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HOAI-Leistungsphasen 1–9: der Leitfaden zur HOAI 2021

Von Leutrim MiftarajPMP · MSc Business AdministrationStand: 23. Oktober 202611 Minuten Lesezeit

Kurz erklärt

Die HOAI gliedert die Grundleistungen von Architekten und Ingenieuren in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase hat einen festen Anteil am Honorar; bei Gebäuden entfallen etwa 25 Prozent auf die Ausführungsplanung und 32 Prozent auf die Objektüberwachung. Seit der HOAI 2021 wird das Honorar frei in Textform vereinbart; die Honorartafeln sind Orientierungswerte.[1][3]

Das Wichtigste in Kürze

  • Neun Leistungsphasen, jede mit einem festen Prozentsatz der Grundleistungen je Leistungsbild.
  • Seit 1. Januar 2021 gibt es keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr; das Honorar wird in Textform vereinbart.
  • Ohne Vereinbarung in Textform gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz.
  • Projektsteuerung ist nicht in der HOAI geregelt; der Standard ist das AHO-Heft 9.

Was ist die HOAI?

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung des Bundes. Sie beschreibt für die wichtigsten Planungsleistungen — Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung — sogenannte Leistungsbilder und gliedert diese in Leistungsphasen. Daneben enthält sie Honorartafeln und Regeln zur Honorarberechnung.[3]

Für Projektleitende, Bauherren und Planungsbüros ist die HOAI vor allem eine gemeinsame Sprache. Wer von «LPH 5» oder «Leistungsphase 8» spricht, meint in Deutschland überall dasselbe. Deshalb strukturieren die Leistungsphasen auch dort Verträge, Terminpläne und Abschlagsrechnungen, wo das Honorar frei vereinbart wird.

Welche Leistungsphasen gibt es?

Die Grundleistungen sind in neun Leistungsphasen unterteilt und werden für Gebäude und Innenräume in Prozentsätzen des Honorars bewertet (§ 34 Abs. 3 HOAI).[1] Die folgende Tabelle zeigt die Werte nach dem Verordnungstext:

Leistungsphasen und Bewertung der Grundleistungen nach § 34 HOAI
LPHBezeichnungGebäude (Prozent)Innenräume (Prozent)
1Grundlagenermittlung22
2Vorplanung77
3Entwurfsplanung1515
4Genehmigungsplanung32
5Ausführungsplanung2530
6Vorbereitung der Vergabe107
7Mitwirkung bei der Vergabe43
8Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation3232
9Objektbetreuung22

Die Werte in der Tabelle sind Prozentsätze des Honorars für die Grundleistungen; sie zeigen, wo der Aufwand liegt: Ausführungsplanung und Objektüberwachung machen bei Gebäuden zusammen 57 Prozent der Grundleistungen aus.[1] Welche Grundleistungen im Einzelnen zu jeder Phase gehören, regelt Anlage 10 Nummer 10.1; dort stehen auch Beispiele für Besondere Leistungen.[4]

Die neun Leistungsphasen in Kürze

Die folgenden Abschnitte fassen zusammen, was in jeder Leistungsphase geschieht. Die ausführliche Beschreibung mit Grundleistungen, Ergebnissen und typischen Fehlern steht in den verlinkten Kapiteln.

**LPH 1 Grundlagenermittlung.** Der Planer klärt die Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung der Bauherrschaft, besichtigt den Ort und berät zum Leistungs- und Untersuchungsbedarf. Ergebnis ist eine dokumentierte Grundlage für die Planung und die Entscheidung, welche Fachplaner beauftragt werden. Details: LPH 1 und 2.

**LPH 2 Vorplanung.** Aus der Aufgabe entsteht ein Planungskonzept mit Varianten. Dazu gehören eine Kostenschätzung nach DIN 276, ein Terminplan mit den wesentlichen Vorgängen und Vorverhandlungen zur Genehmigungsfähigkeit. Am Ende entscheidet die Bauherrschaft über die weiterzuverfolgende Variante.

