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Kapitel im Leitfaden HOAI-Leistungsphasen

Bauzeitenplan erstellen: Terminplanung über die HOAI-Leistungsphasen

Von Leutrim MiftarajPMP · MSc Business AdministrationStand: 23. Oktober 20266 Minuten Lesezeit

Kurz erklärt

Ein Bauzeitenplan zeigt Vorgänge, Dauern und Abhängigkeiten eines Bauvorhabens, meist als Balkendiagramm. In der HOAI entsteht der erste Terminplan in der Vorplanung (LPH 2), wird in Entwurf und Ausführungsplanung fortgeschrieben und in der Objektüberwachung (LPH 8) als Balkendiagramm aufgestellt, fortgeschrieben und überwacht. Einzelfristen eines Bauzeitenplans sind nur Vertragsfristen, wenn das ausdrücklich vereinbart ist.[1]

Das Wichtigste in Kürze

  • Terminplanung wächst mit der Planung: grob in LPH 2, detailliert in LPH 5 und 8.
  • Der Objektplaner führt in LPH 8 einen Terminplan als Balkendiagramm; detaillierte Pläne sind Besondere Leistungen.
  • Vertragsfristen und Einzelfristen bewusst unterscheiden.
  • Ein Plan ohne Fortschreibung ist wertlos.

Was ist ein Bauzeitenplan?

Ein guter Bauzeitenplan beantwortet drei Fragen: Wann ist das Projekt fertig? Welche Vorgänge bestimmen diesen Termin? Und was muss jetzt geschehen, damit er gehalten wird? Ein Plan, der nur die erste Frage beantwortet, ist eine Hoffnung, kein Steuerungsinstrument.

Ein Bauzeitenplan stellt die Vorgänge eines Bauvorhabens mit ihren Dauern, Terminen und Abhängigkeiten dar. In der Praxis ist das meist ein Balkendiagramm, bei größeren Vorhaben ergänzt um Netzplantechnik für die Abhängigkeiten. Er dient der Koordination aller Beteiligten, der Vertragsgestaltung mit den Unternehmen und der Steuerung während der Ausführung.

In der HOAI ist die Terminplanung über mehrere Leistungsphasen verteilt; im Leistungsbild Gebäude ist sie Teil der Grundleistungen von der Vorplanung bis zur Objektüberwachung, deren Phasen zusammen den größten Teil des Honorars ausmachen.[3] Ein eigener Bauzeitenplan entsteht nicht auf einmal, sondern wächst mit der Planung: von einem groben Terminplan in der Vorplanung bis zu einem detaillierten Steuerungsinstrument in der Ausführung.[1]

Terminplanung in den Leistungsphasen

Die übergeordnete Terminsteuerung ist der Kern des Handlungsbereichs D der Projektsteuerung.

Für die Bauherrschaft bedeutet diese Verteilung: Ein Terminplan ist von Beginn an Teil der Planerleistung und muss nicht separat beauftragt werden. Wer allerdings einen detaillierten, ressourcenbelasteten Steuerungsterminplan oder eine Terminsteuerung über alle Beteiligten erwartet, muss diese Leistungen als Besondere Leistungen oder als Projektsteuerung beauftragen. Die Abgrenzung sollte im Vertrag klar sein.

Terminplanung als Grundleistung der Objektplanung (Gebäude)
LeistungsphaseGrundleistung zur Terminplanung
LPH 2 VorplanungErstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs
LPH 3 EntwurfsplanungFortschreiben des Terminplans
LPH 5 AusführungsplanungFortschreiben des Terminplans
LPH 6 Vorbereitung der VergabeAufstellen eines Vergabeterminplans
LPH 8 ObjektüberwachungAufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)

Die Zuordnung folgt den Grundleistungen in Anlage 10 zur HOAI.[1] Detaillierte Zeit-, Kosten- oder Kapazitätspläne, die über diese Grundleistungen hinausgehen, sind Besondere Leistungen; bei Vorhaben mit Projektsteuerung übernimmt diese im Handlungsbereich D «Termine, Kapazitäten und Logistik» die übergeordnete Terminsteuerung.[2]

Welche Stufen der Terminplanung gibt es?

