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Konventionalstrafe-Rechner: Vertragsstrafe bei Verzug berechnen
Für: Projektleiter, Einkauf und Geschäftsleitungen, die Verträge mit Terminen und Vertragsstrafen verhandeln oder prüfen.
Kurz erklärt
Eine Konventionalstrafe für Verzug wird meist als Prozentsatz des Auftragswerts pro Tag oder Woche vereinbart, oft mit Obergrenze. Beispiel: 0,1 % pro Tag auf CHF 200'000 bei 30 Tagen Verzug ergibt CHF 6'000; die Obergrenze von 10 % (CHF 20'000) wäre nach 100 Tagen erreicht. Nach Art. 161 OR ist die Strafe auch ohne nachgewiesenen Schaden geschuldet.
Eingaben
Ergebnis
Konventionalstrafe
CHF 6'000.00
- Obergrenze in Franken
- CHF 20'000.00
- Verzugstage bis zur Obergrenze
- 100 Tage
- Strafe pro Tag
- CHF 200.00
Rechenweg: Strafe pro Tag = Auftragswert × Tagessatz. Strafe = min(Strafe pro Tag × Verzugstage, Auftragswert × Obergrenze). Tage bis Obergrenze = Obergrenze ÷ Tagessatz.
Rechenhilfe, keine Rechtsberatung. Massgebend ist der Wortlaut des Vertrags, insbesondere Bemessungsgrundlage, Beginn des Verzugs und Verhältnis zu Schadenersatz.
Rechnet im Browser. Nichts wird gespeichert oder übertragen.
Konventionalstrafen sind in Werkverträgen, IT-Projekten und öffentlichen Aufträgen verbreitet. Wer sie vereinbart, sollte wissen, wie schnell sie anwachsen. Der Rechner zeigt die Strafe für einen konkreten Verzug, die Obergrenze und den Zeitpunkt, an dem sie erreicht ist.
Die gesetzlichen Regeln
Das Obligationenrecht regelt die Konventionalstrafe in Art. 160 bis 163. Grundsätzlich kann der Gläubiger entweder die Erfüllung oder die Strafe verlangen; ist die Strafe für die Nichteinhaltung der Erfüllungszeit vereinbart, kann er beides fordern, sofern er nicht ausdrücklich verzichtet (Art. 160 OR). Die Strafe ist auch geschuldet, wenn kein Schaden entstanden ist (Art. 161 OR). Übermässig hohe Strafen kann das Gericht nach seinem Ermessen herabsetzen (Art. 163 Abs. 3 OR).
Worauf Auftragnehmer achten sollten
Vor der Unterschrift lohnt die Prüfung folgender Punkte:
- Bemessungsgrundlage: ganzer Auftragswert oder nur der betroffene Teil?
- Obergrenze vereinbart – und in vernünftiger Höhe?
- Beginn des Verzugs: fixer Termin oder erst nach Mahnung?
- Verschiebung bei fehlender Mitwirkung des Auftraggebers ausdrücklich geregelt?
- Anrechnung der Strafe an einen allfälligen Schadenersatz?
Verzug vermeiden statt bezahlen
Die beste Absicherung ist ein Terminplan mit realistischen Puffern und dokumentierten Mitwirkungspflichten. Verzögert sich das Projekt wegen fehlender Zulieferungen oder Entscheide des Auftraggebers, muss das zeitnah und schriftlich festgehalten werden – sonst lässt sich im Streitfall kaum belegen, wer den Verzug verursacht hat.
Häufige Fragen
Ist eine Konventionalstrafe ohne Schaden geschuldet?
Ja. Nach Art. 161 Abs. 1 OR verfällt die Strafe auch dann, wenn dem Gläubiger kein Schaden erwachsen ist. Übersteigt der Schaden die Strafe, kann der Gläubiger mehr nur bei Verschulden fordern.
Kann eine zu hohe Konventionalstrafe herabgesetzt werden?
Ja, übermässig hohe Strafen kann das Gericht nach Art. 163 Abs. 3 OR herabsetzen. Massgebend sind die Umstände des Einzelfalls.
Wie hoch sind übliche Verzugsstrafen?
In der Praxis verbreitet sind Werte im Bereich von Promillen des Auftragswerts pro Tag, oft mit einer Obergrenze von 5 bis 10 %. Verhandelbar ist vieles; wichtig ist eine Obergrenze.
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