**LPH 3 Entwurfsplanung.** Das Konzept wird zum vollständigen Entwurf durchgearbeitet, mit integrierten Beiträgen der Fachplaner, einer Objektbeschreibung und der Kostenberechnung nach DIN 276, die in der Regel die Grundlage der anrechenbaren Kosten bildet. Details: LPH 3 und 4.

**LPH 4 Genehmigungsplanung.** Der Planer erarbeitet die Vorlagen und Nachweise für die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, reicht sie ein und passt sie im Verfahren an. Viele Bauherren beauftragen zunächst nur bis hierhin und rufen die weiteren Phasen nach der Genehmigung ab.

**LPH 5 Ausführungsplanung.** Es entstehen Werk-, Detail- und Konstruktionspläne mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben; die Fachplanung wird koordiniert und integriert. Die Planung wird während der Ausführung fortgeschrieben. Details: LPH 5.

**LPH 6 Vorbereitung der Vergabe.** Der Planer stellt Leistungsverzeichnisse mit Mengen auf, ermittelt die Kosten auf Grundlage selbst bepreister Leistungsverzeichnisse und vergleicht sie mit der Kostenberechnung. Ein Vergabeterminplan ordnet die Vergaben zeitlich.

**LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe.** Angebote werden eingeholt, geprüft und mit Preisspiegel gewertet, Bietergespräche geführt und Vergabevorschläge erstellt; die Entscheidung trifft die Bauherrschaft. Details: LPH 6 und 7.

**LPH 8 Objektüberwachung.** Der Planer überwacht die Ausführung, führt Terminplan und Bautagebuch, nimmt Aufmaß, prüft Rechnungen, kontrolliert die Kosten, organisiert die Abnahme und übergibt das Objekt. Details: LPH 8.

**LPH 9 Objektbetreuung.** Nach der Übergabe bewertet der Planer festgestellte Mängel, längstens bis fünf Jahre nach der Abnahme, begeht das Objekt vor Ablauf der Verjährungsfristen und wirkt bei der Freigabe von Sicherheiten mit. Details: LPH 9.

Die Leistungsbilder im Überblick

Für Projektleitende bedeutet diese unterschiedliche Gewichtung, dass sich die Schwerpunkte des Planungsaufwands je nach Objektart verschieben. Wer ein Infrastrukturprojekt steuert, muss in den frühen Planungsphasen mehr Zeit und Budget vorsehen als bei einem Hochbau.

Nicht jedes Leistungsbild gewichtet die Phasen gleich. Bei Verkehrsanlagen etwa liegen die Schwerpunkte auf Vor- und Entwurfsplanung, während die Bauoberleitung geringer bewertet ist als die Objektüberwachung bei Gebäuden:

Bewertung ausgewählter Leistungsbilder (Grundleistungen)
LPHGebäude § 34 (Prozent)Freianlagen § 39 (Prozent)Verkehrsanlagen § 47 (Prozent)
1232
271020
3151625
4348
5252515
610710
7434
8323015
9221

Die Werte stammen aus den jeweiligen Paragrafen der HOAI.[1][5][6] Für Ingenieurbauwerke lässt die HOAI zudem Abweichungen zu, etwa eine höhere Bewertung der Genehmigungsplanung, wenn ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren erforderlich ist.[7]

Was hat sich mit der HOAI 2021 geändert?

Anlass der HOAI 2021 war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019, das die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze für unionsrechtswidrig erklärte. Seit dem 1. Januar 2021 richtet sich das Honorar nach der Vereinbarung, die die Parteien in Textform treffen; fehlt eine solche Vereinbarung, gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz als vereinbart (§ 7 HOAI).[3]

HOAI 2013 und HOAI 2021 im Vergleich
ThemaHOAI 2013HOAI 2021
HonorarrahmenVerbindliche Mindest- und HöchstsätzeOrientierungswerte: Basishonorarsatz und oberer Honorarsatz
Form der VereinbarungSchriftform bei AuftragserteilungTextform, zu jedem Zeitpunkt
Ohne VereinbarungMindestsatzBasishonorarsatz für Grundleistungen
VerbraucherKeine besondere HinweispflichtHinweis in Textform, dass ein abweichendes Honorar vereinbart werden kann
Leistungsbilder und HonorartafelnBestandteil der VerordnungUnverändert übernommen

Die Honorarvereinbarung kann seit 2021 etwa per E-Mail getroffen werden und ist nicht mehr an die Auftragserteilung gebunden.[8] Gegenüber Verbrauchern muss der Planer vor Vertragsschluss in Textform darauf hinweisen, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar vereinbart werden kann; sonst gilt der Basishonorarsatz.[9] Details beschreibt das Kapitel HOAI 2021.