Wichtig ist, dass alle Stufen dieselben Meilensteine verwenden, damit sie widerspruchsfrei bleiben.

Für kleinere Vorhaben genügen oft zwei Stufen: ein Rahmenterminplan in der Planungsphase und ein Steuerungsterminplan für die Ausführung. Große Vorhaben brauchen alle vier Stufen, weil unterschiedliche Beteiligte unterschiedliche Detailtiefen benötigen — die Geschäftsleitung der Bauherrschaft andere als die Bauleitung eines Gewerks.

Typische Stufen der Terminplanung
StufeDetaillierungZweck
RahmenterminplanProjektphasen und MeilensteineEntscheidung über Machbarkeit und Gesamtdauer
GeneralterminplanPlanungs-, Genehmigungs-, Vergabe- und BauphasenKoordination aller Beteiligten
SteuerungsterminplanGewerke, wichtige AbhängigkeitenSteuerung der Ausführung
DetailterminplanArbeitsschritte je Gewerk und BauabschnittFeinkoordination auf der Baustelle

Die Bezeichnungen sind in der Praxis verbreitet, aber nicht normiert. Wichtig ist das Prinzip: Jede Stufe verfeinert die vorhergehende, ohne ihr zu widersprechen.

Einen Bauzeitenplan erstellen

Puffer sollten bewusst platziert und sichtbar gemacht werden, statt sie stillschweigend in einzelne Dauern einzurechnen. Nur so lässt sich steuern, wann ein Puffer verbraucht ist und Gegenmaßnahmen nötig werden.

Bei der Schätzung der Dauern hilft es, mit den Unternehmen zu sprechen, die die Arbeiten ausführen werden. Ihre Erfahrung mit Leistungswerten und Lieferzeiten ist oft genauer als jede Annahme am Schreibtisch. Wo Unternehmen noch nicht feststehen, liefern Erfahrungswerte aus vergleichbaren Projekten eine Grundlage, die nach der Vergabe überprüft werden sollte.

  1. 1Vorgänge festlegen: Gewerke und Bauabschnitte in sinnvolle Arbeitspakete gliedern.
  2. 2Dauern schätzen: aus Mengen, Leistungswerten und Kapazitäten der Unternehmen ableiten.
  3. 3Abhängigkeiten bestimmen: technische Reihenfolgen, Trocknungszeiten, Freigaben.
  4. 4Meilensteine setzen: Rohbau fertig, Gebäude dicht, Abnahme, Übergabe.
  5. 5Puffer einplanen: für Witterung, Genehmigungen und Unvorhergesehenes.
  6. 6Kritischen Pfad ermitteln: Welche Vorgänge bestimmen das Ende?
  7. 7Mit Vergabeterminplan und Planlieferterminplan abstimmen.
  8. 8Mit den Unternehmen abstimmen und vertraglich einbinden.

Typische Abhängigkeiten im Hochbau

Bei Umbauten kommen weitere Abhängigkeiten hinzu, etwa die Nutzung während der Bauzeit, Schadstoffsanierung vor dem Rückbau oder die Abstimmung mit dem laufenden Betrieb. Sie bestimmen oft stärker als die technische Reihenfolge, in welchen Abschnitten und zu welchen Zeiten gebaut werden kann.

Besonders kritisch sind Abhängigkeiten zwischen Planung und Ausführung. Eine Bauphase kann nur beginnen, wenn die Pläne freigegeben und das Gewerk vergeben ist. Wer diese Vorgänger im Bauzeitenplan nicht abbildet, erkennt Verzögerungen erst, wenn die Baustelle stillsteht. Die Verknüpfung mit dem Planliefer- und dem Vergabeterminplan ist deshalb ein Kernstück jedes Bauzeitenplans.

