spekulationspreise bleiben unentdeckt.
  • Vergabeentscheidungen ohne Dokumentation.

Den Überblick über alle Phasen bietet der HOAI-Leitfaden.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen LPH 6 und LPH 7?

In der Leistungsphase 6 bereitet der Planer die Vergabe vor: Leistungsverzeichnisse, Mengen, bepreiste Leistungsverzeichnisse und Kostenkontrolle. In der Leistungsphase 7 wirkt er bei der Vergabe mit: Angebote einholen, prüfen und werten, Preisspiegel, Bietergespräche und Vergabevorschlag.

Was ist ein bepreistes Leistungsverzeichnis?

Ein Leistungsverzeichnis, das der Planer vor dem Versand mit erwarteten Preisen versieht. Daraus ergibt sich eine Kostenerwartung je Gewerk, die mit der Kostenberechnung verglichen wird. Seit der HOAI 2013 gehört das zu den Grundleistungen der Leistungsphase 6.

Wer entscheidet, welches Unternehmen den Auftrag erhält?

Die Bauherrschaft. Der Planer prüft und wertet die Angebote und erstellt einen begründeten Vergabevorschlag. Öffentliche Auftraggeber müssen dabei zusätzlich das Vergaberecht beachten, das je nach Auftragswert unterschiedliche Verfahren und Fristen vorschreibt.

Wie viel Honorar entfällt auf LPH 6 und 7?

Bei Gebäuden 10 Prozent für die Vorbereitung der Vergabe und 4 Prozent für die Mitwirkung bei der Vergabe, bei Innenräumen 7 und 3 Prozent der Grundleistungen nach § 34 HOAI.

Quellen

  1. [1]HOAI § 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume — Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de). Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  2. [2]HOAI 2021 (Verordnungstext, konsolidiert) — hoai.de. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  3. [3]Ingenieurvertrag Teil B 9 (Muster einer Vergabestelle, Stand 02/2024) — evergabe.de. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle

Änderungen an diesem Artikel

  • 23. Oktober 2026: Erstveröffentlichung. Rechtslage Stand Oktober 2026, belegt mit Gesetzestexten, Behörden- und Kammerpublikationen.

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