Wie wird das Honorar berechnet?

Für Bauherren ist dabei eine Besonderheit wichtig: Da die anrechenbaren Kosten in der Regel auf der Kostenberechnung beruhen, steigt das Honorar für die Grundleistungen grundsätzlich mit den Baukosten. Kostensteuerung in der Entwurfsphase senkt deshalb nicht nur die Baukosten, sondern auch die Planungshonorare.

Die HOAI-Systematik beruht auf vier Größen: den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone, dem Leistungsbild mit seinen Leistungsphasen und der Honorartafel. Aus anrechenbaren Kosten und Honorarzone ergibt sich das Honorar für alle Grundleistungen; davon wird der Anteil der beauftragten Leistungsphasen berechnet. Der Basishonorarsatz ist der jeweils untere in den Honorartafeln enthaltene Satz.[10]

  1. 1Anrechenbare Kosten nach den Kostenermittlungen bestimmen.
  2. 2Honorarzone nach der Schwierigkeit des Objekts festlegen.
  3. 3Honorar für die Grundleistungen aus der Honorartafel ablesen, gegebenenfalls interpolieren.
  4. 4Anteile der beauftragten Leistungsphasen anwenden.
  5. 5Zuschläge, etwa für Umbau, sowie Besondere Leistungen und Nebenkosten ergänzen.

Weil die Werte seit 2021 nur noch Orientierung bieten, ist die Berechnung heute vor allem eine Plausibilisierung: Liegt ein angebotenes Honorar deutlich unter dem Basishonorarsatz, lohnt sich die Frage, welcher Leistungsumfang dahintersteht. Das Kapitel HOAI-Honorar berechnen zeigt die Schritte im Detail.

Grundleistungen und Besondere Leistungen

Die HOAI unterscheidet Grundleistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich sind, und Besondere Leistungen, die zusätzlich vereinbart werden können. Für Besondere Leistungen enthält die HOAI keine Honorartafeln; ihr Honorar wird frei vereinbart. Für Projektleitende ist die Abgrenzung zentral, weil sie über Nachträge entscheidet: Was als Besondere Leistung nicht beauftragt ist, kann zusätzlich vergütet werden. Mehr dazu im Kapitel Grundleistungen und Besondere Leistungen.

Wo steht die Projektsteuerung?

Projektsteuerungsleistungen sind seit 2009 nicht mehr in der HOAI geregelt.[11] Als Standard hat sich das Heft 9 der AHO-Schriftenreihe durchgesetzt. Es gliedert die Projektsteuerung in fünf Handlungsbereiche — Organisation, Information, Koordination und Dokumentation; Qualitäten und Quantitäten; Kosten und Finanzierung; Termine, Kapazitäten und Logistik; Verträge und Versicherung — und in fünf Projektstufen.[12] Das Kapitel Projektsteuerung nach AHO beschreibt das Modell.

Die Leistungsphasen im Projektmanagement

Für die Steuerung bedeutet das konkret: Jede Leistungsphase hat einen definierten Abschluss mit Ergebnis, Prüfung und Freigabe. Die Freigabe ist zugleich der Zeitpunkt, an dem die Abschlagsrechnung für die Phase fällig werden kann und an dem die nächste Phase beginnt. Wer diese Logik konsequent anwendet, vermeidet, dass Planungsphasen ineinander verschwimmen und offene Entscheidungen in spätere Phasen verschleppt werden — einer der häufigsten Gründe für Mehrkosten in Bauprojekten.