Abhängigkeiten zwischen Gewerken (Beispiele)
VorgängerNachfolgerArt der Abhängigkeit
RohbauDach und FensterTechnisch
Dach und Fenster (Gebäude dicht)InnenausbauTechnisch und klimatisch
Rohinstallation HaustechnikEstrichTechnisch
EstrichBodenbelägeTrocknungszeit
AusführungspläneVergabe und Ausführung des GewerksPlanlieferung
VergabeAusführungVertragliche Bindung und Vorlaufzeit

Vertragsfristen und Einzelfristen

Wird ein Bauzeitenplan Bestandteil eines Bauvertrags, stellt sich die Frage, welche Termine verbindlich sind. Nach der VOB/B gelten in einem Bauzeitenplan enthaltene Einzelfristen nur dann als Vertragsfristen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist (§ 5 Abs. 1 VOB/B). Das hat Folgen: Nur bei Vertragsfristen kommen etwa vereinbarte Vertragsstrafen in Betracht. Bauherren sollten deshalb bewusst entscheiden, welche Zwischentermine als Vertragsfristen vereinbart werden — etwa Fertigstellung des Rohbaus oder Gebäude dicht.

Fristen im Bauvertrag
FristVerbindlichkeitFolge bei Überschreitung
Beginn und FertigstellungVertragsfrist, wenn vereinbartVerzug, gegebenenfalls Vertragsstrafe
Ausdrücklich vereinbarte ZwischentermineVertragsfristenVerzug, gegebenenfalls Vertragsstrafe
Sonstige Termine im BauzeitenplanKeine VertragsfristenKoordinationsgrundlage, Steuerungsbedarf

Wie Vertragsstrafen bemessen werden, zeigt der Rechner Konventionalstrafe; Grundlagen des Werkvertragsrechts beschreibt das Kapitel Dienstvertrag oder Werkvertrag.

Wie wird der Bauzeitenplan fortgeschrieben?

So wird der Plan zum gemeinsamen Arbeitsinstrument und nicht zu einem Dokument, das nur der Planer kennt.

Ein bewährtes Format ist der Vergleich von geplantem und tatsächlichem Fortschritt je Gewerk in jeder Baubesprechung. Abweichungen werden sofort sichtbar und können mit den Unternehmen besprochen werden, solange noch Zeit zum Gegensteuern bleibt.

Ein Bauzeitenplan ist nur so gut wie seine Fortschreibung. In der Objektüberwachung gehört das Fortschreiben und Überwachen des Terminplans zu den Grundleistungen.[1] In der Praxis bedeutet das: regelmäßiger Soll-Ist-Vergleich, Dokumentation von Verzögerungen und ihren Ursachen, Abstimmung von Gegenmaßnahmen mit den Unternehmen. Behinderungen sollten zeitnah dokumentiert werden, weil sie für spätere Ansprüche auf Bauzeitverlängerung oder Mehrkosten entscheidend sind; das Bautagebuch ist dafür das wichtigste Beweismittel.

  • Soll-Ist-Vergleich mindestens monatlich, in kritischen Phasen wöchentlich.
  • Verzögerungen mit Ursache und Verantwortlichkeit dokumentieren.
  • Auswirkungen auf den kritischen Pfad bewerten.
  • Gegenmaßnahmen vereinbaren und im Protokoll festhalten.
  • Fortgeschriebene Pläne mit Versionsstand verteilen.

Werkzeuge für den Bauzeitenplan

Entscheidend bleibt die regelmäßige Pflege durch eine verantwortliche Person.

Für die Verteilung an viele Beteiligte eignet sich ein PDF mit Versionsstand, für die Bearbeitung ein gemeinsames Werkzeug mit klaren Bearbeitungsrechten.

Für die Kommunikation auf der Baustelle bewährt sich oft eine vereinfachte Fassung des Plans, die nur die Vorgänge der nächsten Wochen zeigt. Sie hängt im Baubüro, wird in jeder Baubesprechung besprochen und regelmäßig aktualisiert. Der vollständige Plan bleibt das Steuerungsinstrument für Bauherrschaft und Planer.