Für das Projektmanagement eines Bauvorhabens sind die Leistungsphasen das natürliche Gerüst: Sie markieren Entscheidungspunkte, Kostenermittlungen und Übergaben zwischen Planung und Ausführung. Ein bewährter Ansatz ist, jede beauftragte Leistungsphase als Projektphase mit Meilensteinen anzulegen und die Abschlagsrechnungen an den Leistungsstand zu koppeln.

Meilensteine entlang der Leistungsphasen (Beispiel)
LeistungsphaseTypischer MeilensteinEntscheidung der Bauherrschaft
LPH 2Vorplanung mit KostenschätzungFreigabe der Variante
LPH 3Entwurf mit KostenberechnungFreigabe des Entwurfs und Budgets
LPH 4Bauantrag eingereichtUnterschrift unter den Bauantrag
LPH 5Ausführungspläne freigegebenFreigabe für die Vergabe
LPH 7Aufträge erteiltZuschlag an die Unternehmen
LPH 8Abnahme der BauleistungenAbnahme und Übergabe

Wie der Terminplan dazu aussieht, zeigt das Kapitel Bauzeitenplan erstellen. Für die Schweiz gilt ein anderes Modell; den Vergleich beschreibt das Kapitel SIA vs. HOAI im SIA-Leitfaden.

HOAI und öffentliche Auftraggeber

Für private Bauherren gilt das Vergaberecht nicht. Sie können Planer frei auswählen und Honorare frei verhandeln. Trotzdem lohnt es sich, mehrere Angebote auf Basis derselben Leistungsbeschreibung einzuholen: Nur so werden Honorare und Leistungsumfang vergleichbar.

Öffentliche Auftraggeber vergeben Planungsleistungen nach Vergaberecht. Seit dem Wegfall der verbindlichen Sätze ist der Preis auch bei Architekten- und Ingenieurleistungen ein Wettbewerbsfaktor. Viele Vergabestellen orientieren sich dennoch an der HOAI-Systematik und verwenden Musterverträge, in denen die Leistungsphasen mit ihren Orientierungswerten aufgeführt sind — ein Mustervertrag einer Vergabestelle aus dem Jahr 2024 listet die Prozentsätze für Gebäude und Innenräume ausdrücklich als «Orientierungswert gem. HOAI».[13] Wie die Vergabe in Deutschland abläuft, beschreibt das Kapitel Öffentliche Vergabe: UVgO, VgV und Schwellenwerte.

Wie geht es mit der HOAI weiter?

Die HOAI 2021 hat die Leistungsbilder und Honorartafeln der HOAI 2013 unverändert übernommen. Kammern und Verbände fordern seit Längerem eine Aktualisierung der Leistungsbilder, insbesondere im Hinblick auf digitale Planung mit BIM.[14] Auch die Architektenkammer Hessen sprach schon 2021 davon, dass nach der Novelle vor der Novelle sei.[15] Wer heute Verträge schließt, sollte deshalb die Fassung der HOAI ausdrücklich benennen, auf die er sich bezieht.

Was gehört in einen Planervertrag?

Weil das Honorar seit 2021 frei vereinbart wird, ist der Vertrag wichtiger geworden. Er sollte nicht nur das Honorar, sondern vor allem den Leistungsumfang eindeutig beschreiben. Seit 2018 enthält zudem das BGB eigene Regeln für Architekten- und Ingenieurverträge (§§ 650p ff. BGB), etwa zur Zielfindungsphase, zum Anordnungsrecht des Bestellers und zur Teilabnahme.

Kernpunkte eines Planervertrags nach HOAI
PunktWorauf achten
Leistungsbild und LeistungsphasenWelche Phasen sind beauftragt, welche werden stufenweise abgerufen?
Grundleistungen und Besondere LeistungenBesondere Leistungen mit Honorar ausdrücklich aufführen
HonorarVereinbarung in Textform, Bezug zu anrechenbaren Kosten oder Pauschale
HonorarzoneBegründete Zuordnung, besonders bei Grenzfällen
TerminePlanlieferfristen, Meilensteine, Bezug zum Terminplan
ÄnderungenVerfahren für Änderungen und deren Vergütung nach § 10 HOAI
Abnahme und ZahlungAbschlagszahlungen nach Leistungsstand, Teilabnahme nach LPH 8
Fassung der HOAIAusdrücklich benennen, welche Fassung gilt

Kostenermittlungen über die Leistungsphasen

Die HOAI verknüpft die Leistungsphasen mit den Kostenermittlungen nach DIN 276. Für Projektleitende ist diese Abfolge der Rahmen der Kostenkontrolle: Jede Stufe verfeinert die vorhergehende und wird mit ihr verglichen.

Kostenermittlungen und Kostenkontrolle nach Leistungsphasen
LeistungsphaseKostenermittlung oder KontrolleVerwendung
LPH 2Kostenschätzung nach DIN 276Abgleich mit dem Budget, Variantenentscheid
LPH 3Kostenberechnung nach DIN 276Budgetfreigabe, in der Regel Basis der anrechenbaren Kosten
LPH 6Bepreiste LeistungsverzeichnisseKostenkontrolle vor der Vergabe
LPH 7Vergleich der AusschreibungsergebnisseKontrolle der Marktpreise
LPH 8Kostenkontrolle der Abrechnung, KostenfeststellungEndabrechnung des Projekts

Die Grundleistungen zu diesen Kostenermittlungen beschreibt Anlage 10 zur HOAI.[2] Wer die Kostenberechnung in der Entwurfsphase sorgfältig freigibt, hat einen belastbaren Referenzpunkt für alle späteren Vergleiche.

Wer ist an den Leistungsphasen beteiligt?

Die Leistungsphasen beschreiben die Leistungen des Objektplaners, also etwa des Architekten. In einem Bauprojekt arbeiten aber viele Beteiligte zusammen, deren Leistungsbilder eigene Phasen haben und mit der Objektplanung verzahnt sind:

Beteiligte und Leistungsbilder
BeteiligterLeistungsbild oder GrundlageTypischer Beitrag
Objektplaner Gebäude§ 34 HOAIEntwurf, Ausführungsplanung, Objektüberwachung
TragwerksplanerLeistungsbild TragwerksplanungStatik, Bewehrungs- und Konstruktionspläne
Fachplaner technische AusrüstungLeistungsbild Technische AusrüstungHeizung, Lüftung, Sanitär, Elektro
Freianlagenplaner§ 39 HOAIAußenanlagen
ProjektsteuererAHO-Heft 9 (nicht HOAI)Organisation, Kosten, Termine, Verträge
BauunternehmenBauvertrag, etwa nach VOB/BAusführung

Die Koordination und Integration der Fachplanung ist Teil der Grundleistungen des Objektplaners; die übergeordnete Steuerung kann eine Projektsteuerung übernehmen. Grundlagen der Projektorganisation erklärt der Glossareintrag Projektorganisation.

Verbreitete Irrtümer

Viele dieser Irrtümer stammen aus der Zeit vor 2021, als die HOAI noch verbindliches Preisrecht war. Wer Verträge heute nach alten Mustern formuliert, riskiert Regelungen, die nicht mehr passen. Ein Blick in die aktuelle Fassung und eine bewusste Honorarvereinbarung lohnen sich deshalb.

  • «Die HOAI schreibt Mindesthonorare vor.» — Seit 2021 nicht mehr; die Tafelwerte sind Orientierung.
  • «Ohne schriftlichen Vertrag gilt der Mittelsatz.» — Ohne Vereinbarung in Textform gilt der Basishonorarsatz.
  • «Projektsteuerung wird nach HOAI abgerechnet.» — Sie ist seit 2009 nicht mehr in der HOAI geregelt.
  • «Die HOAI gilt auch für Bauunternehmen.» — Sie betrifft Planungsleistungen; für Bauleistungen gilt etwa die VOB.
  • «Die Leistungsphasen sind verbindlich zu beauftragen.» — Beauftragt wird, was vereinbart ist; Teilbeauftragungen sind üblich.