Für einfache Vorhaben genügt ein Balkendiagramm in einer Tabellenkalkulation oder einem Projekttool. Bei komplexeren Vorhaben helfen Werkzeuge mit Abhängigkeiten und kritischem Pfad. Wichtig ist weniger das Werkzeug als die Pflege: Ein Plan, den alle Beteiligten kennen und der regelmäßig aktualisiert wird, ist wertvoller als ein detailliertes Netzwerk, das nach dem Baubeginn niemand mehr anfasst. In Flenio lassen sich Leistungsphasen als Projektphasen mit Meilensteinen anlegen; für die Abschätzung von Dauern hilft der Rechner PERT, für Pufferberechnungen der Rechner Budgetpuffer.

Typische Fehler

Viele dieser Fehler haben eine gemeinsame Ursache: Der Bauzeitenplan wird als einmaliges Dokument verstanden, nicht als laufendes Steuerungsinstrument. Wer ihn zu Projektbeginn mit allen Beteiligten abstimmt, in jeder Baubesprechung nutzt und konsequent fortschreibt, erkennt Probleme, solange noch Zeit zum Handeln bleibt.

  • Zu optimistische Dauern ohne Puffer.
  • Genehmigungsdauer und Vergabevorlauf nicht berücksichtigt.
  • Planlieferungen nicht mit dem Bauablauf verknüpft.
  • Unklar, welche Termine Vertragsfristen sind.
  • Plan nach Baubeginn nicht fortgeschrieben.
  • Behinderungen nicht dokumentiert.

Den Überblick über die Leistungsphasen bietet der HOAI-Leitfaden; die übergeordnete Terminsteuerung beschreibt das Kapitel Projektsteuerung nach AHO, die Terminplanung der Bauphase das Kapitel LPH 8: Objektüberwachung.

Häufige Fragen

Wer erstellt den Bauzeitenplan?

In der HOAI ist die Terminplanung Grundleistung des Objektplaners: ein erster Terminplan in der Vorplanung, Fortschreibungen in Entwurf und Ausführungsplanung, ein Vergabeterminplan und in der Objektüberwachung ein Terminplan als Balkendiagramm. Detaillierte Pläne darüber hinaus sind Besondere Leistungen oder Aufgabe einer Projektsteuerung.

Sind die Termine im Bauzeitenplan verbindlich?

Nicht automatisch. Nach § 5 Abs. 1 VOB/B gelten Einzelfristen aus einem Bauzeitenplan nur dann als Vertragsfristen, wenn das im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. Bauherren sollten deshalb bewusst festlegen, welche Zwischentermine verbindlich sein sollen.

Wie oft sollte ein Bauzeitenplan aktualisiert werden?

Mindestens monatlich, in kritischen Phasen wöchentlich. Zur Grundleistung der Objektüberwachung gehört das Fortschreiben und Überwachen des Terminplans. Verzögerungen sollten mit Ursache dokumentiert und ihre Auswirkungen auf den kritischen Pfad bewertet werden.

Was gehört in einen Bauzeitenplan?

Vorgänge nach Gewerken und Bauabschnitten, ihre Dauern und Abhängigkeiten, Meilensteine wie Rohbau fertig oder Gebäude dicht, Puffer sowie die Verknüpfung mit Planlieferungen und Vergaben. Bei Vertragsbestandteilen zusätzlich die ausdrücklich vereinbarten Vertragsfristen.

Quellen

  1. [1]HOAI 2021 (Verordnungstext, konsolidiert) — hoai.de. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  2. [2]Pressemitteilung: Neuauflage Heft 9 «Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft» (Stand März 2020) — AHO (via Ingenieurkammer-Bau NRW). Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  3. [3]HOAI § 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume — Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de). Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle

Änderungen an diesem Artikel

  • 23. Oktober 2026: Erstveröffentlichung. Rechtslage Stand Oktober 2026, belegt mit Gesetzestexten, Behörden- und Kammerpublikationen.

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