Die wichtigsten Begriffe

Glossar zur HOAI
BegriffBedeutung
LeistungsbildBeschreibung der Leistungen für eine Objektart, etwa Gebäude oder Verkehrsanlagen
LeistungsphaseAbschnitt eines Leistungsbilds mit zugeordneten Grundleistungen und Prozentsatz
GrundleistungenLeistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung im Allgemeinen erforderlich sind
Besondere LeistungenZusätzliche Leistungen, Honorar frei vereinbar
Anrechenbare KostenBezugsgröße des Honorars, in der Regel aus der Kostenberechnung
HonorarzoneEinstufung nach Schwierigkeit der Planungsaufgabe
BasishonorarsatzUnterer Honorarsatz der Tafel; gilt ohne Vereinbarung in Textform

HOAI für Schweizer und österreichische Büros

Für Planungsbüros aus der Schweiz oder Österreich mit Projekten in Deutschland ist die HOAI meist die Referenz, die deutsche Bauherren erwarten. Auch wenn das Honorar frei vereinbart wird, helfen die Leistungsphasen, das Angebot verständlich zu strukturieren. Die wichtigsten Unterschiede zum Schweizer Modell — etwa die Gliederung nach Teilphasen der SIA 112 und die Honorierung nach SIA 102 oder nach Zeitaufwand — beschreibt der SIA-Leitfaden.

Checkliste für Bauherren

  1. 1Bedarf, Ziele und Budget vor der Beauftragung klären.
  2. 2Leistungsphasen und Besondere Leistungen im Vertrag eindeutig festlegen.
  3. 3Honorar in Textform vereinbaren, bei Verbrauchern mit dem vorgeschriebenen Hinweis.
  4. 4Kostenschätzung und Kostenberechnung bewusst freigeben.
  5. 5Planlieferungen, Vergaben und Bauablauf in einem Terminplan verknüpfen.
  6. 6Änderungen mit Kosten- und Terminfolgen schriftlich freigeben.
  7. 7Abnahmen vorbereiten und Mängel vollständig protokollieren.
  8. 8Verjährungsfristen und Sicherheiten nach der Übergabe im Blick behalten.

Alle Kapitel dieses Leitfadens

Alle Kapitel des Leitfadens

11 vertiefende Kapitel

  1. Kapitel 1LPH 1 und 2HOAI-Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung und Leistungsphase 2 Vorplanung: Grundleistungen, Kostenschätzung nach DIN 276, Zielfindungsphase, Praxis.
  2. Kapitel 2LPH 3 und 4HOAI-Leistungsphase 3 Entwurfsplanung und Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung: Grundleistungen, Kostenberechnung nach DIN 276, Bauantrag, Freigaben.
  3. Kapitel 3LPH 5HOAI-Leistungsphase 5 Ausführungsplanung: Grundleistungen, Detailtiefe, Koordination der Fachplaner, Fortschreiben während der Ausführung, Praxis.
  4. Kapitel 4LPH 6 und 7HOAI-Leistungsphase 6 Vorbereitung und Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe: Leistungsverzeichnisse, bepreiste LV, Preisspiegel, Vergabevorschlag.
  5. Kapitel 5LPH 8HOAI-Leistungsphase 8 Objektüberwachung: Grundleistungen, Terminplan, Bautagebuch, Aufmaß, Rechnungsprüfung, Kostenkontrolle, Abnahme und Übergabe.
  6. Kapitel 6LPH 9HOAI-Leistungsphase 9 Objektbetreuung: Bewertung von Mängeln, Begehung vor Ablauf der Verjährung, Freigabe von Sicherheiten, Besondere Leistungen und Praxis.
  7. Kapitel 7Honorar berechnenDas HOAI-Honorar Schritt für Schritt: anrechenbare Kosten, Honorarzone, Honorartafel, Interpolation, Prozentsätze der Leistungsphasen und Nebenkosten.
  8. Kapitel 8HOAI 2021HOAI 2021: EuGH-Urteil von 2019, Wegfall der verbindlichen Sätze, Textform, Basishonorarsatz, Hinweispflicht bei Verbrauchern und Rechtslage bei Altverträgen.
  9. Kapitel 9Besondere LeistungenGrundleistungen und Besondere Leistungen nach HOAI: Definition, Beispiele je Leistungsphase, freie Honorierung, Änderungen nach § 10 HOAI und Anordnungsrecht.
  10. Kapitel 10Projektsteuerung AHOProjektsteuerung im Bau nach AHO-Heft 9: fünf Handlungsbereiche, fünf Projektstufen, Projektleitung vs. Projektsteuerung, Honorierung und Bezug zur HOAI.
  11. Kapitel 11BauzeitenplanBauzeitenplan erstellen: Terminplanstufen über die HOAI-Leistungsphasen, Balkendiagramm, Vertragsfristen, Abhängigkeiten, Puffer und Fortschreibung.

Häufige Fragen

Wie viele Leistungsphasen hat die HOAI?

Neun. Sie reichen von der Grundlagenermittlung (LPH 1) über Vorplanung, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung bis zur Objektbetreuung (LPH 9). Jede Phase hat je Leistungsbild einen festen Anteil am Honorar der Grundleistungen.

Welche Leistungsphase ist am teuersten?

Bei Gebäuden die Objektüberwachung (LPH 8) mit 32 Prozent der Grundleistungen, gefolgt von der Ausführungsplanung (LPH 5) mit 25 Prozent. Bei anderen Leistungsbildern, etwa Verkehrsanlagen, liegt der Schwerpunkt dagegen auf Vor- und Entwurfsplanung.

Ist die HOAI noch verbindlich?

Die HOAI gilt weiter, aber ihre Honorartafeln sind seit 2021 keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr. Das Honorar wird in Textform vereinbart. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz, der dem früheren Mindestsatz entspricht.

Muss ich alle neun Leistungsphasen beauftragen?

Nein. Beauftragt wird, was vereinbart ist. Häufig werden zunächst LPH 1 bis 4 beauftragt und weitere Phasen stufenweise abgerufen. Wichtig ist, im Vertrag festzuhalten, welche Phasen und Leistungen beauftragt sind und wie die Abrufe erfolgen.

Gilt die HOAI auch in der Schweiz oder in Österreich?

Nein, die HOAI ist eine deutsche Verordnung. In der Schweiz sind die SIA-Ordnungen und das Phasenmodell nach SIA 112 üblich. Schweizer Büros mit Projekten in Deutschland arbeiten aber häufig mit der HOAI, weil deutsche Bauherren sie als Referenz kennen.

Quellen

  1. [1]HOAI § 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume — Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de). Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  2. [2]HOAI 2021 (Verordnungstext, konsolidiert) — hoai.de. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  3. [3]Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) — Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  4. [4]Leistungsbild Gebäude und Innenräume — Bauprofessor (f:data). Abgerufen am 23. Oktober 2026
  5. [5]HOAI § 39 Leistungsbild Freianlagen — NWB Datenbank (Verordnungstext). Abgerufen am 23. Oktober 2026
  6. [6]HOAI § 47 Leistungsbild Verkehrsanlagen — Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de). Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  7. [7]HOAI § 43 Leistungsbild Ingenieurbauwerke — Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de). Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  8. [8]Die neue HOAI 2021 ist da — Bauprofessor (f:data). Abgerufen am 23. Oktober 2026
  9. [9]HOAI 2021 – FAQ — Bundesingenieurkammer. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  10. [10]HOAI 2021: Verordnungstext mit Erläuterungen (§§ 2a, 7) — Architektenkammer Thüringen. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  11. [11]Studienbrief Aktualisierung Projektsteuerung — Bauhaus-Universität Weimar. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  12. [12]Pressemitteilung: Neuauflage Heft 9 «Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft» (Stand März 2020) — AHO (via Ingenieurkammer-Bau NRW). Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  13. [13]Ingenieurvertrag Teil B 9 (Muster einer Vergabestelle, Stand 02/2024) — evergabe.de. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  14. [14]Stellungnahme zum Regierungsentwurf HOAI (AHO, BAK, BIngK), 6.10.2020 — Bundesingenieurkammer. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle
  15. [15]HOAI: Nach der Novelle ist vor der Novelle! (DAB 05/2021) — Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen. Abgerufen am 23. Oktober 2026 · Primärquelle

Änderungen an diesem Artikel

  • 23. Oktober 2026: Erstveröffentlichung. Rechtslage Stand Oktober 2026, belegt mit Gesetzestexten, Behörden- und Kammerpublikationen.

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